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Der Israelit · 1886-10-06 · Heft 79-80 (6.10.1886) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 79-80 (6.10.1886)
Date
1886-10-06
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Da der Verdacht ans der gesummten jüdischen Gemeinde ruhte, so hielt sich die Behörde zunächst mi die geistlichen und weltlichen Vertreter und diehervorragendsten Mitglieder derselben, weitere Schritte gegen die Gemeinde sich für später Vorbehalten!». Ter Nabbinatsstuhl war seit einigen Jahren unbesetzt und so wurden der Darschan R. Arjc Lob b. R. Joseph und der Schtadlau (Syndicus) N. Jacob b. R. Pinchas und noch zwei angesehene Mitglieder, R. Jitzchal b. R. Joseph und N. Hirz gefänglich eingezogen. Die Abführung der Gefangenen erfolgte am n"”i my (Scpt. 1736) unter dein -ungeheuren Zulaufe der jammernden Bewohner des Judenviertels. Als der Darschan die weinende und wehklagende Menge sah, suchte er sic zu beruhigen, indem er sie an die nrr^D von den 10 Märtyrern erinnerte, die sie am Morgen derselben Tages gebetet; er sehe voraus, fügte er Hinz», das; ihn ein ähnliches Schicksal erwarte, da er aber fürchte, in der Todesstunde von keinen zehn Glaubensgenopen umgeben zu sein, so erkläre er sich jetzt öffentlich bereit, ow ctr cptoö zu sein, worauf er mit lauter Stimme den Äegcnsspruch sprach: cm:: ru znpo ynz (Gepriesen sei, der seinen Namen öffentlich heiligt). Entsetzen und Verzweiflung bemächtigte sich der Gemeinde, die nicht nur ihrer Führer sich beraubt sah, sondern für sich selbst blutige Tage befürchtete, aber inan mußte doch auf Mittel sinnen, die unschuldig Angeklagten zu befreien. So wandte sich denn der Vorstand unverzüglich an auswärtige Glanbensgenoffen um Beistand und schon am narn wurden, ungeachtet des d"\ da ro: mpD vorlag, zahlreiche Briefe überallhin geschrieben, die mit den Worten cingeleitct wurden: n"*p. Der Prozeß gegen die Eingckerkerten ging indepen vor sich; da sie nichts gestanden, so wurde zur Folterung geschritten, der aber nur der Darschan und Schtadlau unterworfen wurden. Die erste Folterung fand am “ncr c.» statt. Aber auch da blieben sie standhaft; sie konnten ein Verbrechen nicht gestehen, das sie nicht begangen hatten. Da kam das Gericht auf die Vermnthung, daß sie durch Zauberkunst sich unempfindlich zu machen wüßten. Der Henker wurde daher angewiesen, ihnen Haupt- und Barrhaar abzuschncidcn, um den Zauber wirkungslos zu machen. Vergebens bat der Darschan. inftändigft, ihn lieber länger den Folterungen auszusetzen, als ihn durch Abnahme des Bartes zu entehren; seiner Bitte wurde kein Gehör gegeben. Darauf wurden sie noch zweimal'auf schreckliche Weise gefoltert — in'der Nacht des 3. und 17. Eheschwon — weißglühende Eisen-Kugeln wurden ihnen in die Armhöhlen ge- * legt und die Arme zttsummeugepreßt; der Darschan laut zuerst an die Veihe und der Schtadlau ward gezwungendazu zu leuchten, nur ihm anschaulich zu. machen, was auch ihm bevorstehe. Aber auch die wiederholte Tortur konnte den Unglücklichen kein Geständnis; erpressen; sic beharrten bei den Bethenerungen ihrer Unschuld. Eben so erfolglos blieben auch die Bemühungen des glaubenseifrlgcn Gerichts, sie durch das Versprechen der Freilassung und glänzender Versorgung zur Annahme des Ehristenthums zu bewegen. Es mochte freilich den frommen Herren viel daran liegen, die angesehensten Männer einer hervorragenden jüdischen Gemeinde für das Ehristenthüm zu gewinnen. So sehr lag ihnen dies am Herzen, daß sie an einem Sabbate einige als littanische Juden verkleidete Jesuiten, jedenfalls jüdische Täuflinge, zu dem Darschan sandten, die mit ihm disputiren und ihn überführe» sollten, cs sei auch nach jüdischen Gesetze erlaubt,, sich äußerlich zu einem anderen Glauben zu bekennen. Der Darschan aber durchschaute sie und ließ sich mit ihnen in keine Unterredung ein. Hierauf wurden arn 3. Eheschwon noch fünf Gemeindemitglieder gefänglich eingezogen und hierdurch wurde die Gemeinde so geängstigt, daß nahezu dreiviertel der Mitglieder flüchtig wurden. Die gefolterten Angeklagten wurden, da ihr Zustand in Folge der Tortur hoffnungslos war, in ihre Behausung geschafft und starben nach mchrwöcheutlichen Leiden,, der Schtadlau am 26. Eheschwon, der Darschan am 18. Kislew.*) Inzwischen waren die Vorsteher der Gemeinde nicht müßig, um einen günstigen Ausgang des ProzepcS herbeizuführen. Sie suchten durch christliche Zeugen, die lange Zeit im Judenviertel wohnten, nachzuwciscn, daß die Beschuldigung des Blntgcbranchs lediglich auf böswilliger Erfindung beruhe. Diese Zeugen besaßen auch den gewiß seltenen Mutt), den Borartheilcn und der Verfolgungssucht der Behörden und des Pöbels zu trotzen und eidlich die Wahrheit zu bekunden, cs sei ihnen, obgleich sie bereits viele Jahre unter den Juden wohnten und verkehrten, von einem Blutgebrauche Seitens derselben nichts bekannt. Aber es fanden sich wiederum auch andere Zeugen, welche beschworen, selbst gesehen zu haben, daß die Juden sich des Christenbluts am Peßüchfefte bedienten, und dadurch wurde das Zcnguiß der ..enteren abgeschwächt. So schleppte sich der Prozeß durch die zahllosen Zeugenvernehmungen *) Noch lebt in unsrer ^tmrinbe rin bhtcttr Nachkomme des Darschan, der seines grosten Isrfabrc» würdig iü auZrömnngkeir und (rbelräux. In seinem Beüye befindet sich noch das mit zablrrichrn Llursrropfru gerranüL Hemd, das der Tarschart Lei der Folierung getragen haue.

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