Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1886)
- Date
- 1886-09-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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I)r. i '. Bttkurcsi,! t. September. 29as alles in Rriinäüien Gegensland der ^nuisctuuifl ist, zeigt 2iachstchcndes. Dem rein aiitisemilischeu Interessen dienenden Blatte „Destcprarna" ist natürlich nichts recht, was „Juden" machen. So passt es ihm nicht, daß sie Familiennamen annehmen, eine Einrichtung, die in Rumänien selbst bei Christen, namentlich Bauern noch nicht allgemein ist. Wenn also ein Äude aus dem Rufnamen seines Vaters sich einen Familiennamen herftettt, so gehört dies nach der „Testaptarna" zu den „jüdischen Schwindeln." Älter, der Sohn des Mendel, der sich früher A. den M. oder ßim (Sihn, Sohn) M. schrieb, HM eines Tages Alter Mendeleskn, nach der rumänischen Eonstruktion der Familiennamen und das gefällt der „Dcstcptarna" nicht. Es gefällt ihr ebenso nicht, daß Inden statt ihren Namen auf den Ladenschildern, die Firma „zum Engel", „zum blauen Stern" schreiben lassen.... wie es ja auch die Christen thnn. Die ,,D e st a p t." verlangt, daß die Negierung beides nicht gestatten, sondern ihnen auflegen soll, ihre Namen auf der Firmatafel anzngcben, damit die Käufer wissen, wer der Verkäufer sei". Wie die Dinge in Rumänien liegen, ist es sehr wohl möglich, daß die bratianische Negierung dem Gebell des Winkelblättchcns Folge geben wird,- wie schon öfters bisher mit seinen „ökonomischen" Gesetzen. Es war kürzlich davon die Rede, dass der Uuterrichtsminister einen Gesetzentwurf fertig gestellt hatte, wonach den Kindern der „Fremden," welche die öffentlichen Schulen besuchen, eine specielle Taxe, also Schulgeld aufgelegt werden soll. Der Gesetzentwurf soll auch schon den Kammern vorgelcat worden sein, ich habe jedoch weiter darüber nichts vernommen. Der Unterrichtsminister ist derselbe Sturdza, der in seinem unversöhnlichen Judenhaß einige der ärmsten, in Lumpen gehüllte Juden von der Polizei abfangen und photographiren ließ und deren allerdings nicht ansprechenden Photographien an Lord Salisbonry schickte, kurz nach der Interpellation Wornis, um dem edlen Lord zu zeigen, für wen er Partei nimmt. Der Gesetzentwurf war ein Kompromiß: er sollte den Kommunen als Ersatz für den Verlust der Branntweink o mmuna lsteuer(Accis) geboren werden, um dem Staate das Monopol über den Brannrwein zu verschaffen. Wer mit dem „Fremden" gemeint ist, brauche ich ja nicht weiter zu sagen. Bedenkt man nun, daß nur die Armen unter den „Fremden", nämlich Israeliten, ihre Kinder in öffentliche Schulen schicken, während diejenigen, die nur irgend etwas besitzen, ihre Kinder in Privatschulen schicken, so kann man die Tragweite eines solchen Gesetzes bald cvmcficif, beinahe die ganze jüdische Jugend würde moralisch verloren gehen, verwildern und hilflos bleiben. Denn unsere paar „Reichen", und selbst dicienigen van ihnen, die im 'Auslande als wohlthätig gelten, unsere Neichen denken feinen Augenblick daran. Schulen zu errichten oder auch nur zu stützen: die „Alliance" aber meint ihre Ausgabe läge nur tm weiteren Orient. Sollte der Entwurf Gesetz werden, dann wird Rumänien mit der Zeit das Recht gewinnen, den Mächten zu sagen, daß die rumänische Inden keine Bildung und Gesittung annehmen wollen und als Beweis den Zusiand anführcn können, in welchen die Inden von der Regierung mit Gewalt hineingestoßen werden. England. London. Herr Reginald Stuart Poole am British Museum hat für das Museum in Boston einen sehr werthvollen Coloß von Rameses II., dem Unterdrücker der Juden erworben. Derselbe, 13 Fuß hoch und mit vielen Inschriften versehen, wird im Februar dahin transportirt werden. Petersburg. Bekanntlich dürfen die Juden in Rußland keine'Branntweinschänkeu pachten. Run sind die russischen Polizeibehörden angewieftn worden, alle von christlichen Pächtern gehaltenen iLchänken zu untersuchen, ob dort nicht Inden beschäftigt sind und in einem solchen Falle zu entfernen. Diese Maßregel soll verhindern, daß Juden auch nicht zum Scheine auf den Nmnen von Christen solche Schänken in Pacht nehmen können. Kali sch. Ein eigcnthnmlicher Prozeß wird demnächst durch richterlichen Spruch zur Entscheidung gelangen, welchen der Fiskus gegen die jüdische ^Gemeinde führt. Es handelt fick) um die Zahlung von 87,000 Rubel, welche der Fiskus auf Grund eines alten Anrechts eines Klosters verlangt. Tie Judenschaft soll nämlich verpflichtet gewesen sein, dem Kloster alljährlich eine Abgabe von 1000 R. zu bezahlen. Diese Abgabe ist aber nachweislich seit dem Jahre 1799 nicht mehr entrichtet worden und ganz in Vergessenheit gerathen. Da nun der Staat die Verwaltung des Klosters übernommen har, macht er dieses alte fragliche Recht wieder geltend und verlangt die Summe von 87,000 Rubel. E g y p Le n. Uaivo, 26. August. Wie der amtliche „Moniteur Egoptien" anzeigt, hat der Khedivr dem bekanuteu jüdischen Lautier in Alexandrien Piha Lay die Eommandeurs-Jnngnien des türkischen