Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 61 (2.8.1886)
- Date
- 1886-08-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1058 ftiflc Nachwirkung sicher in der Schule bemerkbar machen. Man trennte sich mit dem herzlichen Wunsche auf fröhliches, gesundes Wiedersehen im nächsten Jahre. Rußland. Tiflis, im Kaukasus. (Schluß.) Nasch Hakahal (Vorsteher der Gemeinde) Margilan ist zur Zeit der Seidenraupenzüchter und Seideuweber Ehacham Jechicl Hajat, ein Manu in den Sechzigern, der in seiner Seidenweberei gegen ui) Arbeiter, alle Jchudim, beschäftigt. Dieselben, die fast alle verheiratet sind, erhalten von ihrem (5hef nebst einer Gcldcntlohnnng auch das für den Sabbalh nöthige Fleisch, dann den zum Kidusch erforderlichen Wein und Branntwein geliefert. Chacham Jechicl besitzt nämlich außerhalb der Stadt einen großen Meierhof mit einer bedeutenden Viehzucht und vielen Aeckern, Wiesen und Gärten. Während nun in den Gärten etliche tausend Maulbeerbäume mit den zur Seidenwürnierzucht nothigen Hütten stehen, weiden auf den Wiesen große Kuh- und Schafherden. Einer der Söhne des MeierhofbesitzerS, der zu den rjrtn "p: (GcsinnungSreinsten) gehört und von keiner fremden Schechitah (Schlachtung) etwas genießen will, ist zugleich Schächter, und so ist Ehacham Jechiel O'mn .-ns (Begünstiger der Ncbenmcnschcn) und läßt von dem ihm ins Haus geschlachteten Vieh, ebenso auch von dem für ihn gepreßten Wein und fabrcirten Branntwein auch seinen Arbeitern das nöthige Sabbathflcich und den zum Kidnfch erforderlichen Wein oder Branntwein zu einem recht billigen Preise zukommcn. In seinem Wohnhause in der Stadt unterhält er ein eigenes Beth- Hamidrasch, in dem zehn Bachurim Quartier, Kost und Kleidung erhalten. Alle drei Jahre werden neue Bachurim ins Haus genommen. In der Erfüllung seiner Amtspflichten wird Ehacham Jechiel von acht D’rrua (Führern, Vorstehern) unterstützt. In der Gemeinde gibt es auch drei Chebroth oder fromme Vereine: die Ehebrah Kavifcha, die (5hebrah Gemiluth Haffadim und der Mazdike Horabim. Während ersrerer Verein nur die Leichenbestattungs-Angclegenheiten besorgt, denkt der zweite daran, durch Gewährung von Geldspenden, Lebensmitteln und Feuerungsmaterial den Armen und Witwen ihr Dasein , zu erleichtern und der dritte Verein pflegt das Thorasiudium, kleidet die Bachurim, versorgt die Bothe-Midraschim ' mit Qel und Holz und verwaltet auch die von den verstorbenen Gemcindemitgliedern zu ihrem Seelenheile gemachten frommen Stiftungen rt: Zwei Gabaim (Kassierer) von diesem Vereine gehen jeden Montag und Mittwoch mit eiuem Sacke durch das Jndeuviertel und sammeln hier milde Geldspenden. Immer am Ehol-Hamoeo von Snkkoth tritt der gesammte Vorstand zusammen, um die Gemeinde- Mitglieder in Betreff ihrer Beiträge zu der nenn (Cultnsstener) zu taxiren. Die betreffende Liste muß dann dem Bcth-Tin zur Sanctionirung unterbreitet werden. Am 1. Tag des Monates Nissan werden immer fünf neue Manhigim gewählt und der so zur Hälfte wieder verjüngte Vorstand schreitet dann zur Wahl eines neuen Nosch-Hakahal, der von dem Statthalter in seiner Würde bestätigt werden muß. Ter Ritus in den drei Synagogen Margilans ist selbstverständlich der von der cni tj? (Metropolis, Mntterstadt) Bokhara; nur werden die Predigten, die gleichfalls immer Samstag Nachmütags stattfindcn, abwechselnd im Dsagatai und dem Lsttürkischen, den beiden Landessprachen, abgehalten. Da im Khanate Khokänd, wie in allen anderen mohamedanischen Staaten, die Landcsverthcidigung nur den Moslims (von c&s« Rechtgläubigen) anvertraut ist, so sind die Inden vom Waffendienste gänzlich befreit; dagegen muß jede jüdische Gemeinde im Khanate für' die Landesarmee eine bestimmte Anzahl von Uniformen und Waffen liefern. Nach einem alten Gesetze darf in Khakaud kein Jude znm Tode vcrurthcilt werden. Bei schweren Verbrechen, auf welche die Todesstrafe gesetzt ist, wird daher den jüdischen Missetätern vor einer der Synagogen die rechte Hand oder der rechte Fuß, oder Beide zugleich, abgehaucn. Jndeß kommen auch in Khokand bei unserem Volke, Dank seiner großen Menschen- und Nächstenliebe, schwere Verbrechen nur äußerst selten vor und seit Menschengedenken schon wurde dort an keinem Juden die strafgerichtliche Amputution der Hand oder des Fußes vorgenommen. Was die sociale Stellung der Juden in Margilan, wie überhaupt im ganzen Khanate Khokand, anbelangt, so ist sie auch dort seit dem siegreichen Vordringen Rußlands in Mittelasien eine bedeutend bestere geworden, und seit einigen Jahren brauchen sie auch nicht mehr als Unterscheidungszeichen einen schwarzen Turban aus dem Haupte zu tragen. Die Inden Bokharas pflegen daher noch heute, wenn sie den Namen des vor vier Jahren verstobenen russischen General-Gouverneurs von Turkestan, General von Kaufmann, erwähnen, zugleich hinzuznsügen: rcn:£??Ts -et (Das Andenken des Fromme» gereicht zum Segen). General von Kanssmann war nämlich ein eifriger Beschützer der Juden Bokharas, von denen ihm mein bewährter Freund, Chacham Jehuda Ben Amram Tubadschi nr -psr nicht unwesentliche Dienste geleistet hat.