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Der Israelit · 1886-08-02 · Heft 61 (2.8.1886) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 61 (2.8.1886)
Date
1886-08-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Feuilleton. Wichset. Erzählung von S. Kohn, Verfasser von Gabriel. (Fortsetzung.) Der Bürgermeister biß sich auf die Lippen, weder der abgetretene noch der ncugcwählte Vorsteher der jüdischen Gemeinde in W., waren nach seinem Gcschmacke. Er hatte beabsichtigt dem Lorgeladenen Furcht einzujagen, und dieser hatte, wie er sich's zu seinem schrecken gestehen mußte, ihm Respekt eingcflößt. Er fühlte, daß wenn er seine Autorität wahren wollte, er sich nicht gleich bei der ersten Zusammenkunft mit dem Iudeuvorsteher, mit diesem in ein vertrauliches, politisches Gespräch, dessen Färbung ihm überdies nicht zusagte, einlaffen, nicht Brack die Führung desselben-überlassen dürfe, daß er mit jedem Worte, das Brack jetzt ungestört weiter sprach, moralisch immer mehr an Terrain verlor .... Er hätte ihn jetzt gerne nicht mehr mit dem höflicheu „Sie." wenigstens mit „Ihr", am liebsten pcr „Er" angcsprochen, aber er fühlte es auch, daß er dadurch einräumen würde: Brack hätte ihn außer Faltung gebracht, und er begann jetzt: „Ich habe Sie rufen lassen, um Ihnen den Auftrag zu ertheilen, eine flagrante Gesetzesübertretung in Ihrer Gemeinde sofort abzuschaffen. Ich Matte Ihnen hierzu drei Tage Zeit, ist sie binnen dieser Frist nicht behoben, werde ich von Amtswegen unmittelbar einschreiten." „Ich bitte ergebenst mir gefälligst denselben angeben zu wollen und . . . ." „Als Vorsteher einer Judengemeknde müssen ^ie wissen, daß die hohe Regierung in ihrer hohen Weisheit bestimmt hat, daß sich die Juden in Nähren nicht vermehren dürfen und die Zahl der Imnilien unveränderlich eine konstante bleiben muß." j Der Bürgermeister machte eine Pause. Mit Vergnügen erkannte er, daß sich Brack verfärbte; aber dieser dachte an die zahlreichen Familienväter m der Gemeinde, die ohne behördlicher Bewilligung gcheirathet hatten; allein der Bürgermeister wollte vorläufig diesen Punkt, der für ihn eine ergiebige Ewtdguelle werden sollte, nicht berühren, und fuhr. wrr: - „Sie wissen auch, daß wir in mährischen Ort- '/-atten keinen fremden Jude» dulden, und ein wlcher sofort abgeschafft wird. Run aber befindet seit zehn Tagen hier in W. ein fremder Jude. Ich will Ihnen, weil es das Erstemal ist, den groben Fehler Nachsehen und cs diesmal mit einer strengen Rüge, die ich Ihne» hiermit crthclle, bewenden lassen; aber bei einer Wiederholung, werde ich nicht nur den Eontravcntenten, bevor er abgeschoben wird, exemplarisch züchtigen lassen, sondern auch Sie, Vorsteher, hierfür verantwortlich machen und zu einer empfindlichen Geldstrafe, bei einer Wiederholung zu Arrest verurtheilen .... Also diesen Unfug will ich baldinöglichst abgcftellt sehen." „Herr Bürgermeister, unsere kleine aus füufuudvierzig Familien bestehende Gemeinde ist leicht zu übersehen. Ich versichere Ihnen, daß mir ein solcher Fall nicht bekannt ist." „Oho!" rief der Bürgermeister, froh Gelegenheit zu finden, sich in Zorn hineinreden zu können. „Sie werden es ja nicht wagen, das Faktum zu läugnen! Der Mensch, das Individuum, von dem ich spreche, befindet sich ja in Ihrem eigenen Hause, Sie selbst leisten dem Unfuge in sträflichster Weise Vorschub." „Herr Bürgermeister!" rief Brack, während helle Zornesröthe in seinen Wangen aufflammte, „der Denunciant muß.Ihnen die Wahrheit entstellt zugetragen haben. „Der Mensch," „das Individuum ," von dem Sie offenbar sprechen, ist ein elternloses, sechsthalbjähriges Kind, dessen Mutter sterbend hier anlangte, das keine Eltern, Grcßeltern, keinen Menschen auf der weiten Gotteswelt hat, das, wenn ich mich nicht seiner erbarmt hätte, hilflos zu Grunde gegangen wäre!" „Vor Alleni muß ich Sie ernstlich darauf aufmerksam machen, Ihre Ausdrücke, bevor Sie sie aussprechen, einer vernünftigen Kritik zu unterziehen. Sie könnten sonst leicht in große Unannehmlichkeiten gerathen. Es ist kein Denunciant, sondern eine Amtsperson, die mkr's nicht „zugetragen," sondern pflichtgemäß amtlich die Anzeige erstattete. Endlich rathe ich Ihnen auch in Ihrem eigenen Interesse, an meinen Ausdrücken nicht in ironischer Weise zu mäckeln. Ist der sechsthalbjährige Judenbube kein Mensch? Ist er kein Individuums Ist er kein fremder Jude? Macht das hohe Landesqesetz. für denen pünktliche Aufrechthaltung ich hier in W. zu sorgen habe, einen Unterschied bezüglich des Alters? . . . . Rein! . . . . Der junge Jude muß weg von W.!"; „Herr Bürgermeister!" rief Brack entsetzt, „das kann wohl nicht Ihr Emst sein! Ich wiederhole es, cs ist ein kleines, elternloses. ganz verlassenes Kind .... Sie fordem etwas Unmögliches, etwas Undenkbares!" „Ich habe Sie nicht vorgeladen, um zn scherzen. Es ist nicht meine Manier mir Untergebenen, von denen ich Respekt und Gehorsam verlange, alberne

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