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Der Israelit · 1886-07-22 · Heft 58 (22.7.1886) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 58 (22.7.1886)
Date
1886-07-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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boten sei, was natürlsch auf unsere vaterländische Schrift nicht auAeweudet werden kann. „Wie würde aber Herr H. und andere rationalistische Wortführer einen schristglänbigen Rabbineu verspottet und Zivilisation und Fortschritt in Gefahr erklärt haben, wenn ein solcher unsere vaterländische Schrift für „ausländische barbarische. Schnftzügc" erklärt hätte: Und hier wagt er es, weil es ihm hier dient, eine solche abgeschmackte Definition seiner Behörde vorzulegcu. — Ist es vielleicht das, was Heine den „Jcsuitismns der Liberale»" nennte — Können und dürfen wir auch dieses nicht »»gerügt lassen, so glauben wir jedoch seinen Irr-, thnni damit entschuldigen zu können, dag er statt des augcnomlncncn und anerkannten Kanon (Schnlchan Aruch) von I. Karo, den von M. Ereizcnach bei seiner Begutachtung zu Grunde legte, et hinc illa stultitia! „Zu 2. „Manche Gegenstände, die nur verboten sind, werden am Sabbat erlaubt, wenn sie zu einem guten oder religiösen Zwecke dienen, wozu auch das Erlerne» einer Wissenschaft gezählt wird." So viele Worte, so viele Schnitzer. Abgesehen davon, daß dieses Motiv ans den vorliegenden Gegenstand, wo cs von einem mosaischen und keineswegs von einem rabbinischen Verbot handelt, nicht anwendbar ist, zeugt noch außerdem dieses Motiv von Herrn H's gänzlicher Unkunde in der Kasuistik: denn die Suspension rabbinischcr Verbote ist nur dann zur Förderung eines guten Zweckes gestattet, wenn dieser, ans keine andere Weise erreicht werden kann. Ein einziges Beispiel der Art findet sich in Gittin p. Sa. Es wird nämlich daselbst gestattet, von einem Nichtjudcn am Sabbat einen Kaufbrief schreiben zu lassen, zum Ankäufe eines Grundstückes in Palästina, wobei aber hinzugefügt wird, daßZdics nur aus denr Grunde geschehen dürfe, um im heiligen Laode so viel Grundeigenthum als möglich den Israeliten zn erhalten und wobei noch, wie Raschi in seinem Eommentar hinzufügt: roar p» rnss Dipsa ari'v (Beza 36h. B. Kama SO a.) Ich wäre sehr geneigt, die Fortsetzung dieses Aufsatzes, namentlich das, was darin über Dina de nicUchutha dina Seite 215 9lr. 15 des „Literaturblattes" treffend ansgcführt wird, hiefür zn setzen. Um jedoch nicht zu viel Raum zn occupiren, lasse ich es mit dem obigen Citat genug sein in der Voraussetzung, daß cs zur Entlarvung der aufgeblähten Heuchler ausreichend ist. Genehmigen Sic u. s. w. Zcitttngsuachrichten und Esvrrespo»»vc»^en. D e n t s ch l a n d. ..Z Frankfurt a. M. lknfcr Mitbürger, Herr I. Fromm, hat ans der Ende vorigen Monats in Dresden stattgefundenen t. Wanderverfammlnug der deutschen Landwirlhschafts - Gesellschaft durch einen Vortrag „über die Bedeutung. Ziele und Resultate rationeller Beerenwein - Production" einen großen Erfolg erzielt. Herr Fromm wies nach, daß der Gewinn von Weintrauben lange nicht mehr den Bedarf decke, und daß dadurch der Fälschung Thür und Thor geöffnet sei. Deshalb sei es zu begrüßen, daß man es jetzt verstehe, ans der Heidelbeere einen Wein zu bereiten,. der, wie die angesehensten Aerzte versichern, seiner Wirkung nach vollständig im Staude sei, den Bordeaux zn ersetzen. Für die Landwirthschaft ist die Ausnutzung der Beere von großer Bedeutung wie auch für den Verkehr im Allgemeinen, da große Summen, die bisher ins Ausland wanderten, dem Vaterlande erhalten bleiben. Wie sehr die Aerzte von der samtätlichen Güte dieses Weines überzeugt sind, beweist der Umstand, daß viele Hospitäler ihn beziehen, daß er in fast sämmtlichen Universitätskliniken verwendet wird und durch Verfügung des preußischen Kriegsministers in die Lazarethe eingesührt ist. Natürlich sind noch viele Vorurtheile zu überwinden, bis der „Rothe Waldwein" an den Tafeln der Großen als ebenbürtig gelten wird, doch ist ihm dorthin auch schon der Weg gebahnt. Die Ausführungen des Herrn Fromm wurden sehr beifällig ausgenommen. Wir fügen noch dazu — und als Juden dürfen wir doch ein speziell jüdisches Jnterege an diesen neuen Wein haben — daß diejenigen, die Mittags ihr Glas Wein bei Tische gewohnt sind, und in ihrer Gewohnheit durch die „muh Tage" gestört wurden, in diesem neuen Weine ein Mittel finden, den gewohnten Genuß, von dem ja oft das allgemeine Wohlbefinden adhängt, sich auch während der „neun Tage" zu erlauben. Papenburg. (Provinz Hannover 16. Juni. Gestern fand im feierlichen 'Akte die Grundsteinlegung zum Reubau unserer Synagoge ftalt. Herr Lehrer Katz hilt die wohldurchdachte Festrede. Der Grundstein wurde vom ältesten Mktgkiede der Gemeinde. Herrn Josef I. Hes, gelegt.

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