Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 57 (19.7.1886)
- Date
- 1886-07-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Cborrnf. (Provinz Pose»«.) Wieder ist einer jener Männer dahiugcgangen, an bcucii das Judenthum leider immer ärmer wird: ein echter Jehudi in des Wortes schönster und wahrster Bedeutung, ein nun Tc^n, n)ic es wohl nur Wenige in unserer Zeit geben dürfte. Am n"i rc:r verschied nämlich nach kurzem Krankenlager im «1. Lebensjahre unser allverehrter, auch in christlichen Kreisen hochgeachteter Rabbiner, Herr Jakob Pick, der 9 Jahre lang in unserer Gemeinde in segensreichster Weise gewirkt hat. Sein großes iTpis, seine bedeutende Gelehrsamkeit auf dem Gesammtgebiete der jüdischen Literatur, sowie seine unermüdliche Wohlthätigkcitsliebe und in Berbindung hiermit sein stets heiteres, anmuthiges und sympathisches Wesen mußten ihm Jeden, der ihn kennen lernte, zum Freunde machen, und nicht blos in unserer Gemeinde, sondern überall, wo der Verewigte gelebt und gewirkt hat, betrauern Unzählige den edlen Freund und Seelsorger, beweinen Wittwen und Waisen ihren Heimgegangenen Wohlthäter und Bcrather. Wahrlich von diesem Manne kann man mit Recht sagen, .oiNi n'rk» *yjn-3)D ]n waai Was dem Verewigten aber als ganz besonderes Verdienst nachgerühmt werden muß und was ihm in unserer Gemeinde ein ewiges unanSlöschlicheS Andenken bewahren wird, das war sein großer Eifer, die innige Hingebung, ja man kann sagen, Aufopferung, mit der der Entschlafene rein crcsr crP sich dem Jugendunterricht gewidmet hatte. Weit über seine Kräfte und seine Befugnisse war er emsig und unverdrossen bemüht, in den Herzen der Kinder die Liebe zu unserer heiligen Lehre und zu unserer heiligen Sprache, die er meisterhaft handhabte, zu erwecken und stets rege zu halten. Sein glänzendes pädagogisches Talent kam ihm hierbei außerordentlich zu Statten, und die Früchte, die er gezeitigt, sind wahrhaft staunenswerLh. Selbst jüngere Schüler sind durch die treffliche Anleitung, die sie von dem Verewigten erhielten, so ferm in pnp-r und t2npn pvv, daß sie tm Stande waren mit ihrem geliebten Lehrer in gutem Hebräisch zu correspondiren. Wahrlich ein solcher Mann, dem es so schräm Herzen lag, D’ct? rwm rmn ran» in die Herzen unserer Jugend zu pflanzen, verdient es sicherlich, daß seiner in ehrenvoller Weise nach seinem Hintritte gedacht wird! ' Die große Liebe und Verehrung, deren der Verewigte sich erfreute, gab sich in eklatanter Weife bei seiner Beerdigung kund, an welcher außer sämmtlichen hiesigen Gemeindemitgliedern und von Rah und Fern herbeigecilten Freunden und Verwandten auch sehr viele hiesige christliche Einwohner, Hoch und Niedrig, in aufrichtiger Tumer theiknnlM». Herr CDcuabütucu Dr. Feilchenseld aus Posen ließ cs sich nicht nehmen, eigens herüberznkommen, nur dem verblichenen Amtsbrnder, mit dem ihn innige Freundschaft verband, cinen^vn iir der Synagoge hier zu halten. Am Grabe sprach sodann Herr Rabbiner Roscnthal aus Rogasen warme Worte der Anerkennung über die Verdienste des Dahingefchkedeneu als Seelsorger und Lehrer und zum Schluß gelobte der Sohn de» Heimgegangenen, der Rabbinats-Eandidat Seligmann Pick, mit thräuenerstickter Stimme, seinem geliebten Vater nachzneisern, und in feinen Wegen zu wandeln. Das walte Gott! Ans Mecklenburg. Am 8. Juli tagte in Renbrandenburg die Mecklenburg-ftrelitz'schc kirchliche Konferenz, die sich mit dem Thema „Eid »nd Eidesnoth" beschäftigte und dieses dnrch den Laudfyndikus Rath Ahlers in juristischer, dnrch den Pastor Ahlcrs-Wnlkenzin in religiöser Hinsicht erörtern ließ. Die Ausführungen de» ersten Redners gipfelten darin, daß der Voreid zu beschränken, überhaupt auf eine Abmindernng der gerichtlichen Eide dadurch hinzuwirken sei, daß der Richter nach freiem Ermessen bei verdächtigen und vorbestraften Individuen von einer Vereidigung Abstand nehmen könne, sowie daß nur eine einmalige Vereidigung der Geschworenen zu Begiuudcr Session stattzusinden habe. Dagegen solle die willentliche Verletzung der Wahrheitspflicht eines Zeugen auch dann mit den Strafen des Meineids belegt werden, wenn eine Vereidigung aus obigen Gründen nicht srattgesunden habe. — Der Pastor Ahlers, als zweiter Referent, behauptete die Rothwendigkekt, die Ableistung des Eide» vor Gericht in speciellen konfessionellen Bekenntnißformeln und nicht in der jetzigen profanen Letheurungssorm ftattfinden zu lasten. Zudem sei der Eid nur nach vorgängiger Verwarnung durch einen Geistlichen der Konfession des Schwörenden und unter entsprechender religiöser Feierlichkeit abzunehmen. Ein offener Gottesleugner dürfte überhaupt nicht zum Eide zugelaffen werden. Die konfessionslose Gestaltung des jetzigen Eides habe der Staat zwar nicht im Jntereffe der Parität für die Schwörenden gewollt, aber er habe zu dieftr^Form nothgedrunaen kommen müssen im Jntereffe der jüdischen Richter. Gegen diese Mischen Richter, deren wir in Strelitz noch keine haben, wendete sich der Kern der an die Referate ankuüvsenden Debatten. Den „Nochstand." wenn ein Christ von einem jüdischen Richter sich erst eine Eidesvernehmung in der „diesem angemessen erscheinenden Weise" „gefallen" lassen und darauf mit ihm gemeinsam eine