Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 56 (15.7.1886)
- Date
- 1886-07-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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973 der Mittelschulen für den Jude» an die Bedingung des Schreibens am Sabbat geknüpft wäre, der Jude den Mittelschulen fern bleiben müßte, ebenso wie wir die Mittelschulen als für bcii Juden verschlossen zu betrachten hätten, wenn für den Eintritt in dieselben der offene Abfall vom Judenthum verlangt würde, dem, wie ausEhulin 5 a, MaimouidcsH. rvanp iwjjo 'n III4 ersichtlich ist, die öffentliche Entweihung des Sabbat durch eine vom GottcSgcsctze verbotene Thätigkeit, ebenso wie der Götzendienst, vollkommen gleichftcht. Diejenige» Juden, die durch den materiellen oder geistigen Gewinn, der ihnen durch den Besuch der Mittelschulen bevorsteht, unter irgend welchen Umständen sich zum Schreiben am Sabbat besiinuncn lassen, können daher unmöglich als d'dun gelten. Der „moralische Zwang", unter dem sie nach Angabe des Herrn Dr. Ungcr stehen, ist kein ojin in ralmudischem Sinne, keine nach jüdischem Lehrbcgriffe ihnen zur Seite stehende Entschuldigung erlittenen Zwanges; es ist daher eine ganz willkürliche, jeder Begründung entbehrende Verleitung zum Abfälle vom jüdischen Gesetzewenn man den Satz 'nes wem dun aus das Schreiben der jüdischen Schuljugend anr Sabbat anwenden zu dürfen glaubt. Kol in, am 22. Juni 1886. Dr. Joseph Guggenheimer, Rabbiner. Zeitrrngsuachrichteu und (Korrespondenzen. D e nt s ch l a n d. Maiuz, 12. Juli. Der Vorstand des „Vereins Esrath Hanidachim" in Jerusalem theilt uns mit, daß nach ihm zugekommenen zuverlässigen Nachrichten dreißig isr. Familien, aus 175 Personen bestehend, welche aus Rumänien nach der Insel Eypern ausgewandert sind, in der schrecklichsten Lage sich befinden und dem Hungertode ausgesetzt sind. Die Unglücklichen hatten sich von dem bekannten Missionär Michael Friedland verleiten laffen, auf., dieser Insel sich niederzulassen, indem er ihnen versprochen, Grund nnd Boden zur Gründung einer Colonie zu geben und sie so lange zu unterstützen, bis sic in der Lage feien, sich selbst zu ernähren. Ihre Hoffnung wurde auf das bitterste enttäuscht, da es dieser Seelenfänger nur daraus abgesehen hatte, sie vom väterlichen Glauben abzubringen. Tie Einsichtsvolleren unter ihnen sahen bald das tückische Spiel dieses Verführers und zogen mit noch andern, die bereits tu das Retz der Mission gefallen waren, nach der Küftenstadt Limlsso, wo sie ihre letzte Habe verkauften, um auf einige Zeit Wohnungen zu miethen nnd wo sie an den Straßenarbeiten für eine Mark täglich schwere Dienste verrichteten. Diese rumänischen Glaubensgenossen müßten verhungern, wenn ihnen nicht schleunigst Hilfe von den europäischen Juden wird. Wir sind fest überzeugt, daß unsere geehrten Leser in Anbetracht der geschilderten traurigen Lage diesen dringenden Nothfall besonders berücksichtigen nnd so viele milde Gaben zur Weiterbeförderung au den obengenannten Verein an uns einsenden werden, damit diese Unglücklichen anderswo untergebracht werden können, wo sie sich ernähren können. Die Redaction des „Israelit." Aus Schlesien. In den in Kattowktz erscheinenden „Oberschlcsischen Nachrichten" war in einer Plauderei die als unrichtig erwiesene Behauptung aufgestellt worden, daß die Lehrer in der städtischen Fortbildungsschule die Inden dadurch verhöhnten, daß sie mit Bezug auf dieselben den Schülern häßliche Spottnamen in die Feder diktirten. Am Schluffe der an diese Thatsache geknüpften Kritik war die Bemerkung gemacht worden: „S t ö ck c r i st w o h l h i e r K r e i S s ch n l i n s p e k t o r." Durch den letzten Satz fühlte sich der Kreisschulinspektor und durch den Artikel selbst die betheiligten Lehrer in ihrer Amtsehre gekränkt. In der vor der Strafkammer des Landgerichts stattgehabten Verhandlung wurde zu Gunsten des angeklagteu Redakteurs nur erwiesen, daß ein Schüler aus eigener Initiative derartige Spottnamen auf die Juden in sein Heft geschrieben hatte. Ter Gerichtshof nahm an, daß der Angeklagte als Israelit mit der Aufnahme des inkriminirten Artikels in sein Blatt berechttgte Jntercffen wahrgenommeu habe und sprach, da eine beleidigende Absicht nirgends erkennbar sei, denselben frei. — Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, weil dem Angeklagten zu Unrecht der Schutz des 193 des Str.-G.-B. zugebilligt worden und weil der den Antragstellern gemachte Vorwurf der Förderung antisemitischer Bestrebungen unter allen Umständen beleidigend sei. — In dem gestern vor dem vierten Strafsenat des Reichsgerichts stattgehabten Termin trat der' Reichsanwalt der Revisionsbegründung bei und führte ans, daß, wäre das von dem Angeklagten redigirte Blatt jüdischen Interessen gewidmet, was nicht der Fall ist, die Frage nach der Zubilligung des Schutzes des 8 l93 diskuürbar sein würde. Jetzt sei sie aber zweifellos zu verneinen. Auch spreche der witzelnde Ton für