Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 55 (12.7.1886)
- Date
- 1886-07-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2449600-2449652--24614-2514425- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
‘•rrnv m»tmm+ - 91!) macht und hätte ihucn die Gefahr gedroht, dem Aberglauben anheimzusaUcn!! Originalität kann jl daher jener unqnalifizirbarcn Bchailptnng des uni] . garischen Rabbiners nicht abgcsprochen werden. -f Bezeichnend ist auch die Eonsequen.z, die er in seinen \l Ausführungen beobachtet; in der Darstellung seines 1 ersten Grundes, worin er die Gymnasialschüler den ■•inan.'B gleichftcllt, sagt er, das; sie „ausschließlich der Wissenschaft, geweiht" sind;.sein zweiter Grund beruht aber darauf, daß man durch das Studium für eine Kunst oder ein Gewerbe vorberciten lassen j will und daß man dem Talmud gemäß sein Kind r eine Profession lernen lassen soll. Dazu ist mau - aber doch, wie schon auS den von ihm citirteu Stellen hcrvorgeht, keineswegs auf den Besuch einer Mittelschule hingewicsen. Wir sehen daher, daß die Behauptung de» ungarischen Rabbiners, daß das „Studium", womit er doch, wie auS seinem ganzen Responsum ersichtlich ist, nichts anderes als den Besuch eines Gymnasiums oder einer Realschule meint, eine „heilige Pflicht" oder „gar ein ausdrückliches Gebot" sei, eine — simple Unwahrheit ist. Da also keinGebot exiftirt, daS den Besuch einer Mittelschule zur Pflicht macht, kann die Frage, in welchen Fallen vor der Erfüllung eines Gebotes die llebcrtretung eines Verbotes zurückzutreten hat, hier gar nicht in Betracht kommen, und ist cs, obgleich der „ungarische Rabbiner" in seinem .zweiten Grunde ans Maimonidcs Hil. Mila l, 9 und Hil. Tumath Zoraath 10, 5 zu beziehen sich erkühnt, nicht nochwendig nachzuwcisen, daß, was jedes Kind weiß, dem der Talmud nicht ganz fremd ist, die Uebertretung eines Verbotes nur dann vor der Erfüllung eines Gebotes zurückzutreten hat, wenn im Momente der Uebertretung gleichzeitig die Gcbotserfüllung sich vollzieht und wenn die Erfüllung des Gebotes ohne die Uebertretung des Verbotes nicht möglich wäre und wenn mit dem Verbote, denen Uebertretung zur Erfüllung des Gebotes nothwcndig wäre, nicht auch ein Gebot verbunden ist; daß daher die Sabbatbeobachtung nur aus dem Sifta ZU 3.B.M.12, 3, Schabbath 132, 133, Sanhedrin 59 d angeführten Gründen vor dem Beschneidungsgebote, wenn der achte Tag an eiueur Sabbat ist, zurüchutreten hat. Das alles läßt der „ungarische Rabbiner" unbeachtet; er glaubt, daß nach demselben Gesetze, nach dem man die Beschncidung ivrro 1"» *-hy vro:sf am Sabhat zu vollziehen hat, es auch für jüdische Gymnasialschüler, Proftnoren, Richter, Beamte, Advokaten gestattet, ja ein „frommes Werk" sei, am Sabbat zu schreiben, „da doch", wie er sagt, „das Schreiben am Sabbat dlos ein rabbinifches Verbot ist" i H (Schluß folgt.) v Zeitungsnachrichten und (£omfpoubftt,ieii» Deutschland. Berlin, 8. Juli. Bis vor kurzer Zeit waren im Millistcrium der auswärtigen Angelegenheiten zwei Juden als Hilfsarbeiter beschäftigt. Beiden wurden Winke ertheilt, wie sie die Schwierigkeiten, die ihrer Beförderung entgcgenstaudeu, beseitigen könnten. Der eine verstand den Wink, ließ sich taufen und wurde alsbald befördert. Der Andere ließ die betreffenden Winke unbeachtet. Bor einiger Zeit wurde er, wie bereits im „Israelit" berichtet ist worden, dennoch zum Legationsrath ernannt. Der Ehef des auswärtigen Amtes ist bekanntlich der Reichskanzler, Fürst Bismark. Als dem Fürsten der neuernaunte LegationSrath vorgestcllt wurde, sagte er zu ihm: „Wir haben Sie als tapferen Mann kennen gelernt; ich gratulire zum Avancement." — Oesterr.-UngaxMonarchic^— — Lemberg, 6. Juli. "In der gestern hier abgehaltcneu Sitzung des Landes-EomiteS für die HilfSaction in Stry wurde der Bericht des Strycr Orts-EomiteS zur Kenntnis; genommen. Das Strycr Eomitö hat von den ihm zugekommenen 52000 fl. den verarmten Handwerkern 25 Percent des angemeldeten Schadens ersetzt, was 6000 st. ausmacht; 7000 fl. wurden an die intelligenteren Abbrändler und 25,000 fl. an verschiedene Hilfsbedürftige vertheilt, so daß nur noch, ein Restbettag von 7000 fl. vorhanden ist. Das Strycr Local-Eoinite proponirt, von den beim LandeS-Eomiw eingeflossenen Beträgen von ungefähr 200,000 fl. mögen 109,000 fl. den Realitätcn-Besitzern zum Wiederaufbau der abgebrannten Gebäude, 60,000 fl. den mittellosen Handelsleuten zur Weitersührung ihrer Geschäfte, 8000 fl. zur Wiederherstellung der römisch-katholischen Kirche, 400)) fl. zunl Wiederaufbau der jüdischen Synagoge und 15,000 Gulden zur Bildung cineS Reservefonds bestimnlt werden. Es wurde ein Sub-Eomite, bestehend ans dem Grafen Ladislaus Badeni, Dr. ZgorSki und Bankdircktor Lazarus, eingesetzt, damit dasselbe die erwähnten Borschläge eingehend prüfe und hierüber referire. Frankreich. Paris. Monatsbericht (Mai) der „Alliance Israel. Universelle." (Israeliten Rumäniens.) Herr G. Panu, ft-üherer Abgeordneter und Direktor der i