Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 54 (8.7.1886)
- Date
- 1886-07-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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etwas flcivflflttfit tfimiMirttlütieu und bei» Ankeriul)(lnfftii der Fors'chnttg Anderer, rann keines seiner Resultate einer tieferen Prüfung genüg, u, da er nur den corrnmpten Text des Jernsalennschen Talmud zu Grunde legt und zudem ln unvermitteltem llebergange den Zusainineulmiig. der Grenzlinie Kört. Oppenheim (1 und Brüll (is<>7) schließen sich auf's engste den Forschungen von Schwarz an, ohne auch ihrerseits irgend ein haltbares Resultat zu erzielen. Aul Gründlichsten hat Neubauer in seiner „(Geographie des Talmuds" (1808) die Urkunde untersucht, aber auch er vermag keinen Grenzpunkt sicher nachzuweisen, so daß auch seine Untersttchnugeu eine Zeichnung der Grenzlinie selbst nicht in allgemeinen Umrissen ermöglichen. Seit 18 Jahren ist das Grenzverzeichnih unbeachtet geblieben, und erst die vorliegende Abhandlung will es versuchen, „das bisher ungelöste Problem seiner Lösung näher zu bringen, zugleich aber auch mit einer steten Heranziehung der einschlägigen Angaben der Talmudc und Midraschim das Grenzverzeichniß über den Kreis der umittclbaren Untersuchung hinaus für die Ortskuude des heiligen Landes überhaupt wiffenschaftlich zu verwerthcn." Nun, selbst die strengste Fachkritik wird es anerkennen müssen, daß es dem Verfasser herrlich gelungen ist, die räthselhafte Urkunde zu entziffern, soweit der Erklärung einzelner Punkte sich nicht Schwierigkeiten eutgegenstellen, deren Beseitigung heute überhaupt unmöglich ist. In Berücksichtigung dieser Thatsache ist das Problem als gelöst zu betrachten, denn von vierzig Greuzorten sind neunnnddrei8ig mit Evidenz nächgewicsen, während die Erklärung eines Punktes auf Grund des uns vorliegenden QueUenmaterials absolut ausgeschlossen erscheint, und der Lauf der Grenzlinie kann sonach mit annähernder Gewißheit vollkommen bestimmt werden: sonach ein hochbedcutsames Resultat. — Der Verfasser untersucht zunächst in der Einleitung mit gründlicher Ausführlichkeit die Frage, welcher von den vier überlieferten und von einander stark abweichenden Texten der relativ corrccteste sei. Diese Untersuchung setzt natürlich eine genaue Kenntniß der Tcxtüberliefernug voraus, und da unsere Ausgaben einen kritisch gesicherten Text nicht bieten, mußte auf die Handschriften selbst zurückgegriffen werden. Zu diesem Zwecke hat der Verfasser verwendet: a) für die Tosephta den Codex Erfiirtensis, jetzt in Berlin und den codex Vindoboneasis in der Wiener Hofbibliothek d) für den Jernschattni den codex Londonensis im British Museum (es ist derselbe Codex, nach welchem RabbinerDr. Lehmann. - den Traktat Berachoth herausgegcben hat), c) .für den Sifre den bisher nicht gekannten codex k.ondinmmix im British Museum und d) für den Jalknt die uditiu iSaloulchi l5»2l). (vo würde uns ln zn weit fuhren, wollten wir die Untersuch,mg der Tertfrage tu ihren einzelnen Phasen verfolgen: hier mögen nur die Endresultate angeführt sein, zu welchen der Verfasser eine Vergleichung der 'Relationen selbst wi< das Zeitvcrhältniß der Schriftwerke mit unbedingter Folgerichtigkeit gekangen läßt. Darnach ist der Sifrcrext stark corwmpirt, Jalknt ist aber ans Sifre geflossen; von den beiden Jeruschalmitexte», die nur unwesentlich differiren, ist der Londoner Codex der correctere, die beiden Tosephtatexie weichen fast durchweg von einander ab, was eine beiliegende Tabelle aller correspondirenden Orte in den vier Relationen klar erkennen läßt. Der Wiener Tosephtacoder ist nicht nur ausführlicher als Jeruschalmi und Sifre, sondern auch weit correkrer als der bekanntlich stark verderbte Erfurter Codex, und es folgt aus einer ganzen Reihe durchschlagender Beweise, daß Jernf. nmnittcU bar aus Tosephta geflossen ist, Sifre aber unabhängig davon ausgezeichnet sein muß, und daß das Grenzverzeichniß in derTofephta (Wiener Codex) in feiner ursprünglich en Voll ft ändigkeit vorliegt. Eine zweite Frage, die der Verfasser in der Einleitung noch anfwirft, zu welcher Zeit nämlich das „Land Israel" die Ansdehnung gehabt hat, welche durch unser Grenzregister bezeichnet wird, läßt sich mit absoluter Sicherheit beantworten. Zwar sagen Sifre und Jernf. ausdrücklich, daß es sich um das Territorium handelt, welches die aus dem babylonischen Exil Heimkehrenden in Besitz genommen haben 0*32 'Ty r?'Tir&), und das Fehlen dieser Angaben in Tosephta allein beweist noch nicht ihre Unrichtigkeit: aber ans der Grenzurkunde selbst erheben sich gegen diese 'Annahme gewichtige Bedenken. Während bekanntlich sonst als der nördlichste Punkt der uachexilischen Besitzungen 2*3 (h. Zlb) genannt und das Gebiet nördlich von m als vorexilisch bezeichnet wird (Schewiiß VI. t>, erscheinen in unserem Register Orte, welche zweifellos nördlich von Kezib gelegen haben muffen. Ferner wird mit Recht betont, daß unter Moses und Josua ein größeres Gebiet erobert wurde, als von den babylonischen Exulanten (Chagiga >6, Jebämoch 16 a, Chnlin 7 a); das durch unser Berz. umgrenzte, hat aber eine mindestens gleich große, äußere Ausdehnung, wie das vor dem Exil in Besitz genommene. Endlich steht die Annahme, daß nufere Urkunde den Anfang .-desinnmitteldar nach dem Exil wirklich in Besitz genommenen Territoriums zeichnen soll, auch mir