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Der Israelit · 1886-06-17 · Heft 47-48 (17.6.1886) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 47-48 (17.6.1886)
Date
1886-06-17
Page
– (sequence 18)
Language
German
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826 dem Haye bildete, mit dem sie von der katholischen Kirche verfolgt wurden; der strenge Calvin war äußerst milde gegen sie gestimmt, sein bedeutender Schüler, Franciscus Junius, der auf die niederländischen Prädicamen einen bleibenden Einfluß ausgeübt hat, lehrte ausdrücklich, daß man die Juden dulden muffe, weil ffe „unsere Brüder von Natur" feien, und die Pradicanren, in deren Predigten sich ein sehr ausgeprägter alttestamentlicher Ton bemerkbar machte, verkündeten Laut von der Kanzel, daß die Zudcn die echten Brüder und Gesinnnngsgenoffen der Bekenner der „wahren Religion" feien. Vorderhand hatten diese Anschauungen in den Niederlanden allerdings kein praktisches Interesse, weil es keine Juden daselbst gab. Erft am Ende des 16. Jahrhunderts drängte sich die Frage über Duldung oder Nichtduldnng derselben auf. Als ein städtischer Beamte in Amsterdam im Jahre 1595 mit den Gcrichtsdicncrn die Stadt durchzog, um auf heimliche Eonvcntikcl von Katholiken, denen die öffentliche Ausübung ihres Gottesdienstes untersagt war, zu fahnden, entdeckte er zufällig eine Versammlung von Juden, welche den großen Versöhnungstag nach ihren religiösen Vorschriften feierten. Erst seit einigen Jahren hatten sie sich aus der pyrcnäischcn Halbinsel in dieses glückliche Land geflüchtet, das die Inquisition mit Erfolg bekämpft hatte, und sie mochten sich wohl der Hoffnung hingegeben haben, daß sie hier in Frieden und Sicherheit wohnen könnten. Und diese Hoffnung würde auch nicht zu Schanden gemacht:- die von -Spanien- Geächteten waren von selbst die Bundesgenossen und Freunde der Republik, die städtische Regierung . legte ihrem Aufenthalt nichts in den Weg und verpflichtete sie nur, für das Land und die Negierung zu beten. Bald folgten noch weitere Glaubensgenossen aus Spanien'und im Jahre 1598 wurde schon die erste Synagoge gestiftet. In gleicher Zeit waudcrten auch Juden ans Deutschland ein, welche ebenfalls ausgenommen wurden; sie waren ärmer, unwissender und sklavischer als ihre Brüder aus dem Süden und wurden deshalb im Anfang noch weniger geachtet als diese und auch weniger begünstigt. Aber dennoch durften sie im Vergleich mit ihrem frühern Los ihren jetzigen Zustand noch einen glücklichen nennen, weshalb auch fortwährend neue Schaaren ins Land strömten. Bei der Aufnahme und Duldung der Juden deckte sich das Menschlichkeitogcsühl und das Haudelsintcrepc: die Juden, besonders diejenigen, welche an den Küsten des Mittelländischen Meeres wohnten, hatten ausgedehnte Handelsbeziehungen und waren besonders mit dem Levantehandel gut vertraut, und durch ihr Zuthun war denn auch Amsterdam bald der Sitz desselben geworden. Mit dem Worte „Duldung" ist freilich alles gesagt. Man darf sich die Arme, mit denen sie empfangen worden waren, nicht allzuweit geöffnet vorstellen, denn von Gleichheit vor dem Gesetz und von gleichen Rechten für alle war den Juden gegenüber keine Rede. Wer je mit Wohlwollen von ihnen sprach, glaubte gleichsam die Pflicht zu haben, fein mildes Unheil durch rohe Ausfälle zu corrigiren. Eben zwischen Christen und^Zuden waren durch verschiedene Erlaffc der Staaten von Holland unter Androhung der Verbannung verboten und mehr als einmal wurde diese Strafe auch verhängt r im Jahre 1699 wurde die Heirath der Tochter eines angesehenen Amsterdamers mit dem portugiesischen Inden Eordoza für ungültig erklärt und erst nach dem Uebertritt der Frau zum Judenthum zugelassen.*) Die große Mehrheit der Juden, welche Mischehen selbst nicht begehrten, wird von diesem Verbot nicht grade schmerzlich berührt gewesen sein, aber demürhiger und verletzender waren andere Beschränkungen, die man ihnen auferlegte. Nach einer Resolution der Staaten von Holland im Jahre 1619 war jede Stadt befugt, nach eigenem Ernieffen die Bedingungen sestzuftellen, unter welchen die Juden in _ ihren Mauern wohnen durften, sie konnten selbst auf einen besonderen Stadttheil beschränkt werden. Wiewohl von letzterer Bestimmung fast gar kein Gebrauch, gemacht wurde, so beweist ihre Ausfertigung doch, in welchem Sinne man das den Juden verliehene Bürgerrecht aufgefaßt willen wollte, und die. Bürgermeister von Amsterdam verboten ihnen 1632 ausdrücklich, irgend einen von andern Bürgern ausgeübrcu Nahrungszweig zu ergreifen: im Jahre 1661 wurde ihnen verboten, auf der Straße Gold- und Silberwaaren zu verkaufen, und der Stadtrach nahm dabei keinen Anstand, die vom Pöbel gegen die Juden gebrauchten Scheltworte in seine Erlasse aufzunchmen. So tief war das Vorurtheil eingewurzelt, daß, als im Jahre 1773 die Direktoren der Westindischen Compagnie die Niederlayung von Juden ans Effcquibo des Handels wegen für wünschenswerth hielten, der Plan fallen gelassen werden mußte, wiewohl ihnen früher der freie Handel nach Spanien und Portugal ausdrücklich zngeftanden worden war. Obgleich Inden an niederländischen Hochschulen promoviren durften, bestimmten die Staaten von Holland •) Man kann übrigens hier nicht umhin, den freien Standpunkt der Republik zu bewundern, denn im übrigen Europa war damals der Abfall vom <>hristenthum nnd der Nebertrüt zum Judenlhmn rin mit Todesstrafe bedrohtes verbrechen, dagegen waren hier die Falle, dast Christen zum Indenrhnm übertrete», durchaus nicht selten.

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