Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 45-46 (7.6.1886)
- Date
- 1886-06-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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784 IN. Heber die Grenzlinie der jüdischen Niederlassungen. Verordnungen über die Einwanderung der Juden ins Innere. (Fürst Th. S. Gvlikin zusammen mit Fürst N. N. Golitzin.) 14. Verzeichnist der Juden in Landstädten und Dörfern. Ausflüchte der Juden über die mit den anderen Dorfbewohnern gemeinschaftlich zu zahlenden Gemeinderaren. Niederlcmuugen der Inden austerhalb der Siädte und Dörfer. (FümN. N. 5loloshin.) H. Fragen, die in das Ressort des Mi n i st e rinm s f n r auswärtig e A nge- IcgciiI)eiten gehören. 15. Heber die Ankunft jüdischer Personen fremder Staaten in Rußland. io. lieber die Naturalisation fremder Inden in Rnstland. 17. Heber die Berechtigung russischer Juden, in fremden Ländern uaturalisirt zu werden. Heber die Auswanderung der Inden. (Th. Th. Martens.) III. Fragen, die in des Nessort des Ministeriums für öffentlichen Unterricht gehören. 18. Heber die Steuer ans Lichter zum llnterhalt der Schulen. (A. G. Vishniakoss.) in. lieber die jüdischen llnterrichts-Anstalten, wie sic jetzt bestehen, Talmud Thora, Deth Hamidrasch und Ieschiba. Der religiöse Unterricht der Inden. Mtlamdim (Lehrer), Schulbücher. (P. A. Beffonoff.) 20. Ist es wünschenswert!), die russische Sprache als Mittel für die religiöse Belehrung in allen jüd. llnterrichrsanstalten einznführen? 21. Die Einführung eines nummerischen Verhältnisses jüdischer Schüler zur Gesammtschülerzahl in Regiernnasschnlen. (A. G. Georgiefski.) 22. lieber die Erziehung der Jüdinnen. (A. I. Beponoff.) 23. Soll der Lese- und Schreibnnterricht der russischen Sprache in allen jüdischen llnterrichtsanstalten obligatorisch sein? Der Gebrauch des jüdischen Jargons in Schulen. (A. I. Georgiefski.) 24.. Das Recht derjenigen Juden, die ihre Studien in einer höheren schule dnrchgemacht haben, Handel zu treiben und Handwerke anszuübeu außerhalb der Grenzen jüdischer Ansiedlungen. (A. I. Georgiefski und Fürst E. M. Jermiakoff in Verbindung mit dem Finanzminister.) IV. Fragen, die in das Ressort des Vt i u i st er in ms d e r D o m a i n e n - V e r w a lt u n g gehören. 25. Sind die bestehenden Gesetze, welche die Gründung und Leitung der jüdischen Aclerban-Eolonien anordnen, abzuändcrn? Unter welchen Bedingungen soll es Inden erlaubt sei«, Landwinh schüft zu betreiben? (Gcsetzsanunlung 1876. Baud 9, §. 970.) (Fürst Th. S. Golitzin.) V. Fragen, die in dasRessortdesFin au; - M i n ist eri n m s gehören. 26. Heber den Verkauf von Ligueuren. Die Gesetze von 1874. Heber den Spirituoscnhandel durch Juden in ländlichen Distrikten, in solchen Hänfern, die nur ihnen gehören. 27. Revision der Special - Statuten über die Bcftcnerung der Juden. Gesetzsammlung voL 5. Einführung der direkten Bcstenerung der Juden. 28. Revision derjenigen Punkte des Accise-Gesetzes, welche die Verhinderung des Schmuggels bezwecken. 29. Soll das Recht der Juden, Handel zu treiben, geändert werden? Das Recht der jüdischen Mechaniker, ihren Berus, außerhalb der Grenzen jüdischer Ansiedelungen zu betreiben , ihr Erwerb technischer Etadlipements im Verhältnisse mit ihrem speciellen Eharakrer (Branntweinbrennereien, Brauereien, Fabriken :c.) Revision v. § 284, Punkt 7 e. Gesetzgebung vol. 14, Paßgesetz. (N. A. Ieremiakoff.) 30. Heber die Form der Anwendung des Gesetzes von 1865, bezüglich des Rechtes der Juden, verschiedene Berufsarien auszuüben an „PMcn außerhalb der Grenzlinien jüdischer Ansiedelungen; die Etablirnng von Gesellschaften an solchen Plätzen. Ihre Zutapung zur Zunft. Das Recht zur Erwerbung von Grundcigenthum,* zur Errichtung von Werkstätten. (R. A. Jermiakoff zusammen mit A. G. Vishniakofs.) VI. Fragen, die in das Ressort des 5t r i g s m in i st er i u m s gehören. 31. LLelche besondere Verfügungen (als Ausnahme-Gcsetze für militärische Aushebung) sollen getroffen werden, um die Entziehung der Inden von ihrer Militärpflicht zu verhindern? 32. Sollen die bestehenden Befreiungen und Privilegien für Militärpflichtige wegen besserer Erziehung, wegen eines Berufes und anderer Beschäftigungen, in Kraft bleiben? (N. N. Koloshin.) 33. Das Recht der Juden, welche ihrer Militärpflicht genügt, in allen Theilen des.Kaiserreiches zu wohnen. Das Recht für deren Frauen und .Kinder, Handel zn betreiben und ihren Berns ansznüben außerhalb des Gebietes jüdischer Ansiedelungen. <N. A. Jermiakoff zus. mit Fürst Th. S. Golitzin.) VU. Fragen, die in das Ressort des Instizminiftcrs gehören. 3 r. Soll nicht der Schiedsspruch jüdischer Scheidung dem Eivilnchtcr übertragen werden? Heber V»