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Der Israelit · 1886-06-07 · Heft 45-46 (7.6.1886) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 45-46 (7.6.1886)
Date
1886-06-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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783 ward die Verbindlichkeit der vom Sinai herab gegebenen Gesetze noch nicht .zur vollendeten Tharsachc — Israel gewann Zeit zu bereuen und Süße zu thun. So sind die zerbrochenen Bundestafeln ein Symbol der zerbrochenen Herzen, ein Symbol der Reue und Zerknirschung. Und das ist der größte Vorzug des guten Herzens, daß es bereut, wenn es llnrecht gethan. Kein Mensch bleibt frei von Sünde und Fehl. Das böse Herz bereut nicht, und immer stärker wird die Macht der Sünde. Das gute Herz aber betrübt sich ob des geschehenen Unrechts; cs zerbricht die harte Kruste, die es zu umhüllen droht und wird dadurch wiederum gereinigt, wie David cs an sich empfunden, da er sprach: ' ran -cw „Ein zerbrochenes und dadurch gereinigtes*) Herz wirst Du, o Gott, nicht verwerfen." (Fortsetzung folgt.) Are Kegierungs - GommWon üöcr die russischen Juden. <Nach dem ,Aew. Chr.*) Wir sind in der Lage, ein wichtiges Dokument über die Verhandlungen der kaiserlichen Commission, welche jetzt die Judcnfrage in Rußland untersucht, zu bringen. Das Document, welches bis jetzt noch nicht veröffentlicht worden, enthält den Wortlaut der verschiedenen Fragen, die der Commission zur Erwägung unterbreitet wurden und auf die Judengesetze sich beziehen, welche jetzt im ruy. Kaiserreiche in Kraft ünd. Die verschiedenen Fragen wurden unter dem direkten Vorsitze des Grafen Pahlen, Präsidenten der Commission, in Erwägung gezogen und mit einigen Veränderungen von der Commission genehmigt. Die verschiedenen Mitglieder wählten sich selbst die Fragen, worüber sic sich informiren wollten. Die Fragen wurden in 8 Categoricn gcthcilt. I. Fragen, die in das Ressort des Ministeriums des Innern gehören. 1. Die Beziehungen der Regierung zu der Art und Weise der Führung der gciftl. Angelegenheiten der Juden. Religiöse Brüderschaften. Ob cs nothwcndig ist, die Kron-Rabbiner (so benannt, weil sie durch die Regierung ernannt, im Gegensatz zu den durch die jüd. Gemeinden erwählten Rabbinern) und die geistliche Administration beizubehalten. Die Errichtung von Synagogen, Gebethäusern *) «21 yvh k;*u, trin. (wahrscheinlich Mnjanim) und Schulen und ihre Oberaufsicht durch die Regierung. (Fürst N. N. Golitzin und Fürst M. K. Kontakuzm Speranski.) Heber die Sabbatfeier und die damit verbundenen Vorrechte. Tie jüdischen religiösen Ritual- und Chor-Synagogen (Synagogen, in welchen Chöre an dem Gottesdienst Theil nehmen). Was ist die Meinung über „jüdischen Aberglauben"? lieber den Cherem (Kirchenbann), den jüdischen Erd (Form und Gebrauch), das Beth Din und die Macht der eivilen und criminellen Gesetzbücher des Talmud. (Fürst N. N. Golitzin, assistirt v. Minister des Unterrichts.) 2. Soll das Nabbiner-Comitö, welches jetzt dem Ministerium des öffentl. Gottesdienstes attachirt ist, bcibehalten werden? Dieselbe Frage erstreckt sich auch auf die Stellung der „gelehrten Juden," die dem General-Gouverneur und den Gouverneuren unterstellt sind. (Fürst Kontakuzin Speranski.) 3. Heber jüd. Buchdruckereien und talmudische Literatur. Heber die Censur hebr. Bücher und anderer Bekanntmachungen. 4. lieber die Registrirungen (Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle) unter den Juden, lieber jüd. Namen und Beinamen, die Veröffentlichung, eines öfsicicllcn jüd. Kalenders. 5. Heber den llebertritt der Juden zum Christenthum, die Rechte, die sic dadurch erwerben, Gclduntcrstütznng, Bekehrungs-Gesellschaften. (Fürst N. N. Golitzin.) 6. Ueber die den Juden auferlegte Fleischabgabe. 7. Communale Organisation der Juden-Gesellschaften , sowohl von Handwerkern und anderen Korporationen, Ungesetzliche Gemeinde-Versammlungen (Kahal und Asepha). Ungesetzliche Geldsammlungen. (A' G. Vislmiakoff.) 8. Heber die Juden, welche als Vermittler Arbeiter in den westlichen Distrikten miethen. 9. Welche Abtheilung der bestehenden Ordnung über das jüdische Postwesen bedarf einer Umänderung? (N. N. Koloshio.) 10. Heber die Errichtung jüdischer Hospitäler und Wohlthätigkcitsanstalten im Allgemeinen und besonders solche, die mit Synagogen verbunden, und ihre Verwaltung. 11. lieber die Angabe, daß die Thätigkeit der Alliance Israelite Universelle und ihrer Agenten in Rußland ungesetzlich sei. (Fürst Kontakuzin Speranski n. Th. St. Markus.) 12. Die Theilnahme der Inden an der ländlichen und städtischen Regierung. (A. G. Vishniakoff.)

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