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Der Israelit · 1886-05-24 · Heft 41 (24.5.1886) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 41 (24.5.1886)
Date
1886-05-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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710 die in diesem Werke niedergclcgtc erschöpfte Bchandlung der Frage und der ganzen cinschkagigcn Literatur war es mir ein Leichtes, die Herren von der Grundlosigkeit der Anklage zu überzeugen und von denselben sogar die Zusage' zu erhalten, daß mein in dieser Sitzung gehaltener Vortrag in dem nächstjährigen Jahresbericht des Vereins sollte mit veröffentlicht werden. Besonderen Eindruck scheinen auch die beiden, im Buche Ehrmann's (ans S. 77 und ff.) zu meinem Befremden nicht angeführte Beweise der jüdischen Fürsorge für die Thicre zu machen, daß cs uns verboten' ist Enten- und Gänseeier von Hühnern ausbrülcn zu lauen, und daß cs in Israel alt hergebrachter Brauch ist, um die Zeit der strengsten Malte Brosamen und Körner an die Fenster für die Vögel zu streuen. Nachdem bald darauf das Buch von Dr. Ehrmann erschien, hielt ich cs für meine Psticht, dasselbe allen in Frage kommenden Faktoren, demDhierschutzvereins-Vorstand, der Schlachthansinspection, dem Polizciamt rc. re. zu überreichen und glaube diesem Buche besonders verdanken zu müssen, daß die Angelegenheit aä acta gelegt worden. Als ich nun jüngst von der Eingabe des Verbands der deutschen Thicrschutzvercine an den Reichstag um Erlaß von gesetzlichen Maßregeln gegen das Schächten las, besuchte ich sofort den Präses des hiesigen Vereins, um mir von ihm Aufklärung zu erbitten. Ich erfuhr dabei, daß der hiesige Verein diesem Verbände nicht angchört, daß cs überhaupt sehr viele Vereine gebe, die nicht zn dem Verbände zählen, und wird hoffentlich im Reichstag der freilich sehr naheliegende Jrrthum, als sei der Verband der deutschen Thicrschutzvercine, das Organ aller deutschen Thicrschutzvercine, nicht Platz greifen. Wenn ich nun auch wegen der Petition durchaus nicht bange bin, da wir uns darauf verlassen dürfen, daß der Reichstag ein so folgenschweres Gesetz nicht erlassen wird auf Grund einer solch unwissenschaftlichen Eingabe, und wir ja auch wissen, daß unser Herr Dr. Hildesheimer auf der Warte steht und dafür sorgen wird in seiner bekannten unverwüstlichen und nncrmüdlichen Thätigkeit, daß die sachverständigen Mitglieder des Reichstages die erwünschte Aufklärung und das nöthige Material erhalten, so glaube ich doch, daß wir Anderen nicht berechtigt sind, die Hände ruhig in den Schooß zu legen und für die Sache gar Nichts zn thnn. Dcßhalb möchte ich mir folgenden Vorschlag erlauben. Zur Vcrthcidignng gegen die Angriffe auf unsere gottgcbotenc Sckcchitah wird sofort eine Sammlung eröffnet und dieselbe Herrn Dr. Hildesheimer zur Verfügung gc-- stellt. Ans derselben werden zunächst zur Ueöerreichnng an s a m m t l i ch e Rcichsragsmitglicder eine entsprechende Anzahl Exemplare des EhrMano'fchcn Werkes angckanft, dapclbc aber außerdem allen maßgebenden Behörden und Regierungen zugcstellt. Prämien werden ausgesctzt für Vorschläge znrVcrbcsserung der Zccha'schen Lcgcmcthode oder anderer Vorrichtungen zum leichten Nicderlcgcn der Schlachtrhiere und etwa erscheinende schächtsreundliche Schriften möglichst verbreitet. Ich bin sogar in der. glücklichen Lage den Spruch erfüllen zu können > nttunt fc-'fs und eröffne die Sammlung durch einen nur zur Verfügung gestellten Beitrag von 50 Mark. Dr. Carkebach, Rabbiner. Ocftcrr.-Ungar. Monarchie. Pefth. Vorige Woche starb dahier Fran Barbara Äohut im Alter von 92 Jahren. Sie hat durch 65 Jahre an der Seite ihres noch rüstigen 10.°: Jahre alten Mannes, Herrn Simon Kohnt, Onkel des Rabbiners Dr. Alexander Kohut in Rew- Aork, in glücklicher Ehe gelebt und mehr als ein halbes Jahrhundert als Hebamme gewirkt. --Rnßla u d. Rach einer der „Pol. Eorr." aus Warschau zngehenden Meldung haben die in Salanow (nahe der Grenze) ansässigen österreichischen Inden seitens der russischen Behörden die Verständigung erhalten, daß sie sich auf eine demnächst zu gcwärrigende Ausweisung bereit mache» müßten, weil Salanow in dem 50 Werst breiten Grenzravon liegt und innerhalb dieses Rayons fremden Juden der Aufenthalt gesetzlich verboten ist. Die mit Ausweisung bedrohten Juden wendeten sich an die österreichisch-ungarische Botschaft in Petersburg mit der Bitte um Verwendung, Ivoranf ihnen der Bescheid zu'gekommen ist, daß das Verbot der Ansiedlung im Grenzrayon in Rußland zn Recht besteht, daher es gegen die eventuelle Ausweisung kein Rechtsmittel gibt. Gleichzeitig wurde ihnen jedoch bemerkt, daß die russischen Generalgouverneure befugt sind, in einzelnen speciclle» Fällen Begünstigungen zu gewähren, welche jedoch nicht die Gestattung eines dauerhaften Aufenthaltes, sondern nur die zur Abwicklung der Geschäfte erforderliche Fristerstreckung betreffen können.

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