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Der Israelit · 1886-05-13 · Heft 38 (13.5.1886) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 38 (13.5.1886)
Date
1886-05-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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■mtggfflr WiW j 658 m einigen Punkten stark übertrieben sein sollten. Es wäre in der That interessant zu constanren, ob es wirklich Rabbiner der Breslauer Schule gibt, die sich zu den Ansichten bekennen, welche Herrn Dr. Blumenstein vom „Luxemburger Wort" uachgesagt werden. Das genannte Blatt schreibt unter der Spitzmarke „Die luxemburgische Freimauerei." „Der osficielle Logenredner Vr. Florian Schmit hat also klar ausgesprochen, daß die Freimauererei sich mit keiner Religion, mit keiner Glaubenslehre verträgt, daß also nur der ein echter Freimaurer ist, der nichts glaubt, keine Religion hat. Wen diese Erklärung in Verlegenheit setzte, das war Herr Dr. Blumenftein, Rabbiner der Luxemburger Juden und zugleich zweiter Redner der Luxemburger Freimaurerloge. Es war ihm nämlich dargelegt worden, auch er als Jude und gar als jüdischer Priester, könne kein echter Freimaurer sein, da er als Haupt der jüdischen Religionsgeuieinde ja offenbar Religion und Glauben haben müpe. Was thun? Etwa aus der Freimauererei anstreten? Aber die Schande, vor den Logenbrüdern als Duckmäuser dazustehen! Nein, er bringt es nicht über sich. Er sucht und findet einen Ausweg, der des Mannesmuths eines überzeugungstreuen Rabbiners würdiger, ist..Er,_ der Priester der religiösen Judengemeinde, der osficielle Verkünder der jüdischen Glaubenswahrheiten, erklärt feierlich in öffentlicher Logensitzung, daß er selbst keine positive Religion und keinen Glauben habe und er fomit ein echter Freimaurer sei." „Es geschah dies am 18. April 1885, wo er in der Loge die Festrede zu halten hatte. Zum Gegenstände derselben wählte er „Die Stellung des Judenthums zur Freimaurerloge." Es möge genügen hier nur den Hauptgedanken der Rede wicderzugeben: „„Judenthum und Freimauererei gehen zusammen. — Das Judenthum ist keine Kirche mit Hierarchie, keine Heilsanftalt. Die Akte des außerculturcllen (soll -wohl außercultncllen heißen) Lebens werden nach dem Begriff des Judenthums nicht in Beziehung gebracht mit dem Judenthum als Eonfcssion. Das Judenthnm entbehrt der Priester und hat keine Dogmen. Das Jndenthmn hat nur eine Grundwahrheit, die aber keine Glaubenslehre ist, nämlich die Existenz Gottes und über Gott kann man noch denken, was man will. Beweis: Der Pantheismus geht ans der jüdischen Philosophie des Maimonides durch Spinoza hervor."" möge hier der Lchlußpagus folgen, dem wir uusercrseus nichts hmzuzufügen haben: „Wie gefällt diese Erklärung dem Leser, wie wird sie der jüdischen Gemeinde gefallen? Wird sie nicht ihrem glaubensmuthigen Rabbiner bedemen. es ihr wunderlich vor, daß er sich als Rabbiner aufspiele und bezahlen läge; er möge daher fein Zelt in der Loge aufschlagen und sich auch von ihr bezahlen lagen? Doch das geht uns ja gar nichts an." Oesterr.-UngarMonarchie. Wien, 4. Mai. Der Hausbesitzer Ferdinand Mandl in Grinzing erließ vor einigen Wochen unter dem Titel: „Ein norhgedrungcnes Wort" ein Eirculär, in welchen! er die Bewohner Grinzings aufsorderte, keine Juden als Sommerparteien aufzunehmen. Dieses Flugblatt, welches die Gefährlichkeit der Juden überhaupt, sowie für Grinzing insbesondere ausmalte, wurde von der Sicherheits-Behörde consiscirt, und die Staatsbehörde erhob gegen Mandl sowie gegen den Buchdrucker Johann Schmidt in Wien die Anklage wegen Vergehen der Aufreizung zu Feindseligkeiten nach 8- 302. In der heutige» Verhandlung, die unter dem Vorsitze desLandesgerichtsrathcs Holzinger stattfand, stellte Mandl J« Abrede, daß er zu Feindseligkeiten hat ausreizen wollen, während Schmidt, welcher in dem Bürstenabzug Eorrccturen vorgenommen hatte, versicherte, daß er den Inhalt nur flüchtig gelesen habe, ohne demselben genaue Beachtung zu schenken. Der Staatsanwalt Dr. v. Pelser bezeichnete in seinen! Schlnßantrage den Antisemitismus als einen Schandfleck des Jahrhunderts; der Vertheidigcr Dr.Pattai zeigte sich schmerzlich berührt durch diese Aeußerung, welche ihn weniger von der Tagespresse mit prononcirtem Standpunkte überrascht hätte, als von dem Platze der Staatsanwaltschaft aus. Der Gerichtshof sprach die Angeklagten schuldig und verurtheilte Ferdinand Mandl zu hundert Gulden, Johann Schmidt zu fünfzig Gulden Geldstrafe. Als mildernd wurden angenommen das Geständnis, die Unbescholtenheit,. die verhinderte Verbreitung und die Familie. Der Staatsanwalt erklärte, daß er zu feinem Bedauern die Nichtigkeitsbeschwerde ergreifen müsse, und zwar wegen der Umwandlung der Arreststrafe in eine Geldstrafe, welche nach dem Gesetze bei besonders berncksichtiguttgswerthen Mildernngsumstanden erfolgen kann.

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