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Der Israelit · 1886-04-12 · Heft 29 (12.4.1886) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 29 (12.4.1886)
Date
1886-04-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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schwurs, des geschworenen und Zn schwörcndW, für möglich halten. Redner belegt dies mit zahlreichen Beispielen aus Schriften von Juden, Konvertiten, Reformjuden und Talmudgelehtten. Zu diesem Zahre 1886, erst habe ein Rabbiner Dr, Lrssan in der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" erklärt: „So lange das Kol-Nidre-Gebct in der Synagoge üblich, müye der Jude errörhen, und so lange fordern die Juden die Gesetzgebung geradezu gegen sich heraus." (!!!) Das habe ein Jude im Jnteresie des Zudenthums geschrieben. Er, Redner, ' habe sich viel niilder ausgedrückt; er glaube, es sei sein Recht, fteigesprochen zu werden, da er nur als gewissenhafter Journalist seine Pflicht gethan und ohne Schmähung euren Verdacht geäußert, der nicht ohne Begründung sei. Der Gerichtshof zog sich für kurze Zeit zurück und verkündete das Urtheil, welches auf kostenlose Freisprechung lautet. Zur Beschimpfung gehöre rohes Schimpfen; das sei aber in den incriminirten Worten absolut nicht gethan, es sei deßhalb gleichgiltig, ob der geäußerte Verdacht gerechtfertigt oder nicht, auch ob der Angeklagte die Absicht der Beschimpfung gehabt habe oder nicht. Soweit der von der gcsammten Hetzpreffe natürlich wörtlich reproduzirte Bericht der „Kreuzzeitung". Nur wenige Bemerkungen seien uns zu diesem nach vielen Setten hin recht interessanten Prozesse - zu machen, gestattet. Der „jugendliche" Angeklage behauptet, ein Rabbiner Dr. Lissau habe erst im Jahre 1886 das Kol-Nidre in heftigster Weise angegriffen. Diese Behauptung enthält drei Unwahrheiten. Nicht ein Rabbiner, sondern ein obscurcr Privatmann, der nicht Dr. Lissau, sondern Julius Hamburger heißt und aus Liga ist, hat nicht 1886, sondern im vergangenen Jahre allerdings in mehreren von deutschen Sprachfehlern reich durchsetzten Artikeln das Kolnidre auf das Beispielloseste angegriffen, und Herr Dr. Philippsohn, der Redakteur der „Allgem. Ztg. des Zudcnthums", glaubte, diese lieblichen Ergüsse, welche s. Z. einen stürmischen Heitcrkeitserfolg wachriefen,, den Lesern seines Blattes bieten zu dürfen. Der Jude hält ja seine eigenen Gebete für „verwerflich", er hetzt ja selber gegen seine Religion, warum sollte der Andersgläubige nicht dasselbe thuu, warum sich nicht „viel milder ansdrückeu" dürfen? So, ja so mußte es kommen! Aus der oberflächlichen Kcuntniß der Verhältnisse aber, mit der der „jugendliche" Angeklagte eine Tbatsaclie aus allcrjüngtter Vergangenheit wiedergibt, läßt sich auf die Glaubwürdigkeit feiner übrigen „Behauptungen" ein Schluß ziehen. Wir wissen nicht, ans welcher verlogenen k Hetzschrift dieselbe» tüteommtz siud, es wäre aber sehr interessant, aus dem Munde eines SachvrrstündigW zu vernehmen, ob vielleicht der „jugendliche" Angeklagte die llnDahrheireu über den Talmud und Schulchan Arnch auch „im guten Glauben" gethan habe. Inwieweit Dichtung und Wahrheit an dem Berichte der .KreuzzeLLung" betheiligr find, kann man zur Stunde noch nicht wissen, denn Herr Prof. Strack erläßt bereits heute eine scharfe Erklärung gegen den unwahren Bericht des Autiscumenblattes. In dem Gutachten, das er gelegentlich nächstens veröffentlichen werde, habe er nicht behauptet, daß „wissenschaftlich hochbedeutende Mannes, sondern, daß nur „Antisemiten oder Ignoranten" im Kolnidre einen Dispens vom Eide finden könnten. Diese Erklärung erregt hier bedeutendes Aufsehen. Es wäre dringend zu wünschen, daß von klägerischer Seite der Instanzenweg befchritten würde. Man mag uns doch nicht für so naiv halten, daß wir ein durch viele Jahrhunderte geheiligtes Gebet abschaffen werden, weil cs der Cheftedakteur der „Schaumburg-Lippischen Landeszeitung" oder weil es Herr — Julius Hamburger ans Liffa so wünscht. Reformjuden mit den Antisemiten gegen die jüdische llebcrlicferung im Bunde — ein wahrhaft erquickendes Bild! Frankfurt a. M.» 7. April. In der jüngsten Mitgliederversammlung des Vereins für jüdische Geschichte und Literatur hielt u. A. der Vorsitzende Hr. Dr. Heinemann eine Gedüchtnißrcde auf den verstorbenen Dr. Zunz. Indem Redner durchaus diejenigen Punkte nicht verschwieg, in welchen Zunz dem Standpunkte des traditionellen Judenthums gegenüber getreten war, hob er dessen Verdienste um die Begründung der jüdischen Literaturgeschichte, namentlich was die Midraschim und die Piutim betrifft, hervor, indem er hierbei ganz besonders das erste und das letzte Werk von Zunz, „Die gottesdienstlichen Voträge" und „Die Literaturgeschichte der synagogalen Poesie", charakterisirte.. Von besonderem Interesse war Darstellung des Verhältnisses, welches Zunz zn der Reform eingenommen hat. Ursprünglich an dem in Berlin von Jakobsohn eingerichteten resormirten PrivatgotteSdienste thätig, hatte er sich damals noch der Hoffnung hingcgebcn, durch Neugestaltungen im Gottesdienste dem nmfichgreifenden Jndisscrentismns und dem Abfall vom Jndentsmm vorzubeugen. Am Ende der „gottesdienstlichen Vorträge" hatte er auch noch für die Zulässigkeit von gewissen Reformen plaidirt, obgleich er hier schon aussprach: „Eintracht ist indessen die wohltbuendste Harmonie: Mögen daher Orgel und Ehorgesänge immerhin wegbleiben,

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