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Der Israelit · 1886-04-08 · Heft 28 (8.4.1886) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 28 (8.4.1886)
Date
1886-04-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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$0%; aber auch unter feen Gewerbetreibenden erscheinen sie durch ein sehr bedeutendes CsuLingent vertreten. Sehr intzructiv Ind in dieser BczichMg die statistischen Berhältmne zwischen den christlichen und jüdischen Gewerbetreibenden (Handwerkern) innerhalb der Genossenschaftsgruppe. Unter dm derzeit in Czernowitz bereits conftituirtey 9 Geuoffenschaftsgruppen stellt sich nämlich dieses Derhältniß nachstehends dar: . In der Gruppe H (Klempner. Schildermaler 2c.), sind enthalten 15 christliche und 40 jüdische Handwerker. In der Gruppe m (Tischler ü. s. w.), 61 christliche, 27 jüdische. In der Gruppe IV (Schneider u. s. w.), 38 christliche, 93 jüdische. In der Gruppe V Wagner, Schmiede, u. s. w.), 79 christliche, 36 jüdische. In der Gruppe VI (Kürschner, Buchbinder «. s. w.), 7 christliche, 10 jüdische. In der Gruppe VH (Schuhmacher u. s. w.), 189 christliche, 50 jüdische. In der Gruppe IX (Fleischhauer und Selcher) 34 christliche, 27 jüdische. In der Gruppe XHI (Faßbinder und Korbflechter), 14 christliche, 2 jüdische. In der Gruppe XIV (Rastrer und Friseure), 3 christliche 21 jüdische. Aus dieser statistischen Zusammenstellung geht zunächst hervor, daß innerhalb der erwähnten Gruppen im Ganzen 397 jüdische Gewerbetreibende, 446 christlichen, somit in fast gleicher Stärke gegenüber stehen. Von besonderem Interesse ist das Zahlenverhältniß innerhalb der einzelnen Gruppen. Darnach sind nämlich die jüdischen Handwerker in 4 Gruppen (II, IV, VI und XIV) in der überwiegenden Majorität, während sie in den übrigen 3 Gruppen bedeutende Minioritäten repräsentiren. Nur die eine Gruppe der Schuhmacher, und ihr zunächst die Gruppe der Wagner und Schmiede, weisen ein bedeutendes Uebergewicht der christlichen Gewerbetreibenden auf. Nur mit großem Widerstreben hat sich der ehrfurchtsvoll Unterzeichnete Eultusvorstand entschlossen, das confessionelle Gebiet zu betreten und nach Maßgabe desselben die obigen statistischen Daten, deren Nichtigkeit verbürgt wird, hier anznführcn. Wir mußten aber hiezu die Zuflucht nehmen, um unsere obigen Behauptungen wrgrn allzu großer Bedräugmß unserer GlsnbensZensffen fenrch nnMiftlhafte ThatsaLm zn erhärten. Es muß hieraus jedem Unbefangenen, dem es nur rrm die Sache selbst, und nicht um reine Parteizwecke zu tßun ist, bei ruhiger Erwägung sofort Kar werden, daß durch die ausnahmslose Anwendung der gewerblichen Sonntagsruhe der jüdische Kaufmanns- und Gewerbe-Stand m eine im Jahrhunderte der Aufklärung sonst für unmöglich gchal- Lcne Zwangslage versetzt und in ihrer religiösen wie in der Gewiffensfrcihcit empfindlich verletzt wird. Von der Schilderung der materiellen Beschädigungen, welche die jüdischen Geschäftsleute rmd Gewerbetreibenden dadurch, daß sie zwei Tage nach einander von Gesetzeswegen sich der Arbeit enthalten müssen — ohne jedoch eine Erleichterung bezüglich der öffentlichen Steuern und Abgaben zu erfahren; von dem tiefen Darniederliegen des Kleingewerbes in Czernowitz überhauvt und von unzähligen unglücklichen Existenzen daselbst — wollen wir hier des Näheren nicht ausfuhren. In diesen Richtungen dürfte die unseres Wissens, namens der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Czernowitz in Angelegenheit der Sonntagsruhe beim hohen Abgeordnetenhause bereits überreichte Petition genügenden und unverfälschten Ausdruck finden. Unsere Pflicht als gesetzliche Vertretung einer Rcligionsgenossenschaft ist es zunächst Md hauptsächlich, die religiösen Interessen unserer Glaubensbrüder zu vertreten. Wir thaten dies in der obigen Darstellung mit der in einer so ernsten Sache erforderlichen Offenheit und in der unerschütterlichen Ueberzeugung, daß, wenn diese thatsächlichen Verhältnisse bei Berathung des Gesetzes wegen Beobachtung der Sonntagsruhe näher erforscht, beziehungsweise von berufener Seite offen dargelegt worden wären, die aus dem Volke entsendeten Vertteter des hohen Abgeordnetenhauses ihnen unbedingt — im Namen der Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Glaubensfteiheit Rechnung getragen hätten u. z. wie wir cs für das richtigste halten, durch Nichtanwendung der Bestimmung, betreffend die Beobachtung der Sonntagsruhe auf die Bukowina (und Galizien). Wenn nun dies seinerzeit nicht geschehen ist, so kann dies noch immerhin durch eine gerechte Beseitigung der geschilderten Zwangslage gerade jetzt noch erfolgen. Es soll nämlich binnen Kurzem der von dem Abgeordneten Dr. Mar Menger und Genossen eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend einige Erleichterungen in Bezng auf die Sonntagsruhe im hohen Abgeordnetenhanse zur Berathnng gelangen.

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