Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 27 (5.4.1886)
- Date
- 1886-04-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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durch beiden gebührend Rechnung getragen. Für diejenigenwelche nur die Ueberschrift lesen , ist so die Ehre des Rabbiners und für diejenigen, welche mir bis zu Ende folgen, ist diejenige des Abtes sicher gestellt. Der Herr Rabbiner von St. Gallen leitet seinen Hirtenbrief mit der Bemerkung cm, daß die schon so oft venMrte Frage, die schon vor 40 Jahren von der Breslauer Rabbinerversammlung ausführlich und erschöpfend behandelt wurde, dennoch bisher weder von den Gemeinden und Behörden ernst genommen worden ist. Während andere Reformen, wie Orgel, deutsche Gebete, dreijähriger Eyclus rc. sich vielfacher Verbreitung zu erfteuen hätten, hatte sich nur eine einzige Gemeinde zu einer die Festtage betreffenden Neuerung herbeigelaffen. Es sei dieses eine auffallende Erscheinung, da die Abstellung der zweiten Feiertage, sowohl vom biblischen als rein religiösen Standpunkte nicht beanstandet, sondern sogar als empfehlenswerth erachtet, werden kann. Zn meiner Beruhigung muß ich nun vorweg bemerken, daß mein Augapfel, der Schuschan-Purim nämlich, nicht auf dem Codex steht, auf welchen die Breslauer Rabbinerversammlung und ihr Nachbeter in St. Gallen die zweiten Feiertage gesetzt haben, was ich dankbar anerkenne, selbst wenn es aus Vergeßlichkeit geschehen sein sollte. Da ich mithin keine Lanze für meinen Klienten, den Schuschan- Purim, zu brechen habe, so kann ich sine ira et studio den St. Gallener Hirtenbrief ein wenig niedriger hängeir. Die Eminenz von St. Gallen wundert sich also, daß man von den Stürmern gegen den zweiten Feiertag so gut wie gar keine Notiz nimmt, obwohl sich die Breslauer Rabbinerversamnrlung unter denselben befindet. Ich würde mich über das Gegenthei! wundern. Wenn die Stürmer nur mit der halben Don Ouixoterie Sturm liefen, die aus allen Fugen und Enden dieses Hirtenbriefes leuchtet, dann konnten sie ihrenZwcck nicht nur nicht erreichen, sondern sw haben sogar ans ihre eigenen Kosten unsere Freudentage um die Stunden vermehrt, welche man der Betrachtung des grotesken Windmühlenkampfcs widmet. Wie? Der Rabbiner von St. Gallen findet cs auffallend, daß man die Autorität der Breslauer Rabbinervcrsammlnng nicht beachtet, die schon 1846 die Abstellung des »jl* 2'v ov decrctirt hat? Ei, er respeclirt ja diese Versammlung und ihre Beschlüsse selber nicht, wie fönutc er sonst das zum Gegenstand einer Frage machen, was man schon vor vierzig Jahren in Breslau „am anssührlichsten und in erschöpfen- « der Werseentschieden h wie fernste er es sonst jedem einzelnen Miede ötesbe-•'üsssfü'ifts;- „3a" Zu sagen, wo das-Breslaner Erteil „Nein" dekrenrt har! Wäre die Breslauer Rabömer-Bersammlung nicht längst den Weg aller KaLbmervcrsamwlungeu gegangen, sie müßte ja heute noch den Rabbiner von St. Gallen als jcgö erklären und die Acht über ihn aussprechea. Doch der Herr Rabbiner lächelt; er weiß fein Genügen rein von jedem Gedanken einer Insubordination gegen dre Beschlüsse seiner ArMauer Eonfratrcs. Wohl hat er eine kleine-Schelmerei begangen, aber ihre Spitze richtet sich ja nicht gegen jene Versammlung. Er hat sich nur die kleine'Täuschung erlaubt, die ich sofort von ihm gelernt und verwerthet habe, daß nämlich sein Hirtenbrief gar nicht dasjenige enthielt, was die Ueberschrift ankündigt. Die Ueberschrift verspricht eine Frage über Beibehaltung oder Abschaffung der zweiten Feiertage, der Hirtenbrief selber handelt dagegen mir von der Abschaffung. Durch dieses schlaue Verfahren ist der würdige Herr, wenn man vowden Stimmzetteln abfieht, zwar dem Dannstrahl jener Versammlung vorsichtig ausgewichenaber aus dem Breslauer Regen ist er in die St. Galler Traufe gerathm. Die Heerde des St. Galler Rabbiners braucht wahrlich nicht viel klüger zu sein, als ihr Hirte, um das Abgekartete des ganzen Frag- und Antwortspiels zu durchschauen, das ihr ttefflicher Seelsorger mit ihnen spielt. Die Gemeinde St. Gallen, die von ihrem Rabbiner aufgefordert -wird, die Beibehaltung oder Abschaffung einer bedeutsamen tausende von Jahren alten Institution zu beschließen, besteht doch wohl nicht lediglich aus Aebten, Theologen und sonstigen Winzern im Weinberge des Herrn. Wäre die Abschaffung des vsr mv er wirklich eine Frage, welche durch die Gemeinde St. Gallen zum Anstrag gebracht werden könnte, und soll nun die Gemeinde für die bei dieser Entscheidung sie leitenden Momente auf die Hittenbriefliteratur ihres Rabbiners angewiesen sein, wie kann dann ein solcher Hirtenbrief nur die Momente aufzahleu» welche für die Abschaffung plaidiren, die für die Beibehaltung aber so vollständig todtschweigen r oder was noch schlimmer ist, sie bis zur Unkenntlichkeit verzerren, wie es in der vorliegenden Attocution geschehen ist? Der Herr Rabbiner mischt und vertheilt die .Karten, behält aber die besten Trümpfe wohlweislich für sich, wie sollte er die Partie nicht gewinnen? (Fortsetzung folgt.)