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Der Israelit · 1886-03-01 · Heft 17 (1.3.1886) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 17 (1.3.1886)
Date
1886-03-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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292 entnehmen, wohin das Mädchen zuständig ist und wo ihre Elrern sich befinden. Hätte das fjrmien* Zimmer da Diebstahl begangendann wäre ne gewiß steckbrieflich verfolgtund polizeilich ausgesorscht worden. Ebenso leicht konnte dies im vorliegenden Falle geschehen, zumal das Mädchen wahrscheinlich keinen Grund hatte, sich zu verbergen oder ihren Aufenthalt zu verheimlichen. Ungvar. Meines Wissens haben die jüdischen Zeitschriften von dem allerjüngften Erlaß des ungarischen Kultusministeriums noch gar keine Notiz genommen;, und doch ist dieser für den aufmerksamen Beobachter von bedeutendem Interesse, da er ebenso lächerlich, als tendenziös erscheint. Er lamet, wie er im hiesigen Gymnasium verkündet worden, ungefähr wie folgt: Nur derjenige Gymnasialschüler wird fortan von der Pflicht des Schreibens und Zeichnens am Sabbat dispensirt, der entweder Sohn eines Rabbiners ist, oder im Begriffe steht die Rabbincrlaufbahn zu betreten, und wird er auch nur dann dispensirt, wenn er eine derartige Angabe mit Zeugniß vom Ortsrabbiner erhärtet, und um diesbezügliche Dispensation ansucht. Der Lächerliche an diesem Erlasse außer seiner Leere an Logik ist: Daß der ungarische Minister die Worte der Bibel vergeffen zu haben scheint: „Und. ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern", demzuzufolge alle Israeliten als „Rabbiner" angesehen werden müssen. Wenn auch dieser Erlaß sicherlich ganz ohne Folgen bleiben wird, so ist es immerhin traurig, daß derartige Erscheinungen zu Tage treten. Israel Margarethen. England. London, 18. Febr. Angesichts des großen Nothstandes macht die „Daily News" in einem Artikel ans die vorzüglich organisirte Armen-Unterstützung unter den Londoner Juden aufmerksam, um zur Nachahmung aufzufordcrn. Von den 60.000 in London lebenden Inden bedürften 11.000 Personen mehr oder weniger der Unterstützung. Nachdem die drei Eity-Synagogen sich 1867 vereinigt hatten, wurde die Unterstützung der jüdischen Armen dem 1839 gegründeten Armen-Ainte übergeben. Die Gelder (gegen 17.000 Lst. jährlich) werden durch freiwillige Beiträge zusammengebracht und jährlich werden von den Beisteuernden 15 Mitglieder des Armenamtes erwählt, während in demselben 19 als Telkgirte der Synagogen sitzen. 109 Herren und 55 Damm besuchen die ffnnss. Es eriststt eine An!eiHeu-Wrhd!uug, von welcher Srr^umün Betrage von 1 bis 10 Lst. zinsfrei susgLiLs werden, rückzahlbar Zu 6 Pence per "Tasche und per Pfund. Em Bote HE da2 Seid ab und bisher sind nur 4 pCt. der au-Mchnen Summe verloren gegangen. Sodann extiriit ein Fonds, um Knaben als Lehrlinge anszudilsen; im vorigen Jahre wurden 253 Knaben auf diese Weise angebracht, wobei die Eltern das dorgeschossene Geld durch wöchentliche Zahlungen von dem Lohne des Knaben zurückzahlen, so daß dieser sagen kann, kein Almosen erhalten zn haben. Als eine Art Vormund für den Knaben fungirt ein Comitemitglied. Andere Fonds werden zur Erziehung der Mädchen, Ausleihung von Nähmaschinen rc. verwendet. Bei der Auswanderung wurden im vorigen Jahre 351 Personen unterstützt, am meisten Sorgen machen dem Armenamt aber die Einwanderer, zu denen im vorigen Jahre allein ans Deutschland 250 ausgewiesene Familien gekommen sind. 1581 waren 9000 fremde Juden in London, darunter die meisten fast mittellos. Ru ß l an d. Odessa. Beim Friedensrichter des 11. Reviers erschien dieser Tage, der „Od. Ztg." zufolge, der im Haufe Popudow auf dem Soborplatz wohnhafte jüdische Maler Grünberg unter der pokizeilifchcn Anklage, Heiligenbilder verkauft zu haben, wozu er als Jude nicht berechtigt ist. Außerdem wurde er von der Handwerkeruprawa der Gotteslästerung beschuldigt, weil er als Jude ein Heiligenbild selbst verfertigt. Die Handwerker-Uprawa begründete ihre Klage damit, daß sie bei einer Revision der Werkstätte Grünbergs ein Heiligenbild in der Arbeit getroffen habe. Um zu entscheiden, ob der gegebene Fall wirklich eine Gotteslästerung involvire, wurde ein Priester als Expert vorgeladen, welcher erklärte, daß das Bild nicht die geringste Gotteslästerung enthalte, da es streng nach dem katholischen Ritus gemalt ist und keine Entstellung aufweist. Da ferner durch Zeugen nachgewiesen wurde, daß das Bild nicht von Grünberg selbst, sondern von einem bei ihm arbeitenden christlichen Gesellen gemalt worden, so erkannte der Richter den Grünberg nur des unbefugten Handels mit Heiligenbildern für schuldig und verurtheilte ihn zu einer Strafe von 10 Rubel.

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