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Der Israelit · 1886-02-25 · Heft 16 (25.2.1886) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 16 (25.2.1886)
Date
1886-02-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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vollen Zperyrs, die nnmürMoHen sich LNttnmidrr » Dedeuken abhaktcu, zur hiesiges große» Gemeinde rriherr, machen die LBrüre des ^rkrs stnelnd und! beiMtragen, wird sich jetzt nmso leichter dazu enLrri^sll. LsniM aber sind ne auch geeignet, den! fMichm, da er weitz, daß er nicht in eine Primrt- PerLiger, der hkklbzn siür feine Sonnige verwesj geseMchast, sondern in eine staatlich anerkannte dct, zn ernrnnsskLen zu Wachen, den man gern j und gesetzlich organrsirte jüdische Gekört und denen Reden zu wirksamen, Herz und l meinde tritt." Der Nnfruf schließt mit de» Geist erfrcnendcs zu gekeltert. Es sollten, mnnent-» WoNen: sich jüngere Prediger, Werke wie dies vorliegende i ^Hierin wollen wir Alle, Alle einig sein fleißig ftndiren, LA ans solchen zn schöpfen und sich! und bleiben: Das ererbte Gesetz für uns und rman solchen weiter zn bilden; sie erweisen sich irrrd I scre Kinder zn erhalten, cs niemals dem Spiele dem Publikum damit den größten Dirnft. Wir! veränderter Zeiten und Verhältnisse preiszugeben! sehen dem Zwesten Thcile dieses Werkes mit Span-! Ir-zy rr>a ran esm ünp nga npmrui pm mtng entgegen. Für DcnLschlarrd hat Z. Kauffmann I „Seien wir stark und einig in dem Herligen in Frankfurt a. M. den Verkauf übernommen. 8. s Streben für-unser Religionsgesctz, das uns durch ' alle Zeiten hindurch geführt und erhalten hat, und Gott wird thun, was gut ist in seinen Angen." Von den umfangreichen Statuten sei es uns gestattet, drei Paragraphen zu cttircn, welche auch für eine weitere Oeffenllichkeit von Interesse sein dürften: § 1 kantet: Der Zweck der „Israelitischen Synagogengcmeindc (Adaß-Jisroel) zu Berlinist. das jüdische Ncligionsgesetz, wie es in der heiligen Ährist und im Talmud enthalten und in den rabbinifchen Codices für das praktisch-religiöse Lebe» zur Darstellung gelangt ist, sich zu erhalten und hiernach den Gottesdienst, ebenso alle für eine israelitische Neligionsgcmcinde erforderlichen A nstalten -und Znstitnrioncn dauernd cinzmichten. Alle Maßnahmen und Beschlüße der Gemeinde haben demnach nur dann Geltung, wenn sie Len Bestimmungen des Gesetzes nicht widersprechen. tz 5. Als Mitglieder können nicht ausgenommen werden: ‘ a) Derjenige, an dem der religiöse Akt der Beschneidung dem Religionsgesetzc entgegen nicht vorgenommen worden, oder der die Bcschneidung seines Sohnes verweigert; st) Jeder, der in einer vom Religionsgesctze verbotenen Ehe lebt, oder der nach Vollzug der bürgerlichen Trauung nicht auch die religiöse Trauung nach dem Ncligionsgcsetze vornehmen läßt. 8 99. Ter Rabbiner ist die rcligionsgesetzliche Autorität der Gemeinde für alle religiösen Angelegenheiten derselben und ihrer Mitglieder. Ihm ist die Sorge für die Erkenntniß und Erfüllung des Rcligionsgcsetzes innerhalb der Gemeinde anvcrtraut und hat er die Kemitniß desselben durch Lchrvorträge und Ueberwachnng des Jugend-Unterrichts zu pflegen. Er überwacht ferner alle Anstalten der Gemeinde und sorgt für die pünktliche Handhabung der religionsgesetzlichen Vorschriftenin denselben; er vollzieht alle religionsgesctzlichen Akte | . .. ....* "—W1 Zeitarrg^nerchrichteN rrnd Correspondenzerr. Deutschland. Mainz, 23. Februar. Der Telegraph bringt uns die schmerzliche Nachricht, daß der in weiten Kreisen rühmlichft bekannte Salomon Boden- Heim er I. aus Biblis von dem Schauplatze feiner irdischen Thätigkcit abbcrusen worden ist. Ter Entschlafene war einer der edelsten und würdigsten Männer unserer Zeit. Erst vor wenigen Wochen wurde die treue, langjährige Lebensgefährtin, wie wjr znr Zeit berichteten, von seiner Seite hinweggeriffen; er hat sie nicht lange überlebt. Morgen findet das Bcgräbniß statt, über das wir s. G.. w., ausführlich berichten werden. n"a"s":*n Berlin, 21. Februar. Ter Vorstand der „Israelitischen Syna goge «-Gemeinde zu Berlin", welcher bekanntlich durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. September v. I. die Rechte einer staatlich anerkannten Synagogengemcinde verliehen worden sind, versendet soeben an die Gemcindcmitglieder. zugleich mit den vom Staatsminifterimn genehmigten Staturen einen Aufruf, dem wir die folgenden Sätze entnehmen: „Es ist unter Gottes Beistand vereinten Kräften — von einer Ovscrwilligkeit unterstützt, welche cm Andenken in der jüdischen Geschichte erhalten wird — endlich gelungen, das Hochziel zu erreichen: Die Eristenz eines Gemeinwesens, welches die jüdische Gcsctzcstrcuc zu ihrem unwandelbaren Grundprinzip gemacht hat, für alle Zeiten in Berlin gesichert zu haben. und das, was das Staatsgesetz beabsichtigte, das heilige Prinzip der Gckvissensfrciheit nämlich, durch uns verwirklicht zn wissen. Wer fortan seinen Anschluß'an unsere Syriagogcn-Gemcinde suchen wird, weil ihn religiöse

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