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Der Israelit · 1886-02-11 · Heft 12 (11.2.1886) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 12 (11.2.1886)
Date
1886-02-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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200 Ja ür 2. die Ausübungen der Bchaudluug m Betreff der Aufettrguug menschlich^ Gestatten ist verboten, m Betten anderer Wesen ist dieselbe nicht verboten. (Siehe «Tore dea §§ 4,6. Die Gravirkunft ist gestattet. Zn II. 3. Israeliten dürfen Stamen oder Statuetten von meuschlischen Gestatten in ihren Häuser nicht haben. (Siehe Jore dea 1. c. § 4) Aber wenn solche an Nase oder Augen verstümmelt sind, so können sie einen Platz in eines Israeliten Haus erhalten — und so ist auch die Praxis (Siehe Talm. Rosch. Hasch Lc.) Statuen von Thicren können in den Hausern der Israeliten sein (Jore dea Lc. S 7) und unter manchen Umständen auch solche von Drachen (Siehe Jore dea § 3) Zu IH der Schluß aus allem diesem oben Angeführte ist: daß die Israeliten von New-Orleans nach den religiösen Satzungen auf keine Weise dem verstorbenen Juda Touro ein Statue scven können, weder selbst, noch in Verbindung mit Nichtisraeliten. Die Errichtung eines Monumentes, nämlich eines Denksteines, wie einer Säule oder eines Obelisks zu Ehren Juda Touro's ist gestattet und kann ohne Bedenken und Anstand geschehen." Darauf stellt das Blatt für die nächste Nummer noch einige Bemerkungen über das Gutachten in Aussicht. Diese nächste Nummer ist nun erschienen, aber vergebens suchten wir die Bemerkungen; ein Aufsatz von Jellinek, dernichts Sachliches enthielt, ist das Einzige. Die Leser der „Wochenschrift" werden nun sicherlich im Laufe dieser Woche sehr erstaunt gewesen sein, warum das Blatt von seiner so enorm günstigen Stellung uns gegenüber keinen Gebrauch gemacht hat. Hatte doch Frankel, wie gesagt, nach dem dick gedruckten Texte seines Gutachtens die Subscription für erlaubt erklärt, stand also in der hier in Betracht kommenden Frage auf der Seite der Unterzeichner. Warum also diesen Sieg nicht weiter verfolgen? Warum nicht dem Gegner die Unwahrheit, deren er sich bedient hat, Vorhalten? Wir wollen dem neugierigen Leser die Antwort auf diese Frage nicht vorenthalten. Das würdige Blatt hat hier also, — ja, was für einen Ausdruck nehme ich hier gleich? — wie sagt doch Riccaud de la Marlinicre: O, was ist die deutsche Sprak für ein arm Sprak! für ein plump Sprak! hat hier, ja! — corngfe la verite indem es die Frage, auf welche die Antwort Andknlen McndklSsohirS halten und daß wir nicht so thöricht sind, den edlen, nrengirommen Weisen die Berirrungrn seiner Nachkommen entstellen zu lassen. — Waö aber daö zweite, unS nnlerflrsckobenk Motiv betrifft, so ist eS zu lächerlich, als daß wir ein Wort darüber zu verlieren nöthig hätten. Frankels sich bezieht, unterdrückt. Jene Frage lautet nämlich: ^Jsr es erlaubt, zu foMcnmrm oder sonst chätig zn fern für die Errichtung einer Smiue oder eines Monumentes für einen bedeutenden lebenden oder verstorbenen NiHLrsraelrtsrr f * Darauf hat, was allerdings ans der Antwort nicht zu ersehen war» Dr. Frankel, wie auch zrrfrrn» Dr. Adler mit „Ja" geantwortet; für die hier in Betracht kommende Frage ist dies indeß vollkommen gegenstands-' los, weßhalb wir auch bei der ersten Ciürnng des Gutachtens die Stelle ausgelassen haben. Das Resümö also bleibt: Frankel war ein Gegner des Monumentes; Frankel hat von dem Standpuntte der Schulchan-Aruch-Paragraphen aus diese Frage entschieden, und die Pietätlosigkeit liegt hier nicht auf unserer Seite, die wir den Mendelssohn, der im Leben ein gesetzestreuer Jude war, nicht durch eine gesetzeswidrige Handlung ehren wollen, sondern auf Seiten der Schüler, die nicht allein in einem einzelnen Falle, sondern in der ganzen Art und Weise ihrer religiösen Anschauungen und Entscheidungen die Art ihres Meisters mit Füßen treten. Frankreich. Wir erhielten folgende Zuschrift: „Paris, 7. Februar. Hochgeehrter Herr Redacteur! In Nr. 8 Ihrer Zeitschrift drückten Sie den Wunsch aus, daß der hiesige chinesische Charge d’ affaires. General Tzeng-ki-tong, der unlängst hier einen Vortrag über sein Vaterland gehalten und in demselben zugleich erwähnt hatte, daß die chinesische Regierung sich gar nicht zurückhatte, auch Juden als Beamte anzustellen, etwas Näheres über diese jüdisch-chinesischen Staatsbeamten mittheilen möchte. Da ich nun fncher oft die Ehre hatte mit dem General, als er noch einfacher Militär-Attachs in Berlin und Wien war, zu verkehren, wobei unsere Conversation fleißig auch aus die Juden Chinas kam, so kann ich Ihnen heute mittheilen, daß der General in seinem Vortrage keinesfalls an die eingeborenen, sondern an die europäischen Juden dachte, die im chinesischen Staatsdienste stehen. Als nämlich die europäischen Seeftaaten in dem vergangenen Viertelsahrhundcrt mit China Handelsverträge abfchloffen, da stellten sie zugleich auch die Bedingung, daß in den dem Verkehre geöffneten chinesischen Häfen, wie Canton, Schanghai u. s. w. nur Europäer als Zollbeamte sungiren dürfen und wurde zugleich auch bestimmt, wie viel solche Beamte ein jeder dieser Staaten nach China zu senden habe. Unter diesen Beamten befinden sich nun auch einige Juden, darunter auch zwei aus Ungarn. Dieselben

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