Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 11 (8.2.1886)
- Date
- 1886-02-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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rxVLLchrZSLS. ZertaagsaschrrchLe» »ab Correspsabeazes. D ca t f ch l a u d. WerLheim tu M., 2. Februar. Der hiesige Tauz- und Außandslehrcr P... hat, wie alljährlich, so auch in Diesem Winter, einen Tanzcnrsus abgchalteu, an dem sich außer Primanern des Großh. Gymnasiums mehrere Kauffeute und einige Handwerker bethüligten. Alles ging gut von Sraüen und den Schluß des Ganzen bildete ein Kränzchen und eine sogenannte Große Tanzstunde. In letzter Stunde vor dem Kränzchen erklärte der biedere Herr Anfraudslchrer vor der aus circa 70 Personen bestehenden Gesellschaft, cs hatten zu demselben „Dienstboten und Israeliten" keinen Zutritt. Sofort protestirten die zu seinen Schülern zählenden zwei israclittschen Herren gegen eine solche Unverfrorenheit und wurden von vielen anderen kräftig.unterstützt. Diese beiden Herren, welche Söhne höchst achtbarer hiesiger Burger sind, blieben mit ihren Angehörigen selbstverständlich dem Kränzchen fern, wiewohl Herr P.:. wiederholt mündlich und schriftlich rcvocirte. (Fr. Ztg.) Bierfes. Dem Hause der Abgeordneten hat Herr Hornemarm von hier seine Petition betteffeud das Statut der Hiesigen Realschule wieder zugchen lasten. Der Pentent beschwert sich, daß jenes Statut die Juden von der Wählbarkeit zum Kuratorium ausschließe und dadurch das Prinzip der politischen Gleichberechtigkeit verletze. Die gleiche Petition hatte vor drei Jahren das Haus beschäftigt; während indcß von liberaler Seite beantragt worden war, dieselbe der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, stimmte das Plenum, einem Anträge des Abgeordneten Jmwolle folgend, für Tagesordnung. Daß nlit der Bestimmung jenes Statuts, nach welcher von den Mitgliedern des Kuratoriums „6 der katholischen, 3 der evangelischen Konfession angchören müssen," über das Ziel hinausgeschoffen wurde, und daß man über ihre Tragweite sich nicht klar war, das scheint man später eingeseheu zu haben; sagt doch der amtliche Verwaltungsbcricht vom Jahre 1877, indem er an die „billige Berücksichtigung der konfessionellen Berhältniffe," welche bei Anstellung der Lehrer walten soll, erinnert, sehr verständlich: „Besftr wäre cs vielleicht gewesen, wenn auch bezüglich des Religionsbekenntnisses der Mitglieder des Kuratoriums ein gleicher Vorbehalt für genügend augesehea worden wäre." Das ist nun leider nicht geschehen; man har die engen uud engherzigen Grenzen beliebt und bis heute beibehalteu und davon haben nicht allein die Juden den Rachtheil. In diesen! Punkte führt die Pcütion Folgendes ans: „Wenn der Berichterstatter Abgeordneter Jmwalle in der 69. Sitzung vom 30. Mai 1883 behauptete, daß die Stadtverordneten von Viersen innerhalb ihrer Bcfngnrß geblieben, weil die neue Schule an die Stelle christlicher Konfcssionsschulen getteten, so hat er eben unberücksichtigt getanen, daß jene christlich konfessionellen aufgehört und eine gemeindliche Anstalt aber von vornherein keine konfessionelle ist, da die Gemeinde alle Konfessionen zu gleichen! Pflichten und Rechten befaßt. Daß aber der betreffende Paragraph 2 des Statuts nicht blos die Juden, sondern auch Christen ausschlicßt, dafür führe ich die Thatsache an, daß der hicrselbst wohnhafte Herr Gustav Spoer, ein Chef des Welthauses Friedrich Diergardt Rächst, als Mennonit ebenfalls Mitglied des Kuratoriums nicht werden kann seiner Konfesflon wegen — ein abermaliger Beweis, daß die verfassungsmäßige Gleichberechtigung durch diese Ausnahmestellung städtischer Bürger einer städtischen Anstalt gegenüber verletzt wird." — Gegen diese Ausnahmestellung nun kämpft der Petent in anerkenncnswerther Beharrlichkeit, indem er abermals das Haus der. Abgeordneten bittet, es wolle das kgl. Staatsministerium ersuchen, dahin zu wirken, daß der Art. 2 im die Juden viuyun wuuiv. UVljvUlIVb IV^IUIUU nach der Ansicht Wiudthorsts von der Beitragspflicht zu den Kosten der Realschule entbunden werden. Oesterr.-Ungar.Monarchie. > Preßbrirg, 1. Februar. Durch den ungarischen Minister des Innern wurde die Stadtgemeinde, unter Abweisung ihrer-dagegen erhobenen Vorstellung, nunmehr aufgefordcrt, die Kosten des im Jahre 1882 aus Anlaß der vorgckommencn Ausschreitungen, gegen die Juden rcquirirtcn Militärs mit 4500 fl. sofort zu bezahlen. Die heute stattgehabte General- Versammlung der Stadtrepräsentanz beschloß nun, an den Minister des Innern eine Deputation zu entsenden und ans diesem Wege um Enthebung vou der Zahlungspflicht zu pctitioniren.