Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1886-01-28 · Heft 8 (28.1.1886) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 8 (28.1.1886)
Date
1886-01-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2446951-2449600-2449609--23671-2513348
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

125 liche Gewalt zeitweilig oder aber für immer abgencmmcn werden kann. Keiner dieser Fälle tritt vorliegend ein, und der Personalrichter hat dem Recnrrenten die väterliche Gewalt lediglich deßhalb abgenommen, weil Marie Stieglitz in dem beim königlichen Amtsgerichte in Breslau am 25. Zum 1885 anfgenommenen Protokolle begehrt und ihr Begehren damit motivirt hat, daß sie anläßlich ihres Entschlnyes, zur katholischen Religion überzutreten, im August 1881 von ihrem Vater mißhandelt worden, deßhalb aus dem Eltcrnhaufe entflohen ist und gegenwärtig befürchte, durch Ueberreduug und moralischen Zwang seitens ihres Vaters von der katholischen Religion abwendig gemacht zu werden. Dieses Begchren. stützt sich nicht auf einen der in den obbezeichneten Gcsetzesstellen angeführten Gründe, und ebcnsowonig vennag die ihm Jahre 1881 erfolgte Mißhändlung den Anspruch über die Aufhebung der väterlichen Gewalt zu rechtfertigen, well nach §. 178 A. B. G. B. im Falle des Mißbrauches der väterlichen Gewalt der Porsonalrichter dies zwar von amtswegen zu untersuchen und die den Umständen angemessene Verfiignng zu treffen hat, mithin in Rücksicht ans W. 514 nnd 415 St. G. auch den Verlust der väterlichen Gewalt aussprechen kann, die Voraussetzung dieser Gesetzstellcn vorliegend aber nicht zutreffe, weil, abgesehen davon, daß weder von Marie Stieglitz noch einer dritten Person die Anzeige wegen Mißbrauches der väterlichen Gewalt erstattet worden-war, mithin die Verjährung nach §. 532 St. G. ciugetrcten ist, blos Eine Mißhandlung stattgefunden hat, dieselbe objcctiv als eine schwere nicht constarirt wurde, nnd nicht vorliegt, daß Ehiel Stieglitz ein Mensch von roher Gemüthsart ist. Der Ausspruch über den Verlust der väterlichen Gewalt widerstreitet daher den» Gesetze und wird nach Zulaß des 8. 16 des kaiserlichen Patentes vom 97 August 1854, Nr. 208 R. G. B., behoben. ' Inwieweit aber mit diesem Ausspruche die beiden Ilntergerichte das Begchren des Recnrrenten um Zurückbringung seiner minderjährigen Tochter in das Elternhaus indirect abgewlesen haben, wird dieser Ausspruch in der Erwägung bestätigt, daß Marie Stieglitz am 20. März 1865 geboren, am 5. September 1881, mithin zu einer Zeit, wo sie bereits das sechzehnte Lebensjahr überschritten hatte, zur katholischen Religion übergetteten ist, sich dermalen durch zwei Jahre in der Hedwigs-Anstalt in Breslau befindet, dort zur Kammerjungfcr au«- gebildet wird und selbst bittet, dort belassen zu werden, dieselbe nach der im Protokoll vom 24. Juni 1885 vorkommcnden Eommifffion^Bemerkung sich m vollkommen verföguugsfähigem Zustande befindet, somit als flüchtiges Kind im Sinne des § 145 A. B. G. B. nicht angeschea werden kann und nach Artikel 4. des Gesetzes vom 25. Mai 1868,. Nr. 49 R. G. B., Anspruch ans richterlichen Schutz in Bezug auf ihren aus freier Uedcrzcugung begründeten Religidnswechsel hat." Dieses oberflgerichttiche, im December vorigen Jahres erfolgte Erkenntniß wurde dem Ehiel Stieglitz vorige Woche eingchändigt. Uebrigens hat Ehiel Stieglitz auf Befragen vor einigen Tagen von der Breslauer Polizek-Direction die Aielation eichalten, daß seine Tochter Rachel, reete Marie nicht mehr in Breslau sich befindet und von dort nach einem unbekannten Ort entfernt wurde, - < ' 7 Dane mark. Kopenhagen im Januar. Unsere Gemeinde, die seit ihrem Bestehen (200—250 Jahren) ein und denselben Begräbnißplatz benutzt hat, ist jetzt genäthigr worden, einen andern käuflich zu erwerben. Die hiesige Obrigkeit hat sich diesbezüglich der Gemeinde gegenüber sehr coulant gezeigt. Die Einweihung des neuen Friedhofes fand unter den üblichen Ceremonien in feierlicher Weise statt. — Auch wir im Norden haben den l 00jährigen Todestag MoseS Mendelssohns gefeiert, indem der hiesige Ez chajim Bcrein, in welchem zweimal wöchentlich Vorträge hauptsächlich für jüngere Leute über *pn mit Eommentaren gehalten werden, letzten Dienstag Abend eine Gedächtnißftier arrangirte. Nachdenl Obercantor Simon ein jüdischesTranergedicht vorgetragen hatte, hielt Rabbiner Siinonsen eine beinahe 2stüudige Gedächtnißrcde, in welcher er den Zuhörern die hohe Bedeutung Mendelssohns schilderte. Etwa 150 Personen waren anwesend und war die Stimmung eine sehr feierliche. Noch will ich Ihnen Mitheilung von-einer 70jährigen Geburtstagsfeier machen, die der wegen seiner Frömmigkeit bekannte Rabbi M. L. Melchior dieser Tage begangen hat. Herr M. L. Melchior ist beeidigter Makler und genießt als solcher ein großes Ansehen. Außerdem ist er Präses des Beerdignngsvcrcins nnd Vorsteher mehrerer jüdischer Institutionen; im Raschiverein hält er jeden Abend Vortrag. Abends zuvor versammelten sich sämmtliche Mitglieder des?cr» 2$er«ji§, die durch ihren zweiten Vorsteher Herrn N. I. Fränckel eine prachtvoll ansgcarbeitcte jüdische Adresse überreichen ließen. Am Tage wurde ihm von den Mitgliedern der D\rop?"n ein silberner Pokal verehrt. 250 Gemrittdcmitgliedcr ließen ihm durch eine Deputation

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.