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Der Israelit · 1886-01-28 · Heft 8 (28.1.1886) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 8 (28.1.1886)
Date
1886-01-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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124 llcbercinfommen zwischen der Brodvcr israelinschen Evltnsgemeinde und dem Lavdesansschusse getroffen. Die deutsch-israelitische Hauprschnle in Brodo vertrete die Stelle einer öffentlichen Lehranstalt und weise eine «loyale Frequenz auf. llebrigens werde dort der Unterricht in der polnischen Sprache durchhaus nicht vernachläprgt. Der Leiter des Instituts sei ein überaus tüchtiger, hochverdienter Pädagog, was selbst polnische Abgeordnete, die ihn kennen, sicherlich bestärken werden. Ter Referent des Budget-Ausschusses, Fürst Ladislaus Sapieha jun., führt aus, daß der Budget-Ausschuß schon seit Jahren diese Post in den Voranschlag des Landcsfondseinstclle: der Landtag komme ja dabei nicht schlecht heraus, denn bei der großen Anzahl von schulpflichtigen Kindern in Brody müßte dort außer der bereits bestehenden öffentlichen Schule noch eine zweite mit großem Kostenaufwande errichtet werden, und auf Grund des bekannten reich^gerichtlichen Erkenntnisses würde die Vortragssprache an dieser Schule die deutsche sein müssen. Zufolge des getroffenen Uebereinkommcns gewähre der Landtag der Brodycr deutsch-israelitischen Schule einen jährlichen Beitrag von 6000 fl., wofür die Brodyer Cultusgenieinde die Verpflichtung übernommen habe, die gedachte Schule, utraquistisch, das ist deutsch und polnisch, zu organisiren. Bei der Abstimmung wird die Subvention, dem Anträge Merunowicz entgegen, bewilligt. Krakau, 17. Januar. In der noch immer zu keinem Abschlüsse gelangten Familien-Tragödie bezüglich der ihren Eltern in ein Kloster entführten Rachel Stieglitz ist in jüngster Zeit ein ebenso charakteristisches als interessantes Intermezzo einge- . treten. Der Vater dieses verschwundenen Mädchens, der hiesige Tapezierer Ehiel Stieglitz, der nach jahrelangem mühevollen, aber erfolglosen Streben, seine Tochter wieder zu erhalten, endlich in schmerzvoller Resignation sich seinem ^Schicksale zu fügen begann, erhielt vor einigen Monaten plötzlich eine Vorladung, im hiesigen Bezirksgerichte zn erscheinen. Hier wurde ihm eröffnet, daß seine in Breslau befindliche Tochter Rachel, recte Marie Stieglitz, das Gericht um Aufhebung der väterlichen Gewalt über sie und um Bestellung eines Vormunds angesucht habe. Ehiel Stieglitz, von dem der Beamte die Einwilligung zur Ernennung eines Vormundes verlangte, erklärte entschieden, daß er seinen väterlichen liechten über seine minderjährige Tochter nicht entsagen und zu seinen Lebzeiten die Einwilligung zur Bestellung eines Vormunds für das ihm geranbtc Kind nie geben werde. Auf die BemerLsg des Beamte^ daß fcxse Tochter getauft sei und zu dcu Elter» nicht zuröckkchrea wolle, weil sie der Vater geschlagen habe, antwortete dieser, daß mau nicht aushörr^ sei» Kind zu lieben, wen» mau es auch züchtigt. Er habe seine Tochter stets zärtlich behandelt, und sie habe keme Ursache gehabt, das väterliche Haus z» vertanen. Er als Vater verlange sei» Kind zurüch gleichviel ob es Christio oder Jüdin Ist, und so lange er lebe, werde er die Einwilligung zur Ernennung eines Vormunds nicht geben» Nichtsdestoweniger hat das hiesige Gericht für die mmderjährige Ramel (dermalen Marie) Stieglitz in der Person des Krakauer Advocaten Dr. Joseph Mochnacki einen Vormund bestellt. Ehiel Stieglitz recurrirte dagegen an das hiesige Ober-Landesgericht, das jedoch den Recnrs abwcislich beschied und die Bestellung des gedachten Vormunds bestätigte. Der Vater, der sich überzeugt hat, daß die Idee der Nomination eines Vormunds für die ihm entführte minderjährige Tochter nicht von ihr ausging, ergriff nun den außerordentlichen Revisions-Recurs an de» Obersten Gerichtshof, der beide untergerichtliche Entscheidungen bezüglich der Ernennung des Dr. Mochnacki zum Vormund für die Rachel Stieglitz aufhob. Das sehr bemerkenswerthe oberstgerichtliche Erkenntniß lautet folgendermaßen: In Erledigung des Berichtes vom 7. Oktober 1885 über den außerordentlichen Revisions-Rekurs des Ehiel Stieglitz gegen die gleichförmigen Entscheidungen k. k. städtisch dclegirten Bezirksgerichtes zu Krakau vom 22. August 1885, Zahl 29,240, und des k. k. Ober-Landesgerichtes daffelbst vom 15. September 1885, Zahl 16,246, denen gemäß km Recurrenten die väterliche Gewalt über seine minderjährige Tochter Rachel (dermalen Marie) Stieglitz abgenommen und der Advocat Dr. Joseph Mochnacki zu deren Vormund bestellt wurde — hat der L k. Oberste Gerichtshof befunden: lieber de» außerordentlichen Revisions-Recurs des Ehiel Stieglitz: a). beide untergerichtlichen Entscheidungen, msoferne mit denselben dem Recurrenten die väterliche Gewalt über seine minderjährige Tochter Marie (früher Rachel) Stieglitz abgenonnnen und Advocat Dr. Joseph Mochnacki zn ihrem Vormunde bestellt wurde, aufzuheben; d) den Revisions-Recurs in der Richtung, als dem Ansuchen des Recurrenten um Zurückbringung seiner minderjährigen Tochter in das väterliche Haus keine Folge gegeben werde, abzuweisen. Dies aus folgenden Gründen: „Die 17« und 177 A. B. G. B. specificiren die Fälle, in denen einem Vater die Väter-

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