Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 100 (24.12.1885)
- Date
- 1885-12-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1704 mit n"n durchwehten Worten zu danken und die Ueberzeugnng auszusprcchcn, daß die Genkcinde auch in Zukunft in demselben Sinne und Geiste fortbcstchen werde, in welchem sie vor sechs Jahren gegründet und bis jetzt geführt wurde. Die Gesellschaft blieb bis gegen 4 Uhr des Morgens zusannnen. Mögen diese Stunden ein ewiges Denkmal der Eintracht und Liebe bilden, die zwischen dem Führer und der Gemeinde ununterbrochen geherrscht; den hochverehrten Herrn Doctor aber mit seiner hochgeschätzten und allgemein beliebten Gattin und deren holden Sprossen der göttliche Segen auf ihrem neuen Wege begleiten, auf daß er die j—i'st habe, noch viele Jahre Gutes zu wirken. ,rvton ros» ntn* rrrwnbi rninHrt Ocsterr.-Ungar. Monarchie. Prag. Czechische Judcnfreundlichkeit ist ein sehr dehnbarer Begriff, sie richtet sich nach den Diensten, welche die Czcchcn von den Juden erwarten. Das zeigte sich wiedereinmal bei den hiesigen Gemckndcrathstvahlen, welche vorige Woche durchgeführt wurden. Vor den Wahlen zerfloß jeder einzelne Czcche in Judeusrenndlichkeit, man wollte sich der Inden bedienen, um keine Deutschen wählen zu lassen. Viele Inden stimmten auch mit ihnen; da aber dennoch eine bedeutende Anzahl Deutscher in den Gemeinderath gewählt wurde, wird die Schuld daran, den Juden in die Schuhe geschoben und die czechische Jndenfreundlichkeit hat sich über Nacht in Judenhaß verwandelt, welcher sich in den czcchischen Blättern ganz offen äußert. (W. Jsr.) Pefth, 17 Dezember. (Abgeordnete n h a u s.) Eine kurze Discnssion entwickelt sich bei der Petition mehrerer Mnnicipien um Regelung der Matrikenbücher der Israeliten, ferner um die obligatorische Anordnung zur Führung der Matriken in ungarischer Sprache für sämmtliche Confessionen. Referent G a j a r y verweist ans die bereits erlassene Verordnung des Cnltusministers, durch welche der erste Theil der Petition gegenstandslos geworden, und beantragt bezüglich des zweiten Theilcs die Verweisung der Petition an den Cultnsminister. — Onod y bemängelt es, daß im Sinne der erwähnten Verordnung die Absolvirung von vier Gymnasial-Classen zur Führung der Matrikenbücher bei bcu Israeliten genüge, während bei allen anderen Confessionen eine höhere Bildung beansprucht wird. Dies sei ein den Inden gewährtes Vorrecht. Er beantragt daher, den Minister anznweisen, ans Grund der Rechtsgleichheit ein neues, zweckentsprechendes Normativ ausznarbeiten. — Madarasz beantragt, den zweiten Theil der Petition dem Gesammt-Ministerium abzutrcten, da es uothwendig sein werde, früher oder später die betreffnnde Bestimmung des Nationalitäts-Gesetzes in dem Sinne abzuändern, daß die Amtssprache bei der Matrikenführnng außschließlich die ungarische sei. — Minister-Präsident Tis za hat hiegegcn nichts einzuwenden und erklärt, er hatte die Frage für um so wichtiger, als es sich hier um die Abänderung jenes Paragraphs des Nationalitäts-Gesetzes handelt, der den Verkehr mit den untersten Schichten der Bevölkerung regelt, es daher nur zu sehr zu erwägen ist, ob in dieser Hinsicht eine Acnderung getroffen werden soll. — Hierauf wird unter Ablehnung des Onody'schen Antrages in diesem Sinne beschlossen. — Italien. Rom. Am 8. Dezember fand in der hiesigen isr. Schule öffentliche Preisvertheilung statt. Diese Schule nimmt unter den ital. Schulen eine hohe Stellung ein. Sie erhält von der Provinz Rom wie vom Stadtrath eine jährliche Subvention von 10,000 L. Zn Beschaffung von Preisen gaben der Unterrichtsminister und der Minister des Innern je 500 und 300 L. R u m ä n i e n. Bukarest. Die „Jndäpcndance Roumaine" veröffentlicht eine Rede von Herrn Cogalniceano, früheren Minister des Aeußern in Rumänien, in der er sich über die Ausweisung der neun israel. Journalisten folgendermaßen ausspricht: „Ich habe den Kampf unter dem Regime der Gewaltthätigkeit, der Kerkerstrafe und der Verbannung begonnen. Nun, ich will nicht, daß unsere Kinder dieses Regime kennen lernen. Wir haben die Verbannung aus unseren Gesetzen gestrichen, und loir sehen heute, daß sie wieder eingeführt ist, durch die Maßnahmen einer unliberalen Regierung. Ich predige weder die Unordnung noch die Straflosigkeit, aber niemals werde ich weder die Verbannungsstrafe annehmen, noch die Ausweisung unserer rumänischen Brüder, noch derer, die in diesem Lande geboren. So lange ich lebe, werde ich gegen die Ausweisung von Rumänen, wären sie selbst außerhalb des Staates geboren, gegen die Ausweisung derer protestiren, die in diesem Lande geboren, unter dessen Gesetzgebung stehen, und hätten sie keine politischen Rechte; ich würde protestiren, denn, sobald ein gewissenloser Minister am Ruder steht, ist nur ein Schritt zwischen der Ausweisung derer, die rumänisches Blut in den Adern haben und denen, die in