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Der Israelit · 1885-12-17 · Heft 98 (17.12.1885) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 98 (17.12.1885)
Date
1885-12-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1671 Der Inhalt des ganzen Wcrkchcns ift bis auf einige interessante Einzelheiten und die Privatbriefe der streitenden Parteien dem größeren Publikum schon so ziemlich bekannt, auch die am Schluß angedeuteten E n t h ü Hungen sind schon von ganz anderen Kraftlcistnngcn des Herrn Stöcker theilweise überlrosten worden, doch liefert die Broschüre immerhin eine recht gelungene Zusammenstellung der Ereignisse ans der Ängsten Vergangenheit und rückt die wahrheitumstvstenc Gestalt des Herrn Stöcker immer naher und deutlicher vor unsere Augen. Der Ton, in dem Strack seinen Gegner befehdet, ist ein äußerst milder und ruhiger, nirgendwo Ironie, Sarkasmus oder Gehässigkeit; c« ist die Sprache eines Märchenerzählers , die klassische Ruhe eines platonischen Dialoges. Als mildeste Angriffswaffe diente ihm ein bedeutsames Ausrusungszcichcn: aber auch oft, wo die Worte und Thaten des Herrn Hofpredigers gar zir wenig mit der „christlichen Wahrhaftigkeit" harmoniren, leuchtet der Zorn des B. Heller ans und ein „Unwahr", ein „Pfui" unterbricht die geräuschlos dahinfließcnde Darstellung. Das erste Kapitel, „meine Stellung zum Judenthume oder der „Antisemit" und der „Philoscmit" betitelt, enthält ein Stück Selbstbiographie des Vers, und soll den — Verdacht beseitigen, daß Strack ein „Judengcnosse" sein könnte. Nein , er empfand anfangs sogar Theilnahme für Stöcker, lieferte ihm Stoff für seine „antisemitische" Landtagsrede, und war „aus Liebe für Christenthnm und Dentschthnm" ein eifriger Freund des „Vereins deutscher Studenten," der ihn zum Ehrcnmitgliedc ernannt. In Jerusalem wurde er wegen seiner Bertheidigung des Herrn Hofpredigers für — Stöcker gehalten, er kritisirte scharf eine These der Berliner Rabbinerversammlung und wurde deshalb von fast allen jüdischen Blättern hart angegriffen. Dieser Abschnitt schließt mit den Worten: „Wie selbst noch Ende Mai d. I. mein Auftreten mir Tadel seitens der orthodoxen Juden zuzog, ich also nicht ihnen zu Liebe geschrieben habe, entnehme man daraus, daß „DerIsraelit" (Nr. 41/42, S. 674, Mainz) mir wegen der letzten Sätze der Erklärung in „N. Pr. Ztg." Nr. 115 „schweren Jrrthum" vorwirft." — Andererseits sei der Vers, allen aufreizenden Anschuldigungen, zumal wenn sie sich auf die jüdische Religion bezogen, so der wahnwitzigen Beschuldigung des rituellen Mordes, cntgegengetreten, was mit einem reichen Beweisniaterial belegt wird. Prof. Strack schließt das erste Kapitel mit den Worten: „Meine Stellung zu den Juden ist bestimmt durch die im Neuen Testament gebotene christliche Nächstenliebe, eine Liebe, welche der Mitmenschen in diesem Falle also der Juden, wahre Förderung, allerdings gelegentlich auf anderem Wege und mit anderen Mitteln, als diese selbst thnn, suchen kann, ja suchen muß, die aber doch weder aufhört noch aufhören darf, wahre Liebe zu sein." Genauso, Herr Professor, ist unsere Stellung zu den Nichtjuden bestimmt durch das ewige göttliche Gebot, das unsere Ahnen am flammenden Sinai erhalten haben, ohne Unterschied des Glaubens und ohne Ansehen der Person „zu lieben den Nächsten wie sich selbst": genau so nach göttlicher, alttcstamcntlichcr Vorschrift haben die jüdischen Blätter und hat der „Israelit" in Herrn Prof. Strack stets den wackeren Vcrthcidiger des Rechtes und der Wahrheit und den m u t h i g c n V o r k ä m p f e r gegen Lüge und Verleumdung verehrt und bewundert und wird cs weiter thnn, und genau so nach göttlicher Vorschrift werden wir stets in Herrn Prof. Strack den Jude «Missionar ans das Acnßerstc bekämpfen, wie wir cs immer gethan. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmftadt, 14. Dezember. Heber die von uns in der Beilage zn dieser Nummer gebrachte Meldung, nach welcher ein Pole ans Hessen auSgewiesen worden sei, erhalten die „N. H. B." seitens des hiesigen Krcisamtes eine Berichtigung, die auch wir zur Kenntnis; unserer Leser bringen wollen. Sie lautet: „Der betreffende Lehrer wirkte nicht seit etwa sechs Monaten in der Nähe von Darmstadt, sondern war erst im Monat November d. I. von der israelitischen Ncligionsgemeinde Roßdorf, vorbehaltlich unserer Genehmigung, zum Religionslehrer bestellt worden. Derselbe ist nicht von uns ausgcwiesen worden, vielmehr wurde ihm, weil er nicht im Besitz von genügenden Papieren war, aufgegeben, einen Reisepaß oder eine sonstige, seine Person legitimirende und seine Staatsangehörigkeit nachwciscude Urkunde von seiner russisch-polnischen Heimathsbehörde bciznbringcn, und ihm hierzu am 2. laufenden Monats eine Frist von 8 Wochen gewährt. Dieser Nachweis mußte, abgesehen davon, daß wir eine nicht gehörig legitimirtc Persönlichkeit nicht als Religionslehrer einer israelitischen Religionsgemeinde bestätigen können, deshalb verlangt werden, weil der Betreffende bei seiner möglicherweise demnächst eintretenden Hilfsbedürftigkeit,

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