Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1885-12-07 · Heft 95 (7.12.1885) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 95 (7.12.1885)
Date
1885-12-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449503-2449592--23356-2513028
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

1630 von dem ihn der Tod erlöst hat. Rabbiner Abraham Hirsch h,ui hinterläßt keine Kinder, aber die Talmud-Thora-Schnle, die er in's Leben gerufen, war ihm wie ein Kind an die Seele gewachsen. Alle diejenigen, die diesem Edlen ein gutes Andenken bewahren wollen, mögen nun dazu beitragen, daß die Stätte, die er der Verbreitung unserer heiligen Lehre geschaffen, erhalten bleibe. Der Verstorbene hat es verdient, daß man ihm ein Denkmal errichte. Fürwahr, wir können es, wenn wir dafür sorgen, daß die Talmud-Thora-Schnle in Burgpreppach in ihrem jetzigen Glanze erhalten bleibt. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 2. Dez. Rach einer Correspondenz in der Ztg. des Judenthums (Nr. 49, vom heutigen Datum) scheint es in der großen (Orgel -) Synagoge der hiesigen Gemeinde recht nett zuzugehe». Die Beamten führen während des ganzen „Gottesdienstes,, eine lachende, geradezu lärmende Unterhaltung, wie in einer „Judenschule" (sie!). Von Zeit zu Zeit schreitet der Chor im „Gänsemarsch" hinaus und herein, je nachdem er zu thun hat. Das anwesende Publikum betet wenig oder gar nicht. Man lauscht den Gesangesvorträgen — wie in einem Concertsaal — und wenn einer derselben vorüber ist, so wartet man ruhig, bis wieder ein neuer kömmt. — (Das sind die Erfolge der vielgerühmten Reformen, das ist die Hebung der Andacht durch die Musik. Möchten doch die Reformer endlich zur Einsicht gelangen und erkennen, wohin ihre unjüdischen Einrichtungen führen! — Red.) Breslau, 29. November. Es sind schwerwiegende Gründe, die uns schon das zweite Mal nach so kurzer Zeit dazu drängen, vor die Oeffeutlichkeit zu treten. Der seit dem 1. Mai hier bestehende rottf nciffsSßcretH, dessen Gründer und Leiter keine Mühen und Opfer gescheut haben, um nach ihren Kräften der überhandnehmenden Sabbatschändung zu steuern und dem Tage zu seinem früheren Rechte zu verhelfen, hat leider noch immer nicht die Ausdehnung und den Erfolg errungen, wie es nach den ersten Aussichten den Anschein hatte. Zu unserm tiefen Bedauern, sehen wir die Förderung des Vereins auf Hemmnisse stoßen, die auf die Lauheit vieler Rabbinen zurückzuführen sind. Sagen wir es offen heraus, die Schuld an diesem Uebelstande trägen diejenigen Herren, die der an sie ergangenen Aufforderung, uns ihre Hand zu bieten, die nöthige Rücksicht bisher versagt haben. Wir gestatten uns daher die nochmalige dringende Bitte an Alle, denen die Beobachtung des alten Sabbatgesetzes am Herzen liegt, besonders aber an die Herren Rabbinen und Leiter der Gemeinden, uns vor Allem diejenigen Firmen ihres Ortes aufzugeben, die an Sabbat geschlossen sind und dieselben zum Beitritt zu veranlassen. Viele der Herren College» haben dies bereitwilligst getha». Dadurch allein kann der Verein in die Lage kommen, seine segensreiche Thätigkeit in vollem Umfange entfalten zn können. M. F. Trier, 19. Nov. Herr Dr. Jaul ns, Rabbiner in Aachen hat kn der daselbst s. Z. tagenden Versammlung der Rheinifch-Westphälischen Thierschutzvereine, einige das Schächten betreffende Erklärungen abgegeben, die durch und durch auf Unwahrheit beruhen und daher geeignet sind den Gegnern des Schächtens in die Hände zn arbeiten, wenn diesen Auslassungen nicht öffentlich und entschieden entgegen getreten wird. Dieselben befinden sich in dem Zwanzigsten Bericht des Wupperthal er Thier schütz Vereins" (Seite 13 und 14) und die schächtfeindliche „Allgemeine Thierschntz- Zeitschrift" registriri sie in ihrer jüngsten Nr. 9 bereits als etwas „Hochbedeutsames!" Herr Dr. Jaulus erklärt, es dürfe eine Betäubung des T hie res dem Schächten vorangehen, nur keine Zertrümmerung des Gehirns. Eine solche Betäubung ohne Gchirnzertrümmernng ist auf dreifache Weise möglich: 1) durch Schläge auf den Schädel, 2) ' durch Schläge auf das Genick, 3) durch Anwendung markotischer Mittel, Einathmen von Gasen u. dgl. Was das Verfahren sulr 1 betrifft, so ist dasselbe ausdrücklich als verboten bezeichnet. Die diesbezügliche Bestimmung findet sich: Schulchau Aruch Joreh Deal) Cap. 30, 1 und lautet: „Ein Thier oder Wild, dem auf den größten „Theil des Schädelkuochens Schläge versetzt würden, „ist terepfah, auch wenn die Hirnmembrane unver- „letzt geblieben ist." Die Betäubung sub 2, durch Verletzung des Rückenmarks in Folge des Gemckschlags wird ibid Cap. 32, §. 6 als verboten erklärt. Die Stelle lautet: „Ein Thier, welches auf das Rückgrat mit einem „Stocke geschlagen wurde und zwar derart, daß „der Stock über die ganze Lange des Rückgrats

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.