Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 95 (7.12.1885)
- Date
- 1885-12-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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liiitKiuii] der Broschüre dankten, die sie erst lesen würden, oder auch in ihren Briefen gegen einzelne Thcile der Schrift Polemisirtcn. Herr Singer hatte übrigens hierauf geantwortet, das; der betreffende 3icbactcur in das Verzeichnis; von Persönlichkeiten, die ihm ihre Anerkennung ausgesprochen, mißverständlich mehrere Namen ausgenommen habe, die nicht hätten angeführt werden sollen. In diesen beiden Artikeln des Herrn Winter befanden sich viele gegen Herrn Singer gerichtete Kraftworte, wie „Frechheit", „grenzenlose Verlogenheit", „Schwindler", „niedrigster, unreinlichster und gemcinschädlichstcr von allen Scribcntcn" n. s. w. In Folge dessen erhob Herr Singer durch Dr. Adalbert Villitz e r die Ehrcnbclcidignngs-Klage' gegen die Herren Joseph Winter und Engelbert Pcrncrstorfer, sowie ferner auf Grund eines Separat-Abdrnckes dieser Artikel und einer Notitz, in der „Buchhändler-Zeitung" auch gegen den Buchhändler I. Pischlcr. In der heutigen Schwurgerichts-Verhandlung, bei welcher Landgcrkchtsrath G r o ß den Vorsitz führte, fnngirten als Vertheidigcr für die Herren Winter und PcrnerstorferDr. Eppinger, für Herrn Pichler Dr. Kolisko. Herr Pcrnerstorfer erklärte, daß er Herrn Winter ersucht habe, über die von den Inden selbst verhorreseirte Broschüre zu schreiben, weil dieser Schriftsteller von indischer Abstammung sei, und daß er dessen Ausführungen nur noch in manchen Punkten zu wenig scharf gefunden habe. Er erzählte auch, daß er zwischen dem ersten und zweiten Artikel Wintcr's von Singer einen Brief erhalten habe, in welchem derselbe ihn in artiger Weise von weiteren Angriffen zurückzuhalten suchte und zugleich hinznsngte: „Einer meiner Freunde, ein hevorragender Novellist, hat mir versprochen ^literarische Revanche an Herrn Winter zu nehmen. Herr Winter wird demnächst einen Band Gedichte heransgcben. Das klebrige kann er sich denken." Nachdem auch Herr Winter sich in längerer Rede gegen den Kläger gewendet hatte, wurde ein Zeuge darüber vernommen, in welcher Art Herr Pichler sich an den Publicationen gegen Singer bethciligte. Diese Anssage hatte zur Folge, daß Herr Singer, welcher, nebenbei gesagt, wiederholt in Differenzen mit seinem Vertreter kam, schließlich die Anklage gegen Pichler ans dessen Rath zurückzog und dieser freigcsprochcn wurde. In der morgigen Fortsetzung der Verhandlung werden Herr Singer sowie der Parteienvertreter das Wort zu den Plaidoyers erhalten. England. London, 26. Nov. Lioncl L. Cohen, der konservative Kandidat für Nord-Paddington (London) hatte jüngst die Aus'«:.tksamkeit des Marquis von Salisbury auf eine von Mr. Serjeant Simon gehaltene Rede gelenkt, worin derselbe auf einige Auslassungen Lord Salisbury's im Jahre 1858 über die Beseitigung gewisser, den Juden auferlcgter Beschränkungen hingewiesen hatte. Der Premier hat nunmehr darauf folgende Antwort ertheilt: „Auswärtiges Amt, 20. Nov. 1885. Geehrter Herr Cohen! Ich habe Ihren Brief und dessen Einlagen empfangen. Serjeant Simon muß in arger Verlegenheit wegen eines Arguments gewesen sein, daß er eine Rede von mir anführte, die ich vor nahezu 30 Jahren gehalten habe, als ich 28 Jahre alt war . . . Ich selbst wußte nichts über die Inden im Jahre 1858 und sprach gestützt auf Information aus zweiter Hand, die gänzlich irreführend war. Ich war damals wie heute ein ernster Anhänger der Staatskirche und glaubte, daß die Inden nothweudigcrwcisc feindselig gegen dieselbe sein würden. Ich weiß jetzt, daß dies durchhaus nicht der Fall ist und weil ich besser nnterichtet bin und nicht weil ich in irgend welchem Grade meine Grundsätze des Handelns geändert habe, liegt mir soviel daran, konservative Inden ihren Platz im Parlament einnehmen zn sehen; und ich bin überzeugt der Beistand derselben wird von größtem Werthe in der Aufrechterhaltung unserer Institutionen sein." Gleichzeitig hat Lord Salisbury das vielfach kursirende Gerücht demcntirt, daß er keine Juden als Miether in den ihm gehörigen zahllosen Hänscrn dulde. R u ß l a n d. Das in Warschau in polnischer Sprache erscheinende Organ der Juden „Jzraelita„ theilt folgende kürzlich in Bezug auf die jüdischen Schulen in Warschau erlassene Verordnungen mit; „1. In allen Schulen ist der Unterricht in allen Fächern, mit Ausnahme der biblischen Geschichte und der Religionslehre, in russischer Sprache zu eriheilcn: 2. an der Wand, an einer in die Augen fallenden Stelle, muß ein Verzeichniß der Schüler ansgehängt sein, auf welchem die Vor- und Familiennamen, das Alter der Schüler und der Wohnort ihrer Elten; angegeben sein muß; 3. die Schulbänke sind nach dem von der Regienmg bestimmten Muster einzurichten; 4. ein Schild, ausschließlich in russischer Sprache beschrieben, muß an der Straßenseite ansgehängt sein und den Vor- und