Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 94 (3.12.1885)
- Date
- 1885-12-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1607 wohlthätige Wandlung zur Folge. Die Rettung ans schwerem Drucke aber brachten sie ihnen in Spanien. Hier halten die Juden während der römischen Herrschaft volle Freiheit genossen und dieselbe behauptet, so lange die Westgothcn sich zum arianischen Glauben bekannten. Mit dem Uebertritte des Westgothenkönigs Reccored zur katholischen Religion hatte eine Aera der Verfolgungen begonnen „von jenen kleinen Nadelstichen an, die die Juden auf dem Gebiete des bürgerlichen Lebens hindern und beengen sollten, bis zu den Kolbenschlägen, die dem jüdischen Volke den Garaus zu machen bestimmt waren." Viele der Juden hatten zum Schein das Christenthum angenommen, um im Lande bleiben zu können, waren' aber im Herzen dem väterlichen Glauben treu geblieben und suchten insgeheim dessen Gebote, soweit möglich, zu beobachten. Da verhängte das westgothische Gesetz über sie die Sklaverei. Unter diesen Umständen mußten sie den in's Westgothenreich einrückenden Arabern als ihren Befreiern entgegensetzen, und die Unterstützung, die sie ihnen bei der Eroberung von Spanien boten, wurde ihnen Seitens der Araber durch Religionsfreiheit und Ausdehnung ihrer bürgerlichen Rechte vergolten. — Redner führte sodann aus, wie das arabische Volk von der Bildung und Kunst des griechischen Alterthums hauptsächlich dasjenige!! in sich aufgenolumen, was zu seinem religiösen Ideale, dem Monotheismus, nicht in Widerspruch gestanden und wie auch die Juden, schon durch den Talmud ans Astronomie und Mathematik vielfach hingewiesen, in diesen Wettkampf der Geister eingetreten seien. „Känipfe und Schwierigkeiten", so schloß er, „sind hierdurch auch dem Judenthum nicht erspart geblieben. Der Ansgang der Kämpfe aber wird uns den Beweis liefern, daß die ewigen Wahrheiten des Judenthums durch keinen Wechsel des Geschicks, weder durch die Stürme der Verfolgung noch durch den Hellen Sonnenschein des Glückes gefährdet werden können. Das anwesende Publikum, das wiederum den Saal im Hotel „Zum römischen Kaiser", bis auf den letzten Platz füllte, folgte den Ausführungen des gewandten Redners mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. Oester r. - Ungar. Monarchie. 22. Rov. Gestern Aben^ nach Ausgang des Sabbat, hielt Herr Rabbiner Dr. Stark den zweiten Theil seines Vortrages: „Der Wein im jüdischen Schriftthum und im jüdischen Kultus" im Vereine für die Verbreitung der jüdischen Wissenschaft „Afike Jehuda" ab. Der erste Theil dieses Themas war Gegenstand seines vorjährigen Vortrages an derselben Stelle, und hatte auch der erste Theil bereits viel Beifall gefunden, so steigerte er sich doch diesmal zn einem Grade, der geradezu enthusiastisch genannt werden konnte. Herr Rabbiner Stark verstand es eben, sein Thema, der Natur des zu behandelnden Gegenstandes entsprechend, mit viel Humor zu behandeln und mit geistreichen Einfällen zu würzen, so daß das zahlreich anwesende Publikum oft mitten im Vortrage applaudirte. Aber nicht nur die heiteren Genien des Witzes und des Humors ließ der Redner bei seinem Vortrage aufflattern; in noch höherem Maße kam seine ausgebreitete Kcnntniß auf talmudischem und inidraschischem Gebiete, seine große Belesenheit in der nachtalmudischen Literatur zum Vorschein. Aus allen Ecken und Enden des hebräischen Schriftthums trug er die Farben herbei, um niit ihnen sein harmonisch angelegtes Bild zu schmücken; mosaikartig verknüpfte er die einzelnen Aussprüche, um aus ihnen ein formvollendetes Ganzes zn bilden. Aus dein reichen Inhalte sei hier nur Einiges erwähnt. Zuerst schilderte der Redner die Trinkgefäßc der alten Hebräer, von denen uns drei namhaft gemacht werden, Ow mra, jtd:, Becher, Kelch und Schaale. Der Becher war das Kleinste von den Dreien, welcher sowohl beim Trinken, als auch beim Rituale benutzt wurde, weswegen auch der mit Wein gefüllte Becher in den rabbinischen Schriften schlechthin ow genannt wird. Obgleich der Becher ziemlich klein war, so galt es doch für unschicklich, einen vollen Becher auf einen Zug zu leeren, besonders wenn man irgendwo zu Gast war. Doch kamen auch hier Ausnahmen vor, die sich darüber hinwegsetzten, wie dies aus der Antwort des Rabbi Jsmael bar Jose hervorgeht, der einem ihn über die Verletzung dieser Sitte Jnterpellirenden launig zur Antwort gab: „Mein Sohn, diese Anstandsregel findet bei deinen kleinen Bechern und stark gewässertem Weine und bei meinem Körperumfange keine Anwendung." Eine Frau sollte überhaupt nur einen Becher voll trinken und dies nur im Beisein des Mannes. Wittwen, denen aus dem Nachlasse ihrer verstorbenen Gatten von den Gerichtsbehörden die Alimente zugetheilt wurden, bekamen nur dann einen Becher Wein täglich zugesprochen, wenn sie sich ausweisen konnten, daß sie bei Lebzeiten ihrer Gatten zwei zu trinken gewohnt waren. Richter und Gesetzeslehrer durften weder Recht sprechen, noch religiöse Fragen entscheiden, die Priester im Teinpel durften ihre Funktionen nicht versehen, wenn sie vorher Wein getrunken hatten. Damit wendete sich der Redner zur Besprechung der Bedeutung des Weines im Opferritnal. Mit jeden: Thieropfer mußte ein Wein-