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Der Israelit · 1885-11-19 · Heft 90 (19.11.1885) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 90 (19.11.1885)
Date
1885-11-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
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15-13 Im verflossenen Schuljahre haben 13 Zöglinge die staatliche Prüfung gut bestanden und als Neligions- und Elemeutarlchrer Verwendung gefunden. Unter göttlchem Beistände war cs dem Seminar- Verein durch die Opferwilligkcit seiner Freunde vergönnt, ein stattliches Seminar-Gebäude zu errichten, dessen innere Einrichtung und äußere Ausstattung in gesundheitlicher und architektonischer Hinsicht als musterhaft gelten. Im laufenden Wintersemester wurden wiederum 9 Aspiranten ansgenomiuen, so daß gegenwärtig 27 Zöglinge für den Lehrerberuf ausgcbildet werden. Die erweiterten Wohn- und Lehrränme und die Vermehrung des Lehrpersonals würden die Aufnahme einer größeren Schülcrzahl gestatten, wenn die zu ihrer Verpflegung erforderlichen Geldmittel in reicherem Maße vorhanden wären. Der Neubau hat aber nicht nur das angcsammclte Kapital und die zu diesem Zwecke eigens gespendeten Gaben vollständig absorbirt,. sondern auch zur Aufnahme einer hypothekarischen Anleihe von 40,000 M. genöthigt, für deren allmähliche Hcimzahlnng nunmehr Sorge zu tragen ist. Indem der Bericht den Vereinsmitglicdern und insbesondere den hochherzigen Freuden, welche reiche Gaben zum Neubau gespendet haben, den schuldigen Tribut innigsten Dankes darbringt, legt er denselben zugleich die dringende Bitte an's Herz, durch ihr Beispiel und ihren Einfluß stets neue Gönner mib reichere Mittel zuzuführcu, damit den an den Verein gestellten Anforderungen immer vollständiger genügt werden kann. „Es berührt uns schmerzlich", heißt es in dem Bericht, „wenn wir die Aufnahmcgesuche strebsamer, aber mittelloser Jünglinge und die aus allen Theilcn unseres Vaterlandes uns zugchendcn Bitten jüdischer Gemeinden um Zuwendung von Lehrern nur zum kleinsten Theile berücksichtigen können. Wir schließen uns den Schlußworten des Berichtes aus ganzem Herzen an: Mögen die Reichbegüterten in Israel sich selbst oder ihren Heimgegangenen Angehörigen zu ihrem Seelenheile ein ewiges ehrendes Denkmal errichten, indem sie unsere Lehranstalt, welche der Pflege altjüdischer inniger Fröinmigkcit und Glanbcnswissenschaft geweiht ist, durch fromme Stiftungen bedenken! Die Namen der Verewigten werden auf einer Gedenktafel der Seminarsynagoge verzeichnet, und durch Anzünden eines Seelenlichtes, durch Kaddischgebet und Thorastudinm im Trauerjahre und an Jahrzeittagen wird ihnen eine fromme Erinnerung für ewige Zeiten bewahrt. Dortmund, w. November. Das „Dortmunder Tageblatt" enthält den nachstehenden Artikel: „In der zu Dortmund unter der Aegide eines früheren Strumpfwirkers und Fremdcn-Lcgionairs erscheinenden „Westfälischen Reform", dem Organ der Antisemiten, erschienen Anfangs 1884 von Zeit zu Zeit Artikel der gehässigsten Art, die gegen den jüdischen Handelsmann Moses Rosenthal zu Dortmund gerichtet und auf die Autorschaft eines städtischen Beamten, des Bauamtsassistentcn Appclt daselbst zurückzuführen waren. Dieser hatte bisher mit jenem familiär in den freundschaftlichsten Beziehungen gestanden und manche Wohlthat bei ihm genossen. Aus unbcdcntcnder Veranlastung entstand jedoch ein Bruch, der zunächst jene Schmähartikcl hervorrief. Hiermit aber nicht zufrieden, ging Genannter in seiner feindseligen Gesinnung sogar soweit, daß er den Rosenthal wegen Sittlichkeitsverbrcchcn - verübt an seinem — dcS Appell eigenem achtjährigen Töchtcrchcn und einem andern kaum dreijährigen Kinde deunnzirte. Dabei hatte er geschickt ein Netz gesponnen, in dem er seinen Todfeind zu fangen und zu vernichten strebte. Und in derThat, cSwäre ihm nahezu gelungen. Das Strafverfahren, dessen Einstellung sogar die Königliche Staatsanwaltschaft beantragt hatte, wurde entgegen diesem Antrag eröffnet und erfolgte durch Erkenntniß der Strafkammer des königl. Landgerichts Dortmund vom 12. März 1885 die Bernrthcilnng des Angeklagte» wegen Sittlichkeitsverbrcchcns in einem Falle zu zweijähriger Zuchthausstrafe und fünf Jahren Ehrverlust. Wegen des zweiten Falles wurde auf Freisprechung erkannt, weil der Beschuldigte in der glücklichen Lage war, auf das Eklatanteste den Alibibcwcis zu führen. Ein ferneres Glück lag für denselben darin, daß eS gelang, das Urthcil im Wege der Revision zu vernichten 'und auch den Fall mit der Appclt'schcn Tochter eingehender, wie früher, zur Erörterung zu ziehen. Diese verwickelte sich in der am 25. Juni 1885 angcstandcnen Verhandlung trotz vorzüglicher Schulung in derartige Widersprüche, daß es nur minutenlanger Bcratynng des Gerichtshofes bedurfte, um die Unschuld des Angeklagten durch völligen Freispruch zu konstatiren und ihn der seit dem 12. März d. I. entbehrten Freiheit wiederzngcbcn. Der Unglückliche kann nur als das Opfer der antisemitischen Schliche und Ränke bezeichnet werden. Die verlorene Freiheit gibt ihm Niemand wieder und gewährt auch das Gesetz für seinen geschäftliche» Ruin keinerlei Entgeltung. Zwar wird sich gegen den Delntuzianten, der mit frecher Stirn es wagte, unter Eid zu versichern, daß er dem Angeklagten nicht feindlich gesinnt sei, daß er zu den Artikeln

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