Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1885-11-12 · Heft 88 (12.11.1885) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 88 (12.11.1885)
Date
1885-11-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2446951-2449503-2449585--23202-2512867
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1409 (UifleFtfbcli haben, müssen immer Nachschübe machen, da dort die Sterbcfälle mehr sind als die Geburten. Es ist wie ein Feuer, welches nur erhalten werden kann, wenn man immer zulegt. Sich überall zu erhalten und sich zahlreich fortzupflanzen, sind n u r d i e Juden geeignet. Möglich, daß die gesundhcitsmäßigere Haltung ihres Hauses, das häusliche Leben, die strengen Speisegesetze der Inden diese Erscheinung erklären." Berlin, 5. November. Hofprcdigcr Stöcker hat nunmehr öffentlich erklärt, das; das von Prof. Strack angedrohte Beweismatcrial der „Unwahrhaftigkctt" auf „Mißverstand und Entstellung" beruhe, und auf diese Herausforderung antwortete Prof. Strack: „Der Kern der ganzen Darlegung meiner Gegner ist für mich und meine Freunde, daß der Hofprediger sich scheut, sein Verhalten richterlicher Prüfung zu unterziehen." Es kann uns herzlich gleichgültig sein, ob Herrn Stöcker noch eine Unwahrheit nachgewiesen wird oder nicht, aber wir wiederholen es, daß ein Ehrenmann, der eine gravircnde Beschuldigung gegen eine Person öffentlich ansspricht, auch die Pflicht hat, den Beweis der Wahrheit dafür anzutreten. Während also Stöcker der Lüge geziehen ist, ruht auf Strack nunmehr der Lorwnrf der Entstellung, wir sind neugierig, wer von den Duellanten Recht behalten wird. — Der frühere Portier und jetzige Ehefrcdacteur des „Ehristlichsozialcn Eorrespondenzblattes" A s ch c n b r e n n e r, ist heute wegen Beleidigung der Amtsrichters Dr. Kronecker zu 200 Mark Geldbuße vernrtheilt worden. O e st e r r. - l! :i gar. Monarchie. Wien, 5. November. Zn Beginn des Herbstes kam hier Herr Albert Hoffman« ans Magdeburg an, ein 26 jähriger Kaufmannssohn, der ein Vermögen von 150.000 Mark besitzt, jedoch wegen Verschwendung unter Euratcl gesetzt ist. Herr Hoffmann micthete ein Zimmer in Hernals für einen Monat und erklärte, daß er auf einer Vergnügungsreise begriffen sei. In der Thal aber war sein Sinn Höherem zugewcndet. Er war mit Empfehlungsbriefen von dem Hofprediger Stöcker an die Herren Schneider und Dr. Pattai angekommen und beschäftigte sich hier damit antisemitische Hetzschriften zu colportiren; insbesondere sorgte er dafür, daß judenfrefferiche Verse, die auf einen sehr niedrigen Niveau standen, an verschiedenen Orten placatirt wurden. Diese Bestrebungen wurde durch einen für den Agitator ärgerlichen Zwischenfall ein Ende gemacht. Hoffmann wurde von einem vierzehnjährigen Mädchen — der Tochter der Familie, bei welcher er wohnte — beschuldigt, daß er sich gegen sie arge Unsittlichkeitcn in gewaltthätiger Weise erlaubt habe. Er wurde deßhalb verhaftet, und bei diesem Anlasse trat auch zu Tage, in welcher Mission er sich in Wien befand. Hoffmann war heute eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit, des Vergehens der Aufwiegelung gegen Religions-Genossenschaften, der Ucbertretung der Colportage, endlich auch der Falschmeldung angcklagt. Von dem ersterwähnten Verbrechen wurde der Beschuldigt? freigesprochcn, weit ihm nur eine einzige Zeugin — nämlich jenes Mädchen — gegeuübcrstand, diese aber nicht den Eindruck voller Gtanbenswnrdigkeit machte, weil sie sich noch am Tage nach dem von ihr erwähnten Vorfälle in Scherze mit Hoffmann eingelassen hatte und auch die für ihn belastende Umstände ihrer Mutter erst dann erzählte, als bei den letzteren Scherzen die Thür zerbrach. Dagegen wurde der Beschuldigte von dem Ausnahmsgerkchtshof, welchem Landesgerichtsrath H olzing er präsidirte, auf Antrag des Staatsanwalts Dr. v. Pelser der anderen genannten Dclicte schuldig erklärt und zu einem Monate Arrests vernrtheilt. Zugleich wurde über ihn wegen seiner zun; mindesten provocirendeu antisemitischen Thätigkcit die Landesverweisung ausgesprochen. R u nt äuie n. Bukarest. Mit welcher Rücksichtslosigkeit die rumänische Regieruugbei der Ausweisung von 0 Jonrnaliften ans Rumänien verfahren ist, geht unter Anderem auch daraus hervor, daß unter den Ansgcwiesenen sich z. B. ein Manu (Herr Julius Schein) befindet, welcher, abgesehen von seiner Thätigkeit als Mitrcdaktcur der regicrungsreundlichen „Bularester freien Presse", auch als Reporter für mehrere dein Ministerium Bratiano günstig gesinnte Organe der Äuslandspresse thätig war. Er und sechs seiner Schicksalsgenossen sind nach Rnmänicu zuständig und kennen außer Rumänien kein anderes Vaterland. Wohin sollen diese sich nun wenden? Einer von den Ausgewiescnen ist holländischer Nnterthan, während ein zweiter das österreichische Staatsbürgerrecht besitzt. Der Polizeiinspector von Dorohoi mißhandelte einen Inden derart, das; er ohnmächtig niedcrsiel, und zwar nur deßhalb, weil derselbe sich geweigert, den berüchtigten Protest zu unterschreiben, in welchem die Behauptung, daß die rumänischen Inden großen Verfolgungen ansgesetzt seien, dementirt Wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.