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Der Israelit · 1885-11-09 · Heft 87 (9.11.1885) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 87 (9.11.1885)
Date
1885-11-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1-184 daß solchen miö der ^iift gegriffenen Angriffen mit Energie cntgcgengctrctcn werden müsse. .Königsberg. l. Nov. Der „Volks-Zeitung" schreibt man: Folgender „Beitrag zu den Ausweisungen" durfte von allgemeinem Interesse sein: Ein hiesiger Hansirer, Wolff Hirsch Jacobsohn, der seit 1(5 Jahren hier ansässig ist und sich stets gut geführt hat, erhielt am 28. August d. I. vom hiesigen Polizeipräsidium folgenden Ausweisungsbefehl:^ „Sic werden hiermit in Kenntnis; gesetzt, das; Ihre Ausweisung ans dem preußischen Staatsgebiete beschlossen ist. In Folge dessen werden Sic hiermit angewiesen, nebst Ihren Angehörigen das preußische Staatsgebiet bis zum 7. Oktober c. bei Vermeidung von Zwangsmaßrcgeln zu verlassen." I., der sich seit Jahren mit der Anfertigung und dein Hanfirgewerbc von Cigarrctlen beschäftigt, beschlos;, mit seiner Familie nach Ainsterdam ansznwandcrn, sah aber, dort angekommen, sehr bald ein, das; er unmöglich seine zahlreiche Familie ehrlich dnrchbringcn könne, da er nicht allein der Sprache unkundig, sondern auch sein Fabrikat „Cigaretten" dort gar keine Abnehmer findet. Herr I. faßte daher den Entschluß, nach seiner Hcimath Rußland ansznwandern, und reiste am 28. October c. von hier aus mit seiner Familie nach Eydtknhnen, um die Grenze zu passiren. An der russischen Grenzstation Wirballcn angekommcn, wurde ihm nebst seiner Familie der Üebcrtritt nach Rußland vcrtveigcrt, weil ans ihn der Artikel der Convention vom Jahre 1882 nicht znträfe, „er weder wegen Mittellosigkeit noch Vagabondirens ansgcwiesen sei, noch durch einen Gonvernementspaß oder durch ein von der russischen Behörde beglaubigtes Gebnrtsrtttcft sich als Russe legitimiren könne." I. ist nunmehr hierher zurückgekommen, kann aber seinen! Gewerbe nicht nachgchen, da er täglich auf neue Maßregeln der Polizei-Behörde gefaßt sein muß. Der oben geschilderte Vorfall steht nicht vereinzelt da; wenn ich gerade diesen Fall auswählte, so geschah cs, weil I. sich den Vorgang an der russischen Grenze durch die königl. preußische Grenz- Konunission amtlich bescheinigen ließ, und zwar wie folgt: „Daß der russische Unrerthan Wolff Iacobsvhn nebst Ehefrau und vier Kindern auf Grund dieser Ausweisungsvcrfügnng den Ucbertritt nach Rußland versucht hat, jedoch von den russischen Behörden tvegen ungenügender Legitimation zurückgewicscn und daß die Ucbernahmc des zc. Iacobsohn bei den russischen Behörden beantragt lvordcn ist, wird hiertnit amtlich bescheinigt. Der betreffende Bescheid aus Rußland wird dem Königlichen Polizeipräsidium von hier seiner Zeit mitgetheitt. Cydtknhnen, den 29. Oktober 1885. Der Königliche Grenz-Kommissar gez. Kloß, Polizeirath. Lchwabach. Einen Beweis, wie tolerant und entgegenkommend die hohen k. bay. Behörden sind, in Bezug auf Religions- und Gewissensfreiheit, wenn cs den Betreffenden nur Ernst ist mit der Ausübung ihrer religiösen Pflichten, liefert folgendes Beispiel: Bei der jüngsten Austrittsprüsung am königl. Schullehrerscminar dahier, war die schriftl. Prüfung auf Samstag den 11. Juli d. I. anberaumt. Herr Scminarinspector Helm dahier setzte mich hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, daß er aus eigenem Antriebe bei der h. k. Regierung von Mittelfranken um Berücksichtigung der isr. Zöglinge gebeten habe. Auch ich habe bei der h. k. Negierung darum nachgcsncht, man möchte für die isr. Senlinaristcn gesonderte Fragen einsenden, welche an einem Werktage bcantlvortet werden sollten. Allein, merkwürdigerweise war bis Freitag den 10. Juli Nachmittags 3 Uhr noch keine Antwort hierauf erfolgt. Ich wendete mich daher telegraphisch an die h. k. Regierung und erhielt am selbigen Tage Abends 7 Uhr vom hohen Ncgierungspräsidium zu Ansbach folgendes Telegramm: „Distrikts-Rabbiuat Schwabach, Prüfungs- „fragcn heute Mittag abgegangen. Regieritug von Mittelfranken Hermann." Lob Wißmann, Rabbiner. Oesterr.-Ungar. Monarchie. . Prag. Tent Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des israelititchcn Freitisch-Vereines in Prag, für das Vereinszugleich Schuljahr 1884—1885, entnehmen wir: Auch im Jahre 1884—1885 zeigt sich ein entsprechender Fortschritt, obwohl der Verein ein Mitglied mit dem Jahresbeiträge von fl. 100 und ein Mitglied mit dem Jahresbeiträge von fl. 50 verlor und die sonst übliche Betheiligung des Vereines seitens der Böhmischen Sparkaffa mit einer Spende von fl. ioo für diesmal unterblieb. Dieser bedeutende Ausfall wurde aber durch Anwerbung von 18v neuen Mitgliedern (gegenüber

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