Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 87 (9.11.1885)
- Date
- 1885-11-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1183 fuiiic religiöse Stellung, sowie auf die Beschaffenheit eines großen TheilS seiner (Gegner (?) nnd in Erwägung der Wünsche christlicher Freunde bot ich die Möglichkeit zu einer Verhandlung. Eine Grundbedingung für jeden Ausgleich war mir, das; Friede nicht nur zwischen mir und Herrn Hofpredigcr Stöcker, sondern auch zwischen mir Und seinem eifrigen Anwalt, d. i. dem „Reichslwten", geschlossen und erklärt werde. Tic vorgcnommcncu Fälle von Uu- . Wahrhaftigkeit seitens des Herrn Hofpredigcr stöcker ließen sich natürlich nicht ungeschehen machen, nnd nie würde ich freiwillig meine Erklärung vom 20. Oktober so modifizirt haben, das; zu folgern gewesen wäre, es seien solche Fälle nicht vorgckommcn. Demgemäß gab es nur eine Möglichkeit, den Eindruck, den meine Erklärung gemacht hat oder machen kann, abznschwächen oder zu beseitigen: Herr Hofprcdigcr Stöcker mußte mir durch ein von ihm für die Wahrheit gebrachtes Opfer ermöglichen, an jetzt bei ihm vorhandene Wahrheitsliebe zu glauben. Ein solches Opfer war ich bereit als gebracht anzuerkennen, wenn Herr Hofpredigcr Stöcker Zurücknahme der vom ^Rcichsbotcn" int Kampfe für Herrn Stöcker gegen mich veröffentlichten Angriffe und Entlassung des Simon Map durchsetzte. Diese Forderung leine andere mit dem Prozesse in Zusammenhang stehende wußte ich nicht zu machen, nnd eine andere Leistung ist mir nicht angeboren worden) war nicht schwer; denn Herr Hofpredigcr Stöcker weiß, daß der „Reichsbote" mir Unrecht gerhan hat, er kennt die Persönlichkeit des Simon May und hat, wenn er ernstlich will, den erforderlichen Einfluß auf den „Ncichsboten". In dem felsenfesten Vertrauen auf den Sieg der Wahrheit und die Triftigkeit meiner Beweise schlug ich sogar am 2-1. Oktober ein Schiedsgericht vor und erbot mich meine Erklärung ohne Weiteres öffentlich zurückzuuchmcn, wenn dieses entscheide, daß Herr Hofprediger Stöcker „nicht leichtfertig" gewesen sei. Ja ich bin, um, wenn irgend möglich, den positiv-christlichen Kreisen öffentliches Acrgcrniß zu ersparen, im Streben nach Frieden so weit gegangen, daß ich, auch nachdem das Schiedsgericht die von mir vorgclegten Beweise anerkannt haben würde, zu weiterer Verhandlung bereit zu sein erklärte, — in der Hoffnung, daß cS Herrn Hofpredigcr Stöcker dann noch irgendwie gelingen werde, mich zu überzeugen, daß er wenigstens jetzt der Wahrheit uachjage. Und nun hält der Herr Hofprediger Stöcker, dessen Verhalten vom 21. Oktober au bis zum heutigen Tage ich hier nicht charakteristrcu will, es für erlaubt, dies mein Entgegenkommen zum Ausgangspunkte einer Drohung zu machen! Des Weiteren thcilt null Prof. Strack zum Beweise dafür, daß er die Oesfcnllichkcir nicht zu scheuen habe, das Protokoll' stattgchabtcr Besprechungen beider Parteien mit, das Stöcker zu veröffentlichen drohte, das aber durchaus nichts Gravircndcs für Prof. Strack enthält. Die liberalen Blätter drucken diese Erklärung des Herrn Prof. Strack ab. Wir begreifen es nun allerdings nicht, welchen ersprießlichen Nutzen diese ZeitungSpolcmik haben soll. Wir glauben vielmehr, daß Herr Prof. Strack die Pflicht hätte, rückhaltlos das Bcweismaterial der Oeffeutlichkeit zu übergeben, zumal doch seine bloße Behauptung, Stöcker habe gegen die Wahrheit schwer gesündigt, von Niemand angczweifelt wird. Andererseits wird wohlauch Herr Stöcker in seiner pricstcrlichcn Stellung nicht umhin können, Aufklärung von Prof. Strack zu fordern nnd geschieht das, daun dürfte auch dem größeren Publikum ein Blick in -dieses gchcimuißvolle Bersteckspiel gegönnt werden. Berlin, 4. Nov. Die „Deutsche Volkszcitnng," das verfloffcne Organ des Herrn Licbermann von Sounenberg, bat noch post mortem in einer gestern vor dem Schöffengericht beim hiesigen Amtsgericht l. stattgehabtcn Verhandlung eine Nolle gespielt. Am 26. März d. I. war in dem genannten antisemitischen Blatte eine Eorrespondcnz aus Lyck erschienen, in welcher behauptet wnrdc, daß die dortige Ercditgescllschaft, nm die Schädigung der christlichen Mitglieder üoch weiter auszudehnen, sogar einen bankerotten Inden zu ihrem Direktor gewählt habe. Daraufhin erhob der Direktor der Ercditgcsellschaft, Herr Gottbcrg, gegen den ehemaligen verantwortlichen Redakteur des verflossenen Blattes, Herrn Zinke, die Beleidigungsklage. Der Angeklagte erklärte im gestrigen Termine, daß er auf die Aufnahme des incriminirten Artikels gar keinen Einfluß gehabt habe, da sein Chef, Herr Liebermann v. Sounenberg, über seinen Kopf hinweg die Eorrespondcnz veröffentlicht hätte. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Winterfeld, beantragte gegen deu Angeklagten eine Gcfänguißftrafe von' zwei Wochen. Das Schöffengericht erkannte aber auf zwei Monate Gefängnis; nnd sprach dem Beleidigten die Befugnis; zu, den Tenor des Erkenntnisses in; „Deutschen Tageblatt" und iu der „Vossischcn Zeitung" auf .Kosten des Angeklagten veröffentlichen zu lassen. In der Begründung des Erkenntnisses führte der Vorsitzende aus,