Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 85 (2.11.1885)
- Date
- 1885-11-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2449503-2449582--23151-2512813- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1451 der Prager Professor selbst ohne Kenntnis; der hebräischen Sprache von der Unwahrheit dieser Anklage überzeugt sein wußte. Tenn die von ihm ausgebcuteten, judenfcindlichcn Schriftsteller, mit deren Gelehrsamkeit er sich die Taschen gefüllt hat, denen er auch die bezüglichen Stellen entnommen — diese alten Antisemiten waren viel aufrichtiger und hüben für diese Texte ganz andere Uebersetzungen geliefert, welche von der Wahrheit viel weniger abweichen, aber vom Fürstcnmord oder Mcuschcnmord hier nichts gelesen haben. Nicht blos hebräisch — der fromme Prager Professor hat buchstäblich in allen Sprachen gelogen. Im Namen eines bekannten französische» Gelehrten citirte er einen Rabbi Moldavo zu Gunsten seiner Anklagen und es ergab sich, daß weder ein Rabbi Moldavo je existirt hat, noch daß der betreffende Schriftsteller von ihm etwas weiß. Er brachte Mittheilungeu ans einem italienischen Buche des XVI. Jahrhunderts, wonach die Juden am Hamansfest einen Christen schlachten und in Ermangelung eines solchen mit einem Heiden sich genügen lassen. Das betreffende Buch, welches an sieben Aussagen erlebt hat, enthält nicht eine Spur dieser erlogenen Anklage und cs mußten zum Zwecke des Bcwcisverfahrens Exemplare sämmtlicherzum Thc'il sehr seltenen Auflagen hcrbeigeschafft werden. Er machte ähnliche Mitthcilungcn im Namen eines bischöflichen .Kirchenschriftstellers ans dem IX.Jahrhundcrt, welcher zahlreiche Mordthaten der Juden refcrircn soll und cs mußte zu diesen! Behufe das ganze Werk des heiligen Agobardus von einem Sachverständigen übersetzt werden. Das Ergcbniß war, daß der Heilige von den Dichtungen Rohlings nicht enthält. Bloch berief sich auf ein amtscidliches Gutachten von Professor Oluf Gerhard Tychscn, eines berühmten Orientalisten, welcher bei Gelegenheit eines interessanten Erbstreites im Jahre 1786 ein amtcidliches Gutachten au das Berliner Kammcrgcricht dahinabgegeben, das; nach der rabbinischen Dogmatik das Ehristcnthum eine Zweigkonfession der jüdischen Religion sei, zum Christcnchume gehöre, so daß vor dem rabbinischen Gesetz Ll)riftcn iurä Juden gleichberechtigt sind. Professor Rohling erklärte sofort, daß bei!» Berliner KanuncrgerichL aus dein Jahre 1787 ein direkt entgegengesetztes Gutachten erliege, so daß entweder das Bloch'schc Gutachten erdichtet sei oder daß Professor Tychjeu seine Meinung geändert habe. Die gepflogenen Erhebungen habe» indessen ergeben, daß mu Berliner Kaunucrgericht jenes Rohlingssche Gutachten nicht zu finden sei, vielmehr hat O. G. Ttzchseu noch uit Jahre 1788 in der Roggensscheu Buchhandkmg zu Rostock und Leipzig gegenKonsistorialrath Teller eine Streitschrift veröffentlicht zur Berthcidigung seines ersten Gutachtens. Auffallend war es, daß von einer „bluttriefenden" Schrift, lvelche nach den Angaben Rohlings im „lieben Oesterreich" in den letzten Jahren an zwanzig Auflagen erlebt haben soll, weder durch Inanspruchnahme des Gerichtes noch mit Hilfe der Polizei ein einziges Exemplar aufzutreiben war, Professor Rohling selber aber hatte sein Exemplar — bereits verloren. Ergötzlich gestalteten sich die Resultate seiner talmndischcn Gelehrsamkeit. „Rabbinische Sprüchlein", welche er dein Spotte prcisgibt, waren in der talmndischcn und rabbinischen Literatur nicht zu finden, sondern in der Bibel des alten Testaments bei dein Propheten Ezechiel. Er berichtete unsittliche Schauernlärchcn von einem Rabbi Elias und es ergab sich, daß ein Rabbi Namens Elias im ganzen Talmud nicht aufzutrcibcn ist, der angeklagte, geschmähte Rabbi kein Anderer und kein Geringerer ist, als der Prophet Elias in der Bibel. Er zitirte eine nicht geringe Anzahl „talmudischer" Lehrsätze, die er aus den Kirchenvätern und jesuitischen Schriftstellern abgeschrieben hat, im Talmud aber nicht zu finden sind. Das Wort Akum (Götzendiener), welches Rohling stets als eine gcheimnißvollc Bezeichnung für Christen, als Abbreviatur von Anbeter Christi und Mariä erklärt, erwies sich als ein Einschiebsel der päpstlichen Zensur und cs gelang. Jenes päpstliche Edikt zu crnircn, welches den christlichen Zensoren anbesiehlt, die Drucklegung hebräischer Bücher nur dann zu gestatten, wenn in denselben die Worte „Goi" u. s. lv. gestrichen und an deren Stelle das Wort „Akum" gesetzt ist. Zweimal hat der österreichische Rcichsrath sich mit diesem Prozesse beschäftigt, um die Immunität des Dr. Bloch anszuhebcn. Die bestellten Sachverständigen haben mehr als vierhundert Texte übersetzt und gutachtlich erläutert. Der Prager Professor scheint von vornherein bezweckt zu haben, der Verhandlung auszuwcichen. Zuerst versuchte er, den Angeklagten durch gewisse Vermittelungen bcmerklich zu machen, daß die zweifellose Aufreizung der Gemüthcr durch die geplante Schwurgerichts- Verhandlung nicht im Interesse der Juden sein kann. Als dieser .Kunstgriff keine Nachgiebigkeit seitens Bloch's hcrbeiführte, ließ er Ausgleichsverhandlungcn anknüpfen auf Grund der Ausrede: „die Regierung dränge ihn, von der Anklage abzustchen." Nach maßgebenden Orts eingezogcnen Erkundigungen erwies sich das als leere Flunkerei. Als dieser Herr Professor neuerdings im Monat Oktober 1885 an die Unterrichtsverwaltung hcrantrat mit der