Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 84 (29.10.1885)
- Date
- 1885-10-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1434 abfäuiiitc bei dem Bau der Synagoge, wo Iman ja Play hatte, eine nipe einznrichten, und sollte die Verwaltung, wo Leute xdoh bewährtem religiösen Sinn die Spitzen bilden, die« nachholen. Der Rabbiner, der ja in Finanzsachen nichts mitzrireden hat, hat sicher die religiöse Seite in dieser Frage schon hcrvorgehoben und sollte nicht müde werden, dies immer wieder zu thun. — Von Seiten der in St. Louis im Juli gegründeten ,,jüd. literarischen Bereinigung" beabsichtigt man eine Revision der englischen BibelÜbersetzung vorzunehme» und zu veröffentlichen. Möchten die Revisoren, an deren Spitze der bekannte Dr. Wist in Eincinatti steht, bei der 'Revision beper im Geiste der Bibel übersetzen als sie es sonst mit dem Halten des darin Geschriebenen »rachen. — Die in diesen Blättern erwähnte „Bereinigung für die Interessen der Orthodoxie" wird an vielen Stellen hier mit Beifall ausgenommen und wäre zu wünschen, daß die Leiter derselben in Europa sich mit hiesigen Männern verbänden, um hier für dieselbe Boden zu gewinnen. Eine Bereinigung rhäte nirgends mehr Roth als hier. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Die Anzahl der Ansgewiesenen, welche bis zum 13. d. M. in Russisch-Polen angekommcn waren, betrug, die Fauen und Kinder nur eingerechnet, im Ganzen 1768. Biele der Angekommenen haben durch Legitimationen nicht nachwcisen können, daß sie nicht aus freiem Willen, sondern auf Anordnung der Preußischen Behörden nach 'Russisch-Polen znrückgekehrt sind; auch stellt sich die russische Staatsangehörigkeit vieler Angekommene» noch als sehr zweifelhaft dar. — In Westprcnßeu sind, der „Pos. Ztg." zufolge, die Landräthe ermächtigt, denjenigen von der Ausweisung Betroffenen, zu deren Rückkehr nach Russisch- Polen die dortigen Behörden noch nicht dieErlanbniß ertheilt haben, den Aufenthalt im Regierungsbezirk Maricnwerder spätesten« bis zum 1. April ttüchsten Jahre« zu gestatten. Und was dann? Bassenheim, 20. Oct. Sicheren Nachrichten zufolge, schreibt die „Hobt. Ztg.", har in vergangener Woche die Frau Baronin A. v. Oppenheim auf Schloß Bassenheim der Gemeinde Bassenheim die Mittel zur Erbauung und Erhaltung eines bedeutenden Hospitals für Arme, Kranke und Gebrechliche der Gemeinde, event. auch der Umgegend, geschenkt. Tie edle Geberin hat zum Ban und zur Erhaltung des Hospitals ein Capital von M. 400,000 zur Verfügung gestellt, außerdem den Bauplatz und zwei Morgen Land zu Garlenanlagen dazu gegeben. Schon Ende dieser Woche soll die Grundsteinlegung in feierlicher Weife geschehen. Oestcrr.-Ungar. Monarchie. Wien, 21. Oct. Die Verhandlung über die Ehrenbeleidigungs-Klage des antisemitischen Profest ors Rohling gegen den Reichsraths-Abgeordneten Dr. Bloch war, wie wir bereits gemeldet, für den nächsten Monat anberaumt worden. Nunmehr ist dem Landesgerkchte die Erklärung des Professors Rohling zugekommcn, daß derselbe von der erhobenen Anklage abstehe. Der Vertreter des Geklagten, Reichsraths - Abgeordneter Dr. Joseph Ko pp, ist hievon mittelst folgenden Tecretes des Landgerichtes in Strafsachen verständigt worden: Z. 31,849. Am die Erklärung des Privatklägers Dr. August Rohling, daß er von der am 18. März 1884 eingereichten Anklage abstehe, wird das Strafverfahren gegen Dr. I. S. Bloch wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß § 127 St. P. O. eingestellt und gemäß § 300 dem Privatkläger der Ersatz der in dieser Strafsache aufgelaufencu Kosten auserlegt. Dem Begehren des Privatklägers, die Kosten des Prozeßverfahrens für uneinbringlich zu erklären oder deren gnadenweise Nachsicht in Antrag zu bringen, kann mit Hinblick ans die Vorschriften der Strafprozeß-Ordnung nicht staltgegeben werden. Wien, den 20. October 1885. Schwaiger. Die erwähnte durch Dr. Pattai angebrachte Klage richtete sich gegen eine Serie von Artikeln aus der Feder des Dr. Bloch unter der Ueberschrift: „Angebot des Meineides," und ging dahin, daß Dr. Bloch der: Prof. Rohling fälschlich des angebotenen Meineides sowie anderer bestimmter unehrenhafter Handlungen beschuldigt habe. Im Laufe der llntersuchnrig erwählte das Landgericht auf Vorschlag der Morgenländischen Gesellschaft in Leipzig und des Hoscaplans Professor Zschokke in Wien zu Sachverständigen Professor Wünsche iw Dresden und Professor Nöldccke in Straßburg. Von diesen Gelehrten trafen auch in der That eingehende und umfastende schriftliche Gutachten ein. Das seit anderthalb Jahren unter Intervention des Gerichtes beschaffte Beweismaterial reichte einen solchen Umfang, daß für die Verhandlung dreizehn Tage in Aussicht genommen wurden. Die unbedingte Zurückziehung der Klage erfolgte, nachdem der Ge-