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Der Israelit · 1885-10-29 · Heft 84 (29.10.1885) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 84 (29.10.1885)
Date
1885-10-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1429 manne, nicht vor einem Gerichte geleistet worden. Rubin habe nichts vorgespiegelt, sondern nur eine Thatsachc^regirt; wenn er dies auch in feierlicher Weise in Form eines Eides gethan, so bilde dies doch keinen Betrug, da er denselben nicht vor . einem Richter abgelegt habe. Das Urtheil des Rabbi sei gesetzlich bedeutungslos, da es gesetzlich nicht exequirbar war; es sei also nicht statthaft, das Erkenntnis; des jüdischen Seelsorgers mit einem gesetzlichen Schutze zu umgeben. Der Gcncral-Advocat v. Simonowicz schloß sich der Nichtigkeits-Beschwerde in dem ersten Punkte, betreffend die unterbliebene formelle Wiederaufnahme, an, nicht aber in dem ztveiten Punkte. Der Bertheidiger aceeptirte dankend die Zustintuiung des Gcncral-Advocatcn in dem elften Beschwerdepunke, bat aber, der Eassationshof möge gleichwohl auch über das zweite Beschwerdemoment wegen dessen prineipieller Wichtigkeit entscheiden. Der Eassationshof, unter Vorsitz des Senats- Präsidenten Scholz, hob das erstrichterliche Urtheil ans und sprach Jacob Rüben frei, weil keine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt sei. Nachdem schon aus diesem Grunde eine Freisprechung erfolgte, fand der Eaffatioushof, wie der Präsident in der Ilrtheils-Motivirung mittheilte, keinen Anlaß, sich auch mit dem andern Theile der Nichtigkeits-Beschwerde zu beschäftigen. H o l l a n d. Amsterdam, 27. Oktober. Gutem Vernehmen nach wird von .Herrn Louis PrinS dahier innerhalb kurzer Zeit eine Dampf-Eacaopulver- und Ehocoladen-Fabrik errichtet und eröffnet werden. Für unsere Glaubensgenoffen, die neben unverfälschter auch koschere Bereitung wünschen — und solcher gibt es Gottlob noch viele — wird diese Nachricht eine erfreuliche sein. Asien. Bokhara. *) Zu den ältesten jüdischen Gemeinden Mittelasiens — als die älteste wird allgemein die von Balkh am Amu-Dürja ('by no pi ioxt n-ctj) betrachtet, welche noch zur Zeit des assyrischen Königs Tigtat-Pilasser gegründet worden sein soll (wir kommen später auf diese Gemeinde zurück) — gehört zweifelsohne auch die von Bokhara, der Residenzstadt der Emire oder KhMe des *) Nachdruck verboten. gleichnamigen Khanats, welche Gemeinde, nach den Angaben persischer Ehronikcu, schon zweihundert Jahre vor der Geburt des Stifters des Islam existirt haben soll. Da nun Bochara von jeher für das Judenthum eine trc?n war und da an der Spitze der dortige» Gemeinde stets dtphp, o'jtto gestanden haben, denen mau fast immer, und dies nicht mit Unrecht, den Titel *mru xn&n (das Licht der Verbannten) beilegte, so blicken noch heute die Juden MittÄasieus auf Bokhara mit einer Ehrfurcht auf, wie wenn es ein zweites Sura oder ein zweites Jerusalem wäre. Die Gemeinde von Bokhora, die auch allgemein r.mp r6np genannt wird, zeichnet sich aber nicht nur durch ihr hohes Alter und ihre große jüdische Gelchrfainkeit, sondern auch durch ihre Anzahl (dieselbe beträgt an 8000 Seelen) und ihren Neichthnm ans. Letzterer kommt daher, weil fast der ganze Handel und ebenso auch die Seidenweberei der Stadt, die einen Weltruf genießt, in den Händen der Inden ist. Man kann sogar sagen, ein Drittel der Gemeinde lebt von der Seidenweberei, ein Drittel vom Handel, wahrend das andere Drittel aus Rabbinen, Aerzten, Lehrern und Handwerkern besteht. Wie tüchtig die dortigen jüdischen Seidenweber sind, belvcist auch der Unstand, daß der Emir Mnzzaftr Eddiu und sein ganzes großes Hausgesinde ihre Seidenkleider fast ausschließlich aus dem Jndenviertel beziehen, wo deshalb zwei Hoflieferanten wohnen. Da die Seidenweber mm eine hohe Steuer entrichten müssen, während der starke Seidenexport auch den Zolleinnahmen sehr zn statten kommt, so erfreuen sich die Juden Bokharas der vollen Gunst des Emirs, der ihnen noch heute die vollständigste Selbstverwaltung läßt. Dieselben haben daher ihr eigenes Bat-Diu (Gerichtstribnnal), das drei 3M in der Woche, Sonntag, Montag und Donnerstag amtirt und gegen dessen Aussprüche man nur noch an den Emir selbst appellircn kann, was aber fast nie geschieht. Dieses Bet-Din, das mit Ausnahme der Todesstrafe, alle Strafen verhängen kann, hat zu seiner Verfügung auch ein eigenes Gefängniß und vier Gerichtsdiener. Die allgemeine UmgauMprache der Juden Bokharas ist das Türkische, während das Persische nur von der gebildeteren Klaffe gesprochen wird. Seit einigen Jahren wird indessen auch das Russische sehr stark von den Juden Bokharas gepflegt, und wurden daher auch dem Bet-Din zwei russische Dolmetscher beigegeben. Ueberhaupt wirkt die Nachbarschaft 3kußlands sehr wohlthätig, sowohl auf die mohamedanische, sowie auch auf die Mische Bevölkerung Bokharas. Elftere ist daher fywte kernrswcgs mehr intolerant, wie noch vor einem Vierteljahrhundert,

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