Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 84 (29.10.1885)
- Date
- 1885-10-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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142$ gewesen ist. Er war jederzeit der Meinung und Hoffnung im kommenden Jahre bereits zum dritten Male — was das besagen will, das weiß nur der Talmudist zu ermessen — in Gemeinschaft mit der Ehewro das n"oo d'V sein zu können, den ganzen Talmnd-Babli, welcher hier etwa alle acht Jahre einmal durchstudirt worden war, beschließen zu können. Gott hatte es anders gewollt. Nach und nach sind die Mitglieder des Vereins verzogen und zerstoben, der letzte Rest war durch die Ausweisung fortgctrieben worden. An dem Genannten hat jedoch das Auswcisnngsdecret nicht vollzogen werden sollen, dafür hat eine andere höhere Macht gesorgt. Am 7. Marcheschwon hat ihn Gott zu sich gerissen. Er ist dem Rufe der Sidra gefolgt tjpnd *p t». „Gehe fort aus deinem Lande in ein Land, das ich dir zeigen werden." Er ist zur ewigen Hcimath cingegangen, woraus ihn keine Erdenmacht vertreiben kann. Heute am 9. Marcheschwon ist er begraben worden. Vormittags 10 Uhr brachte man den Sarg mit dem Abgeschiedenen in das Bes-Hamidrasch, wo derselbe vor dem Oran Hakaudesch aufgcbahrt wurde. An 4—500 Menschen hatten sich daselbst cingefundcn, darunter auch alle die Leidensgenossen, welche Ausweisungsbefehle erhalten haben und bis zum 15. resp. 20. November den Ort verlassen müssen. Als nun der Rabbiner der orthodoxen Gemeinde, Herr Feinbcrg, in seinem anderthälbstündigen -ton, den hohen Werth des Mannes und sein Geschick nach allen Richtungen hin erörtert, auch auf das Unglück der Zeit gebührend Rücksicht nahm, da erhob sich ein Weinen, ein Klagen und Jammer! Dort „An den Strömen Babvlons, als sie da saßen und weinten, indem sie Zions gedachten," kalin das Klagen und Jammern nicht gewaltiger und erschütternder gewesen sein. So lange ich leben und athmen werde, soll mir dieser traurige Moment nicht aus dem Gedächtnisse schwinden. Wir aber wollen mit dem Propheten sprechen: nEnm dud bt fyo nynn 'n nnci psn bo byo td’ Oesterr. - Unga r. Monarchie. Wien, 23. Okt. (Abgeordnetenhaus.) Die Specialberathung der Adresse wurde heute beendigt. Der von: Antisemiten Türk beantragte Zusatz, betr. die. Beseitigung des jüdischen Einflusses aus allen Gebieten des öffentlichen Lebens, wurde mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt. Wien, 24. Okt. Der jüdische Mehlhändler Jacob Rubin in Lemberg stand in Geschäftsverbindung mit dem Bäckermeister Gregor B ara n. Im vorigen Jahre gerieth er mit demselben fit Streit wegen eines Betrages von 100 fl. Baran behauptete nämlich, diesen Betrag für eine Mehllicferung dem Jacob Rubin bereits vor einiger Zeit gegeben zu haben, während der Letztere in Abrede stellte, denselben erhalten zu haben. Rubin machte nun dem Bäcker den Antrag, daß sie gemeinschaftlich den Rabbiner der jüdischen Gemeinde, Hirsch O rn st c i n, um seinen Schiedsspruch ersuchen wollten. Baran ging auf diesen Vorschlag ein, und Beide, Ehrist und Jude, legten dem Rabbiner ihre Sache vor. Der Rabbi ließ beide Parteien in die Synagoge kommen. Rubin und Baran erklärten im voraus, sich der Judicatur des Seelsorgers zu unterwerfen, und Letzterer erlegte im voraus für jeden Fall die 100 fl. in die Hände des Synagogen-Dieners, der als Zeuge anwesend war. Die streitenden Theile erhielten das Wort, nnd der Rabbi schrieb, was sic sagten, nieder. Sodann fällte derselbe folgende Entscheidung: Jacob Rubin möge schwören, daß er die loo fl. nicht erhalten habe, und wenn er das vermöge, so sei Baran schuldig, ihm diese Summe zu bezahlen. Rubin leistete den Eid in solenner Weise vor der Thora. In Folge dessen wurden ihm auf Befehl des Rabbi die 100 fl. von dem Synagogen- Diener ausgcfolgt. Nachträglich erlangte jedoch der Bäckermeister durch Zeugenaussagen den Beweis, daß Rubin die Unwahrheit beschworen habe, nnd er erstattete gegen denselben die Strafanzeige. Das Resultat dieser Anzeige bestand zunächst darin, daß das Verfahren in Folge Antrages des Staatsanwalts eingestellt wurde. Auf Weisung des Ober-Staatsanwalts wurde jedoch die Anklage gegen Rubin erhoben, nnd das Landgericht Lemberg erkannte nun zu Recht: Jacob Rubin sei schuld, daß er durch einen falschen Eid den erkennenden Rabbiner in Jrrthum geführt nnd hiedurch Gregor Baran einen Schaden von mehr als 25 fl. zugefügt habe. Tie Strafe wurde mit 6 Wochen schweren Kerkers bemessen. Heute erhob der Verurtheilte durch Dr. Karl F u ch s die Nichtigkeitsbeschwerde vor dein Eaffationshofe. Der Vertheidiger machte zunächst geltend, daß nach der bereits erfolgten Einstellung des Verfahrens eine formelle Wiederaufnahme auf Grund neuer Beweismittel hätte erfolgen müssen, was nicht geschehen sei; in Folge dessen sei auch die Verhandlung gegen Rubin als null und nichtig anzusehen. Allein es könne auch von keinem falschen Eide gesprochen werden, da derselbe nur vor einem Privat-