Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 83 (26.10.1885)
- Date
- 1885-10-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1412 Junggeselle ist, speiste an der Table d'hote und nntcrhielt sich lebhaft mit einem jungen adligen Referendar. Das Gespräch lenkte sich auf die Verhältnisse an dem Stolper Landgericht, bei welchem der Jurist gerade beschäftigt war, und Herr von Nichthofcn stellte die Frage: „Wie viel College» haben Sic eigentlich hier in Stolp?" — „Außer den Inden sind cs so und so viel!" erwiderte der junge Herr. Der Landrath aber sprang entrüstet auf und gab in entschiedener Weise über eine „solche taktlose Bemerkung" seiner Entrüstung Ausdruck. Als kurz darauf die Reden der Hctzprcdigcr von dem Pöbel in Thaten. nmgesetzt wurden, da war cs Herr von Richthofcn in erster Linie, der durch sein energisches Auftreten zu verhüten wußte, das; die Ausschreitungen größere Dimensionen annahmen. Kiel, 20. Oct. Das hiesige Landgericht verhandelte heute gegen den Redacteur des Witzblattes „Euleuspicgel," Johannes Lauterborn wegen Beleidigung des Herrn Hofprediger Stöcker durch ein Gedicht „Tie modernisirten Zehngebote." Im achten Verse desselben, welcher vom falschen Zeugnisse handelt, soll eine Anspielung auf Herrn Stöcker enthalten sein. Der Angeklagte gab zu, das fragliche Gedicht verfaßt zu haben, doch beziehe sich der erste Vers desselben nicht auf die Person des Herrn Stöcker, sondern ans den bekannten Stöckerprozeß. Er habe sich vor Allem gegen eine Aenßernng des Staatsanwaltes in dem Stöckerprozeß gewandt, welche wohl geeignet sei, den Grundsatz von dem gleichen Rechte für Alle umzustoßen. Der Staatsanwalt sah .eine schwere Beleidigung Stöcker's durch den Vorwurf des Meineids für erwiesen an und beantragte eine Gefängnißftrafe von 6 Monaten. Ter Verthcitiger Rechtsanwalt Maier betonte u. A., daß der Angeklagte mit vollem Rechte gegen die Acußcrnng .des Staatsanwaltes im Stöckerprozeß ausgetreten sei: „Es werde sich kein Staatsanwalt in Deutschland finden, der einen Mann wie den Hofprcdiger Stöcker wegen Meineids verfolgen würde." Werde bezweifelt, daß dieser Ausspruch so gefallen sei, dann wünsche er die Vorladungen der Rechtsanwälte Sachs und Mnnckcl unter Anderm -als Zeugen. Demgegenüber behauptete der hiesige Staatsanwalt, sein Berliner College habe nur gesagt: Es werde sich kein Gericht dazu bereit finden, Herrn Stöcker wegen Meineides zu verfolgen. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, da eine Beleidigung der Person Stöckers ans -cm Gedichte nicht zu entnehmen sei. O c st e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien. Wie Wiener Blätter melden, ist der Schriftsteller und Verfasser des bekannten „Jndcnspicgcl," August Brimann, vulgo „Tr. Brimanus." aus Kostniesti in Rumänien gebürtig, ans Oesterreich ansgcwkcsen worden. Brimann wurde bekanntlich am 7. Juli l. I. vom Wiener Landesgcrichtc wegen Verbrechens des Betruges zu einer zweimonatlichen Kerkcrstrafe verurtheilt. Wien, 6. October. Ein Mann, der einen ansehnlichen Posten in der ersten Vcrkehrsanstalt der Residenz bekleidete, sich des Vertrauens und dcr Achtung seiner Vorgesetzten in hohem Grade erfreute, zahlreiche Freunde besaß, die ihn hochschätzten, hat seinem Leben tut kräftigste» Mauucsalicr durch einen Rcvolverschnß ein Ende gemacht. Tie Ursache dieses tragischen Eudes war eine unglückliche Ehe! Er liebte ein christliches Mädchen und heirathete cs, nachdem cs sich couscssionslos crkkän hatte. In den ersten Jahren war die Ehe eine glückliche; zwei .Binder, ein Knabe und ein Mädchen, erfreuten das Herz der Eltern, da drang die konfessionslose Gattin in ihren Gatten, daß erzumKatholicismus übertrete, da auch die Kinder im Glaubender Kirche erzogen wurden. Dieser lehnte dieses Ansinnen entschieden ab, thcils ans persönlichen Motiven und thcils aus Rücksicht auf seine alte, fromme Mutter, die er mit aller kindlichen Pietät verehrte und die er durch den Ucbertritt zur Kirche nicht kränken durfte. Die Folge des Prosclytencifers seiner Gattin war, daß er von ihr sich scheiden ließ. Damit aber war der Eonflict seiner Seele nicht beendigt. Das zerrüttete Familicnglück warf einen dunklen Schatten in sein Gemüth, die Erinnerung an seine einstige Liebe und der Anblick seines gestörten Familienleben» wirkten zusammen, um seine Seele immer mehr nnd mehr zu umnachten, und er fand keinen andern Ausweg aus diesem Eonflicte mit sich selbst, als in dem geladenen Revolver, den er gegen sich selbst kehrte. Das ist der einzelne Fall, der tiefes Bedauern in der Residenz erregte, der aber, losgelöst von allem Individuellen, eine allgemeine, schwerwiegende Bedeutung hat. (Die Neuzeit.) Aus Klciuwardein (Ungarn) wird über eine grauenhafte Mordthat berichtet, die die Gemeinde Wöröschmarth in Angst und Schrecken versetzte. In der Nacht des 12. October ist daselbst der jüdische Regalienpächter nnd Grundbesitzer Ignatz Glück, dessen Frau und Tochter ermordet und in des. Wortes schrecklicher Bedeutung in Stücke zcr-