Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 82 (22.10.1885)
- Date
- 1885-10-22
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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1400 OfliiMniifl des Prozesses Stöcker contra Bäcker gestellt worden! Daß der.Kläger, nachdem bekannten Urtheil des.Berliner Gerichtshofes die Klage nicht znrückgenommen hat, verdient Beachtung. Ter heutige Prozeß stand bereits am 9. Juni zur Verhandlung; einem zur rechten Zeit ekngctretcnen Rhenmatismusanfall hat es der Angeklagte zu verdanken, daß seinem Prozeß der Prozeß Stöcker c ontra Bäcker voranging, so daß sein Anwalt, Herr Dr. Schmitz II., die in Berlin geführte Verhandlung heute als schätzbares Vertheidigungsmaterial verwenden kann. Der Angeklagte, Nedactcur des fortschrittlichen Siegcner Volksblatt, Emil Bommert bat in seiner Offizin zwei Flugblätter zur Vertheidigung der Eanditatur des fortschrittlichen Kandidaten Reinhard Schmidt aus Elberfeld drucken lassen, deren Inhalt die Unterlage zu der Klage des Hofprediger Stöcker bildet. In dem ersten Flugblatt wird n. A. behauptet, „Herrn Stöcker sei mehrfach nachgewicsen worden, daß er sich der Unwahrheit schuldig gemacht." In dem zweiten Flugblatt sind die folgenden Stellen inkriminirt: „Die Bewegung, welche Stöcker ins Werk gesetzt, hat Se. Königliche Hoheit der Kronprinz eine Schmach für Deutschland genannt und hinzugefügt, er habe sich im Ausland gegenüber dieser Agitation geschämt. Im selben Sinne sprach sich der Kronprinz am 14. Januar 1881 wiederholt aus. „Wähler! Ein Mann wie Stöcker, von dessen Werken unser allverehrter Kronprinz so denkt und spricht, dem könnt Ihr Eure Stimme nicht geben," ferner: „Herr Stöcker hat in Berlin den deutschen Protestantenvcrcin, diese Bereinigung ernster und frommer Männer, öffentlich ein Mistbeet genannt. Ist dies die christliche Liebe und Duldsamkeit eines Pastors?" und: „Der von Stöcker geleiteiten christlich-socialen Partei in Berlin haben auch die Königsmördcr Hödel und Nobiling angehört und Hödel hat sich noch am Tage vor seinem scheußlichen Attentat in dem Stöcker'schcn Verein erbauen lassen," sowie: „Daß die Jenaer theologische Fakultät ein niederschmetterndes Urtheil über den Hofpreder Stöcker gefällt habe." Der Angeklagte erklärte, die Flugblätter seien während er sich auf einer Agitationsreise befand, in seiner Druckerei hergestellt und heransgegeben worden, ohne sein Wissen und Willen. Er würde jedoch den Druck derselben, wäre er anwesend gewesen, nicht inhibirt haben, da er sich mit dem Inhalt indcntificire und die Vertretung desselben übernehme Im Uebrigen nehme er zu feinem Schutz den § 193 des Str.-G.-B. in Anspruch, nach welchem er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe. Die von der Stöcker'schcn Partei snbventionirte Partei habe ihn beleidigend angegriffen und Stöcker selbst habe ihn persöhnlich schmählich beleidigt. Tie weitere Vertheidigung übernahm der Anwalt des Beklagten. Herr R.-A. Schmitz II. wies ans das Urtheil des Berliner Gerichtshofes hin, in welchem ausgesprochen sei, daß der Herr Hofprcdkger Stöcker mehrfach von der Wahrheit abgewichen sei. Ter Vertheidigcr beantragte znm Beweis die Requirirung der Akten im Prozeß Stöcker c. Bäcker in Berlin, wenn sich der Gerichtshof den Anschauungen des Berliner Gerichts auschlöffe, könne sein Klient wegen einer Beleidigung in dem ersten Flugblatt nicht vernrtheilt werden. Der Berliner Gerichtshof habe die Nnwahrhaftigkeit Stöckers bei Gelegenheit der Eisenacher Eonfcrcnz konstatirt sowohl wie in Bezug auf den Reichstagsabgeordnctcn Ludwig Löwe. Ebenso habe Stöcker sich einer Unwahrheit in Bezug ans den Bremer Pastor Martin Schwalb schuldig gemacht. In Bezug ans den Theologen Dr. Bcyschlag in Halle, welcher behauptet hatte, Stöcker verquicke die Politik mit der Religion, indem er durch seine Missionäre für sein Organ, den Rckchsboteu, Propaganda machen lasse, während Stöcker dieses abgclengnet, sei er gleichfalls von der Wahrheit abgcwichen. Der Dekan der theologischen Fakultät zu Jena (Profegor Lipsius) habe am 29. Oktober 1881 in dem „protestantischen Kirchenblatt" eine Erklärung bezüglich der Behauptung des Herrn Stöcker über die Eisenacher Konferenz erlassen, lautend: „Es ist nicht das erste und einzige Mal, daß Herr Hofprcdiger Stöcker den Vorwurf hat hören müssen, er nehme cs mit der Pflicht der Wahrhaftigkeit nicht allzu genau. Um nur das Nächstliegende zu erörtern, so hat ungefähr gleichzeitig mit der Broschüre über das Eisenacher Attentat Professor Bcyschlag in Halle in anderer Sache eine öffentliche Anklage wider ihn erhoben. Die Fakultät hat sich bisher nicht bewogen gesunden, das Maß von Wahrhaftigkeit öffentlich zu erörtern, welches der Herr Hofprediger für christlich und recht erachtet. Der Thatbestand der Eisenacher Versammlung liegt vollständig genug vor, um jedem ein eigenes Urtheil zu gestatten. Angesichts dieses Thatbestandes war es vom Reichsboten nicht wohlgcthan, dent Versaffer der Brüschüre mit Schmähreden zu antworten. Es wäre besser gewesen, den Nachweis zu entkräften, daß