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Der Israelit · 1885-10-22 · Heft 82 (22.10.1885) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 82 (22.10.1885)
Date
1885-10-22
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1401 Herr Stöcker, wenn auch erst auf ausdrückliche Aufforderung, allerdings in die Verhandlungen über die bekannte Petition eingcgriffen hat." Dies sei ein Urtheil, wie es scharfer wohl von den Theologen gegen ein Mitglied ihres Standes nicht ausgesprochen werden könne. Er beantrage die kommissarische Vernehmung des Herrn Professor Lipsins in Halle bctr. die angeführte Erklärung. Ebenso beantrage er die kommissarische Vernehmung des Schneidermeisters Grüneberg in Berlin, zum Beweise, daß Hödel sowohl wie Nobiling der christlich-socialen Partei des Herrn Stöcker angehHrte. Ferner beantragt der Anwalt die Ladung des Konsumverwalters Spieß in Lohe, derselbe werde bezeugen, daß Herr Stöcker in Ereuzthal vier Wochen vor der Wahl die Zeitung des Herrn Bommert mit „Schmutzpresse" bezeichnet habe, und die Ladung des Redakteurs Mann aus Elberfeld. Derselbe werde bezeugen, daß Herr Stöcker von den Fortschrittlern am 29. November 1884 gesagt, sic schmähten die Armee und vcrriethen das Vaterland. Da die Flugblätter erst nach diesen Acußerungcn erschienen. seien dieselben als Abwehr dieser Beleidigungen zu betrachten. Herr Erster Staatsanwalt Düischkc erklärt, er könne die Anklage aus Beleidigung wegen der Stelle in dem ersten Flugblatt, in welcher behauptet werde, Stöcker habe sich mehrfach Abweichungen von der Wahrheit zu Schulde kommen lassen, nicht aufrecht erhalten! Das Urtheil des Berliner Gerichtshofes habe cs bewiesen, daß Herr Stöcker mehrfach Behauptungen als unrichtig.zurücknehmen mußte. Bezüglich des zweiten Flugblattes stelle er dem Gerichtshof anheim, über die Ladung der Zeugen zu beschließen. In Bezug auf Hödel scheine ihm allerdings die Mitgliedschaft desselben bei den Ehristlich- Sozialen erwiesen, nicht so in Bezug auf Nobiling. Der Gerichtshof verkündigt nach nahezu einftündigcr Bcrathung: Der Beweis, daß Herr Hofprediger Stöcker mehrfach von der Wahrheit abgewichcu/sei - überflüssig, da der Beweis bereits durch das Urtheil des Berliner Gerichtshofs geführt sei. Als Zeugen darüber, daß Se. Kgl. Hoheit dem Eommerzicnrath Magnus gegenüber die Antisemitenbewegung als eine Schmach bezeichnet habe, sind der Hr. Obcrbürgcr v. Forckenbeck, der Redakteur der Nationalzeitung, Herr Dernburg, und Herr Abgeordn. Ludwig Löwe zu Berlin kommissarisch zu vernehmen. Als Zeugen für die Behauptung, daß Hödel und Nobiling der christlich-sozialen Partei als Mitglieder angehörten, ist der Schneidermeister Grünebcrg zu Berlin kommissarisch zu vernehmen. Als weitere Zeugen werden geladen Redakteur Mann zu Elberfeld, der Konsumverwalter Spieß in Lohe und der Bnchdruckcrcibcsitzcr E. Buchholz, um sich über ein gegen die Fortschrittler gerichtetes Flugblatt ansznlasscu. Ferner werden die Akten im Prozeß Stöcker contra Bäcker rcquirirt werden. Damit wäre der jüngste Stöcker-Prozeß, wenngleich kein definitives Urtheil gefällt ist, im Prinzip entschieden. Da Herr Hofprediger Stöcker niemals die betreffende Acnßcrung Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen in Abrede gestellt hat, wird cs ihm auch jetzt kam» gelingen, das Urtheil desselben aus der Welt zu schassen. Somit bliebe nur noch die Frage, ob es gelingen wird, den Beweis der Zugehörigkeit des Nobiling zur christlich-sozialen Partei zu erbringen und wenn dies nicht gelingt, ob in dieser Behauptung eine Beleidigung gefunden wird. Der Ausgang dieses Prozesses muß, wie der der übrigen von ihm angestrengten Prozesse, Herrn Stöcker lebhaft bedauern lassen, den Streit der Politik in den Gerichtssaal getragen zu haben. (Eingesandt.) Frankfurt a. M., 18. Cct. Im v. I. wurde mir ein flfflcii den Talmud gerichtetes Gutachten des Herrn Professor Gildcmeistcr iu 2'önu, von dort zugcsandl, mit dcr Frage: Was tann gegen diesen Angriis rc. :c. geschehen? Ich sandte .hieraus ein Schreiben an alle mir. bekannte Herren Rabbiner mit dcr Bitte, ein Gutachten über den Talmud :c. als Gegenbeweis der Gildemcister'chcn Amsassung resp. dessen Gutachten, welches ich gleicherweise dem Lchrciben beigab. mir srcnndlichs» einsenden zu wollen,;n>» Zwecke der Verbreitung dieser «Gutachten als Rechtfertigung "des Talnmds >». s. w. Ich schlos; dem (Siiculair ein EmpsangSschrciben Sr. Majestät des Kaisers wie ein gleiches Schreiben Sr. St. Hoheit des Kronprinzen, solvie ähnliche Schreiben mehrerer Ministerien an als Beweis, dast eine über den Talmud den hohen Herren cingcsandtc Broschüre als Bertheidigungsschrift für Juden und das Iudcnthnm Beachtung gesunden hatte. Die bclrcssende Aussordernng hatte zu Folge, daß mir auch s. Z. eine Anzahl (Gutachten zngingen, indes; kamen die Zusendungen durch einen Borgang ins Stocken, den ich von der Seite kaum erwarten durfte. Tie „Israelitische Wochenschrift" nämlich war cs. welche einzig und allein , gegen mein Unternehmen, jene «^ulachtrnsannnlnng zu veröffentlichen, agilirte und hierdurch dasselbe ins Stocken brachte, Einer dieser gegen das Unternehmen gerichteten Artikel des genannten Blattes enthielt zugleich Beleidigungen meiner Person. Ich ersuchte hieraus die Redaktion um Rcnnnng des Bcr fasscrs, welche die Anssordcnmg aber unbeachtet ließ. Ich verklagte alsdann die Redaktion wegen Beleidigung. Ter erste Termin fand am 20. Juni «. c. vor dem Schöffengericht in Magdeburg statt; dann wurde vom Herrn Amtsrichter ein neuer Termin anbcraumt, unter dcr Aussordernng, daß ich. persönlich erscheinen solle. Inzwischen erschien Anfangs August Herr Bezirksrabbiner Dr. Goldschmidt von Werl bürg als Bermilller im Aufträge des Herrn Rabbiner Tr. Rahmer, dcr sich damals in Frankfurt aushiclt, bei mir und bat mich, die Klage zurückznnehmen. Ich ließ die verschiedenen, ja urkomischen Drohungen, welche sonderbarer Weise seitens des Erstgenannten im Aufträge des Herrn Rabbiners Dr. Rahmer, die während der Unterredung sielen, ganz unbeachtet. Bon einer Zurücknahme konnte jedoch

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