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Der Israelit · 1885-10-15 · Heft 80 (15.10.1885) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 80 (15.10.1885)
Date
1885-10-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1357 G Herren haben nicht so ganz Unrecht. Kann man denn einem Menschen Humanität und Toleranz eiupfropfen, kann man ihn zwingen, den innersten Uebcrzcugnngen seines Nächsten die gebührende Achtung zu zollen, die heiligsten Gefühle Andersgläubiger nicht zu beleidigen? Nein, gewiß nicht! Andererseits werden uns aber auch nicht hundert Ministerialverfügungen veranlassen können, treulos den Glaubcnsbund zu brechen und die alte Fahne schmählich zu verlassen, und mögen noch so viele Existenzen Schiffbruch leiden! Doch was thun? Wie die Gefahr abwenden? Die antisemitische „Staatsbürger-Zeitung" lehrte cs uns, als sie vor einigen Wochen schrieb: „Wenn die Inden ihre Gebote befolgen wollen, so mögen sie sich eigene Gymnasien gründen und dort ihre Jugend heranbilden." Es ist das erste, wahre Wort, welche das edle Organ seit langer Zeit ausgesprochen. Jüdische Gymnasien! Denselben Wunsch hat der Abgeordnete Straffer schon vor zwei Jahren im Landtag geäußert, cs wurde ihm crwicdert, daß die jüdischen Gymnasien die Abschlicßnng der Inden nur erhöhen würden. Doch das trifft durchaus nicht zu. Mögen wir mit unseren christlichen Ncbcnmcnschcn uns ans dem Gebiete der Nächstenliebe und Wohlthätigkcit begegnen, mögen wir in den Künsten und Wissenschaften mit einander wetteifern, mögen wir auf denl Felde der Ehre für unser gemeinsames Vaterland unser Blut vergießen: in Gla n b eus sach e n muffen und wollen wir unserem Banner folgen, bis jener große Tag erscheint, der alle Erdensöhne zu einem Gebete verbindet; unsere Zukunft ist unser Glaube, und unser Glaube ist gefährdet, wenn die künftigen Träger desselben, wenn die Jugend der Glaubcnslosigkeit verfällt. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenze». Deutschland. Berlin. Der Austritt ans einer Synagogengcmeinde erfolgt nach 8* 2 des Gesetzes vom 28. Juli 1876 mit bürgerlicher Wirkung dadurch, daß der Austretcnde in Person vor dem Richter seines Wohnortes den Austritt unter Hinzufügnng der Versicherung, daß solcher auf religiösen Bedenken beruht, erklärt; nach 83 ebendaselbst muß aber der Aufnahme der Austritts-Erklärung ein hierauf gerichteter Antrag vorhcrgehen. Die Aufnahme der Austritts-Erklärung findet nicht vor Ablauf von vier Wochen und spätest ns innerhalb sechs Wochen nach Eingang des Antrages zu. gerichtlichem Protokolle statt. Der Bankier H. zu Erfurt zeigte am 22. Juli 1881 dem Gerichte daselbst seine Absicht, aus der dortigen Synagogcngcmcindc austretcn zu wollen, an, und wurde seine Austritts-Erklärung am 28. September 1881 zum gerichtlichen Protokoll ausgenommen. Der Vorstand der Synagogen- Gemcindc zu Erfurt erachtete den H. als nicht rechtsgültig ans der Synagogen-Gemeindc ausgcschieden, da zwischen dem Tage der Anmeldung des Austritts und dem der Aufnahme der Austritts-Erklärung eine längere Frist als sechs Wochen verstrichen war, und vcranlangte ihn daher zu den Kultusbciträgcn pro 1885. Mit einer hiergegen angebrachten Reklamation abgcwicscn, klagte H. gegen dcnSynagogcn- Gemeinde-Vorstand auf Befreiung von dieser Steuer, da nach 8 6 a. a. O. seine Bcitragspflicht durch seinen Austritt aus der Synagogen-Gemeindc erloschen sei. Ter Bezirksausschuß zu Erfurt erkannte am i i. April 1885 dem Klageantrag gemäß, weil der Austritt des H. rechtsgiltig sei, da die Frist im 8 3 a. a. O. keine Nothfrist sei und die verspätete Aufnahme der gerichtlichen Anstrittserklärung, welche dem Gerichte zur Last falle, dem Kläger nicht nachtheilig seine könne. Auf die Berufung der Beklagten erkannte das Ober-Vcrwaltungsgcricht (II. Senat) am 14. September 1885 auf Klagcabweisnng, weil die Anstrittserklärung des Klägers nicht rechtzeitig, d. h. innerhalb sechs Wochen vom Tage der Anmeldung, erfolgte und dem Richter nicht gestattet war, über die im 8 3 des Gesetzes vom 28. Juli 1876 gestellte Frist hinanszugehcn, hiernach die Anstrittscrklärnng nicht rechtsgiltig und die Heranziehung zu den Knltusbeiträgcn gerechtfertigt ist.. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 6. Octobcr. Unter den vom Kaiser von Rußland anläßlich der bmtrevu« in Krcmsicr mit Auszeichnungen beehrten Persönlichkeiten befindet sich auch unser Glaubensgenosse Scttionsrath Dr. Blumenstock, der zum Eommandenr des Anncnordens ernannt wnrdc. Pefth. Einem längeren Berichte „der jnd. Pesth. Ztg." über die Begehung des Neujahrsfestes in Pesth entnehmen wir folgende Stelle: Der außergewöhnlich .massenhafte Synagogenbesnch am Neujahrsfeste hat aber auch eine andere wichtige, fast möchte ich sagen, politische Seite. „Nemsct," das vornehmste ungarische Organ, dessen Ehcfredaktcur der Dichter der Nation, Moritz Jokai ist und dem auch Ministerpräsident Tiza sehr nahcsteht, brachte am zweiten Ncnjahrstagc unter der Ucberschrift: „Kein Dicnstmann vorhanden!" einen Artikel,

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