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Der Israelit · 1885-10-08 · Heft 78 (8.10.1885) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 78 (8.10.1885)
Date
1885-10-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1324 Köriigshntte, 22. 8cpt. Auch nufer kleines Städtchen ist von der Answeisnngsmaßrcgcl der Regierung betroffen worden. Znm 1. Oktober müssen fünfzig, Anfangs November einige Hundert Personen, fast durchweg isracl. Religion, daS preußische Staatsgebiet verlassen. Rixhcim (Elsaß). Herr I. Levy-Zivi hat in der Ausstellung in Eolmar als Anerkennung für seine erfolgreichen Bemühungen für die Verbesserung des Wcinstocks den ersten Ehrenpreis empfangen. Ebenso erhielt er für seine ausgestellten Trauben ein Ehrcndiplom. H o l l a n d. Amsterdam. Es ist gewiß als ein seltenes Ereignis; erwähnenswert!), daß unser Glaubensgenosse Herr Mesritz in Amsterdam vorn Kaiser von Japan mit dem Sonnenorden dceorirt worden ist. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der Kaiser hat den Rabbiner Herrn Moritz Fricdmann in Linz znm Mitglied des Landcsschulrathcs für Oberöslcrrcich ernannt. Der bekannte eifrige Verfechter jüdischer Interessen k. k. Gerichlsarzt Dr. Vierer in Lemberg wurde vom König von Serbien als köuigl. Stadtarzt nach Belgrad berufen. Pefth. Bei der österr.-nng. Regierung tritt die ,Tragc über die Erneuerung eines Handelsvertrages mit Rumänien zur cndgkltigenEntscheidnng. Die Regierung hat diesbezüglich die Handelsmit) Gewerbekammern zu einem Gutachten anfgefordcrt. Den Anträgen der hiesigen Handelskammer entnehmen wir folgende Stelle: Obgleich cs in dem früheren Handelsverträge ausgesprochen ist, daß die Angehörigen der beiden Staaten auf dem Gebiete des andern Staates hinsichtlich des Handels, des Gewerbes und der Niederlassung volle Freiheit genießen, war cs in Rumänien den österr.-nng. Untcrthanen jüdischer Eonfcssiou dennoch nicht gestattet, irgend welchen Landbesitz zu erwerben. Diese Beschränkung steht, abgesehen davon, daß sie unvereinbar ist, mit den Anforderungen der Gerechtigkeit und Humanität, sowie mit dem Geiste unserer Zeit, auch im Widerspruche mit dem Principe der Gegenseitigkeit, indem bei uns die rumänischen Untcrthanen mosaischer Eonfession in der Erwerbung von Grundbesitz nicht behindert sind; sie steht aber auch im Widerspruch mit denk Artikel ^4 des von Rumänien angenommenen Berliner Vertrags, laut welchem die Angehörigen sämmtlicher Mächte in Rumänien ohne Unterschied der Eonfession ans der Basis vollständiger Gleichheit zn behandeln sein werden." Bei Erneuerung des Handelsvertrags müssen wir daher entschieden fordern, daß dieser Beschränkung, welche einen beträchtlichen Theil der Bürger unseres Staates in Rumänien in einen gegen die Rechtsgleichheit verstoßenden Ansnahmsznftand versetzt, ein Ende gemacht werde, linden Staatsangehörigen unserer Monarchie ohne Unterschied der Religion das Recht znr Erwerbung von Grundbesitz in Rumänien in dem nämlichen Maße gesichert werde, in welchem die Untcrthanen Rumäniens auf dem Gebiete unserer Monarchie dieses Recht genießen. Rumänien kümmert sich auch nicht um jene Bestimmung des Handelsvertrags, wonach die Freiheit des Handelns in keiner Weise beschränkt werden dürfte, und hat die dauernde Niederlassung, ja sogar den vorübergehenden Aufenthalt in einer Landgemeinde von dem Bclicben der Gemeindevorstehung abhängig gemacht, die Ausübung zahlreicher Handels¬ und Gcwerbzwcigc an kaum erfüllbare Bedingungen geknüpft und durch zahlreiche andere Beschränkungs- Maßnahmen so z. B. durch die Gesetze über den Hansirhandcl und den Aufenthalt in Rumänien dahin gewirkt, die den österr.-nng. Staatsangehörigen im Princip gewährleistete Freiheit des Handels, des Gewerbes zn vereiteln. Nach diesen bedauerlichen Erfahrungen ist cs nothwcndig, bei der Tcrtirnng des neuen Handelsvertrags besondere Vorsicht wallen zn lassen, damit nicht an der Hand ähnlicher Vorbehalte die rumänische Regierung auch künftighin Gelegenheit habe, die liberalen Bestimmungen des Vertrags direct zu umgehen. Gr.-Wardei», 29. Scpt. Die bekannte Anecdotc von der Amsterdamer Suckoh hat sich hier thatsächlkch zngetragcn. Ein hiesiger angesehener Jude, der zur Miethc wohnte, baute sich im Hose eine Suckoh. Der Hanscigenthümer protcstirte dagegen, und verlangte, daß dieselbe sofort abgetragen lvcrde. Es kam zur Klage. Der Oberstadthauptmann. mit den jüdischen Gebräuchen wohl bekannt, entschied, daß die Suckoh binnen acht Tagen entfernt werden müsse. Beide Parteien waren mit diesem Urtheile wohl zufrieden. — In Pravenkirchcn (Ungarn) feierte ein jüdisches Ehepaar die „eiserne" Hochzeit, (den Tag ihrer 75jährigcn Verhcirathung). Der Mann ist 101 nnd die Frau 98 Jahre alt.

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