Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 75-76 (22.9.1885)
- Date
- 1885-09-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1277 segneten Umständen befand, ein Umhängtnch über den Kopf geworfen, er (Stochlinski) der Mnich mit einer Hacke zwei Schläge aus den Kopf versetzt und Moses Ritter ihr de» Hals mit einem Messer durchschnitten habe. Dieses Gcständniß hatte Stochlinski nach seiner Arretirung vor den Gendarmen und später vor dem Bezirksgerichte abgelegt. Bei seinem, zweiten Verhöre verwickelte er sich jedoch in Widersprüche, und am 3. April 1882 widerrief er das ganze Geständnis; und erklärte, das; er, nur um den Mißhandlungen der Gendarmen zu entgehen, die ihn! vorgelegtcn Suggestivfragen als wahr bezeichnet habe. Dennoch sprach die Jury die Angeklagten MosesRitter, Gittel und Stochlinski schuldig, und der Gerichtshof verurthcilte dieselben zum Tode durch den Strang. Der oberste Gerichtshof cassirte dann dieses Urthcil. Nach einer abermaligen, seitens des hiesigen Strafgerichtes cingelciteten sehr strenge» Untersuchung erhob die Staatsanwaltschaft im vorigen Jahre eine neue Anklage, die sich hauptsächlich auf die eingesammelten, auf ein Liebesverhältnis; zwischen der Francisca Mnich und Moses Ritter bcznghabcnden Gerüchte und die angeblichen Aeußerungcn Rittcr's, seiner Frau und der Töchter Beile und Ehajc nach dem Verschwinden der Francisca Mnich und nach der Auffindung ihres Leichnams gegenüber bäuerlichen Nachbarn, stützte. Im Oktober 1881 wurden die drei Angeklagten abermals zum Tode durch den Strang verurthcilt; doch auch dieses Urthcil wurde vom Eassationshofc cassirt und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verfügt. Bei der Wiederaufnahme der Untersuchung handelte es sich vornehmlich um einige Ergänzungen derselben, die darin bestanden, das; erstens der Obducent Dr. B i l i n s ki, welcher wegen unbekannten Aufenthalts zu der letzten Verhandlung im vorigen Herbst nicht erschien, ausfindig gemacht und einvernommen werde, weil zwischen seiner im Rzeszower Gerichte depouirten Aussage über den Leichenbefund und der diesbezüglichen Aussage des zweiten Obducenten, des Chirurgen Ma j dl, ein crasser Widerspruch bestand. Nachdem iu der neuen Untersuchung der inzwischen anfgefundeuc Dr. Bilinski und noch einige neue Belastungszeugen gegen Moses Ritter und seine Frau vernommen wurden, hat die Staatsanwaltschaft nun abermals die Anklage gegen Moses Ritter, Marcellin Stochlinski und Gittel Ritter erhoben. Während nun in der ersten Anklage als Zeitpunkt des Mordes der „27. November 1881" und in der vorjährigen Verhandlung der „4. December 1881" angenommen war, lautet jetzt, die Anktageforniel gegen Moses Ritter: Derselbe wird angeklagt, „das; 1 er in den letzten Tagen des November, oder in der ersten Hälfte des Monats December 1881" im Dorfe Lutcza gegen Francisca Mnich in einer meuchlerischen Weise mit der Absicht, sie zu tödten, so vorging, das; dadurch deren Tod erfolgte. Krakau, 18. September. (Prozeß Ritter.) Zu Beginn der heutigen Verhandlung findet das Verhör Stochlinski's statt. Derselbe bcharrt dabei, er sei unschuldig und wisse nichts vom Morde. Der Präsident befragt ihn über sein Verhältnis; zur Familie Ritter, über den Verkauf seines Grundstückes an Letzteren und ob er (Stochlinski) oft zu beichten pflegte. Stochlinski antwortete mit kaum verständlicher Stimme. Bezüglich des vor dem Gendarmen abgelegten Geständnisses behauptet Stochlinski auch jetzt, er sei zu demselben durch Krnmmschließcn und Schlagen seitens des Gendarmen gezwungen worden. Krakau, 18. Scpt. Im Laufe des heutigen Tages hat das weitere Verhör Stochlinski's unter großer Spannung des Publikums statgcfnnden. Der Vorsitzende suchte mit einem großen Anfwande an Energie Stochlinski zum Geständnisse zu bewegen. Er schilderte iii erregtem Tone die Mordscene im .Keller, wie Stochlinski die Francisca Mnich (welche eine Nichte seiner Frau war) gehalten und das Halsdnrchschnciden derselben seitens Rittcr's mit angesehen habe. Stochlinski habe seine Geständnisse widerrufen, weil Ritter ihm dafür etwas versprochen hat, was aber Ritter nie halten wird, weder wenn Stochlinski mit Ritter verurthcilt, noch wenn Beide befreit werden, und am wenigsten, wenn Ritter befreit und Stochlinski vcrurtheilt werden sollte. Stochlinski möge cinschen, das; ihn Gott bestraft habe, denn er hat an einem 6. März vor 15 Jahren einen Bauer im Streite erschlagen; er wurde zwar frcigesprochen, weil man die Ursache des Todes nicht eruiveu konnte, aber Stochlinski sei zweifellos dessen Mörder gewesen. Nun sei ebenfalls am 6. März 1881 die Leiche der Mnich gefunden und dadurch dessen neue Mordthat endeckt worden. Darin liege eine göttliche Mahnung an Stochlinski, jetzt die Wahrheit zu gestehen. — Stochlinski beharrte bei seiner Unschuld; mit lauter Stimme bemerkte er, daß es gegen sein Gewissen sei, unschuldige Menschen ins Unglück zu stürzen. Er sei bereit. Alles zu ertragen, nur sein Gewissen wolle er nicht belasten durch ein unwahres Geständuiß.