Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 73-74 (16.9.1885)
- Date
- 1885-09-16
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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1266 weihung eines den Namen i?nn amen ro tragendch nojDr, rva sicher am Platze gewesen. Charakteristisch und neu für die europäischen Leser dieses Blattes ist wohl die Meldung, welch sonderbare Blüthen der Tod des ehemaligen Präsidenten und General Grant bei manchen Rabbinern bervcrries. Während „Nabbi" Browne für den Verstorbenen L"°ip sagte, widmete ein anderer Doctov dem Verstorbenen ein rnsrn vks ba (nach polnischem jh:d ein Gebet für den Verstorbenen in Form eines -p':«? ’c). Vielleicht kömmt noch die Kunde aus dem Lande, das; der General vor dem Tode von irgend einem Rabbi gebenscht wurde; wundern kann Einen hier nichts mehr. Wenn diese Zeilen dem werthen Leser vor die Augen kommen, ist das heilige Fest n"-> herangekommen , ich halte es für meine Pflicht allen Denen, welche meinen amerikanischen Briefen einige Minuten Beachtung schenkten, für die Aufmerksamkeit zu danken und rufe ich Allen ein herzliches raiD rup-ju. Gebe der himmlische Vater mir im nächsten Jahre Veranlassung, den Lesern nur Angenehmes und Gutes berichten zu können, und so schließe ich denn meine Berichte für das Jahr nD"*in mit dem Wahrspruch einer mir theuren Persönlichkeit: '.afrrv: 3’3d 'n run Möge er sich au allen lieben Glaubensgenossen verwirklichen. ]cx. — Zeitungsnachrichten und Correspvndenzeu. Deutschland. Berlin, l. Sept. Die Frage, ob es eine Beleidigung ist wenn mau einem jüdischen Kaufmann die bekannte Aufforderung „Kaust bei keinem Juden!" zuschickt, lag gestern der Abtheilnng des Schöffengerichts zur Entscheidung vor. Ein Kaufmann Stübbe in Dortmund stand mit einem hiesigen Kaufmann Wollffenstein in Geschäftsverbindung. Infolge geschäftlicher Differenzen wurden die Beziehungen beider Kanfleute zu einander abgebrochen, nud da Herr Stübbe großen Groll über die ihm widerfahrene geschäftliche Behandlung im Herzen trug, so überschickte er Herrn Wollffenstein kurz hindereinauder zwei Nummer» der „Westfälischen Reform", welche sich als Wochenblatt für sociale Reform und für den ehrlichen Geschäftsverkehr bezeichnet. Als Herr Wolffenstekn die betreffenden Zeituugsblätter auseinandergefaltete, fiel sein Auge sofort auf das Inserat: „Kauft bei keinem Juden!" Das Inserat war blau unterstrichen, und cs war klar, daß durch diese Zusendung eine Bosheit gegen den Empfänger ausgeübt werden sollte. Lederer war aber auch der Meinung, daß in der Zusendung dieses kategorischen Imperativs an einen jüdischen Kaufmann seitens eines anderen Kaufmanns, der seine geschäftlichen Verbindungen mit demselben abgebrochen, eine Beleidigung liegt, nud er strengte deshalb die Privatklage gegen Herrn Stübbe an. Die beiden Vertreter der Parteien waren über die Würdigung jener Zeitungs-Ucberseudung durchhaus verschiedener Meinung. Rechtsanwalt Lindenberg konnte in derselben höchstens die Absicht entdecken, den Adressaten zu ärgern, dagegen liege in der Form der Aufforderung: „Kauft bei keinem Juden!" keineswegs eine Beleidigung. Rechtsanwalt Meißner vertrat dagegen den Standpnnkt, daß es einem Juden unter allen Umständen beleidigen müsse, wenn ihm ein Organ für „ehrlichen Geschäftsverkehr" mit der Aufforderung zugeht, bei keinem Juden zu kaufen. Er beantragte deshalb gegen den Privatbeklagte» eine Geldstrafe von 60 Mark. Das Schöffengericht war auch der Ansicht, daß in der Zusendung dieses Zektungsblattes nach den zwischen den Parteien vorhergegangeuen Zwistigkeiten die beleidigende Absicht unverkennbar fei. Es faßte die Sache aber mehr als einen schlechten Scherz auf und verurtheilte den Angeklagten deshalb nur zu fünf Mark Geldbuße event. einen Tag Haft. Posen. Vor einigen Tagen fand in einer jüd. Familie in Jnowrazlaw eine Trauung statt, und der Zufall wollte, daß in demselben Hotel, in welchem die Hochzeit veranstaltet wurde, gerade mehrere höhere Ofsicicre aus bei» großenGcncralstabe in Berlin, die sich wahrscheinlich auf einer Nebungsreise befinden, anwesend waren. Es war kurz vor der Trauung, da trat einer der Offiziere — der Erbprinz von Meiningen — an einen Hochzeitsgast heran und äußerte den Wunsch, dem Trauungsacte beiwohnen zu dürfen, da er noch keine rituelle jüdische Trauung gesehen habe. Selbstredend wurde dieser Bitte gern Gehör gegeben, und bald hatte sich die Kunde von der Amvesenhcit des Prinzen unter der ganzen Hochzeitsgesellschaft verbreitet. In aller Eile (denn cs war überhaupt feine Zeit mehr zu verlieren) beschloß man eine kleine Ovation für den hohen Gast; als der Prinz den Saal betrat, wurde die Nationalhymne intonirt. Hierüber war der Prinz sichtlich hocherfreut, und nachdem er und seine Begleiter dem Trauungsacte bis zum Schluffe beigewohut hatten, sprach der Prinz den Anwesenden