Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 73-74 (16.9.1885)
- Date
- 1885-09-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Widerspruch mit beit kirchlichen Vorschriften getauft werden. Auf eine Beschwerde der Inden erklärte er durch eine Bulle vom 29. Mai 1554, das; nur jene Bücher vernichtet werden sollen, die Beschimpfungen gegen die Kirche enthielten. Unter Papst Marcellus II. ereignete sich ein Vorfall, wie er ähnlich vor einigen Jahren in Ungarn sich begeben hat. Tie Juden wurden angeklagt, einen christlichen Knaben gekreuzigt zu haben. Durch die klugen Maßregeln des .Kardinals Farnese wurden die eigentlichen (christlichen) Mörder entdeckt, die aus Habsucht den Knaben gelobtet, aber den Verdacht auf die Juden zu. lenken versucht hatten. Pius IV. bestätigte auf Bitten der Juden in Ancona mit Rücksicht auf ihren für den Staat vortheilhafteu großen Handel die von Paul III. ihnen ertheiltcn Privilegien. Pius V. verbot den Juden den Handel mit Büchern; dagegen schützte er die Juden "gegen Beleidigungen und Verspottungen durch die Christen und erneuerte die den Juden in Ancona von Paul III. und Paul IV. ertheiltcn Privilegien. Gregor XIII. (von 1572—1585) bestätigte die von seinen Vorgängern den Inden in Ancona bewilligten Privilegien und erlaubte den Juden, ans Reisen die herkömmlichen Zeichen abznlegen. Wichtig ist die Entscheidung Gregor'S, daß ein jüdisches vaterloses Kind mit Zustimmung des Großvaters, auch gegen den Willen der Mutter, getauft werden möge. Die väterlichen Rechte gehen von dem Vater auf den Großvater, nicht auf die Mutter über. Damit ist aber auch indirekte zugegeben, daß ohne Willen des Vaters das Kind nicht getauft werde und es sind die Rechte des Vaters über die religiöse Erziehung der Kinder anerkannt. Mißhandlungen und Kränkungen der Juden ahndete Sixtus strenge. Christen, welche Juden beschimpft hatten, wurden zur Promenadcn-Zeit von einem Ende des Corso bis zum andern durchgepeitscht. Die frühere Sitte der Römer, znrEarnevalszeit die Juden dem öffentlichen Gcspötte ausznsetzcn, verpönte er auf das Strengste. Uebcrhaupt erwies sich Sixtus gegen die Inden gerecht und milde, was auch Gregorovius bemerkt: „Dieser große Pabst fühlte Erbarmen mit dem Volke Israel. Cr setzte den Tribut auf ein geringes Kopfgeld herab. So gab Sixtus der Welt das Beispiel eines christlichen Papstes und segnete sein 'Andenken für alle Zukunft, so daß, was er für die Juden aus eigener Großmuth that, ein bleibender Ruhm seines Namens ist." (Wanderjahre in Italien, 1. B., S. 95.) Unter Urban VIII. (von 1629—1644) wurde wieder die Frage aufgeworfen, wie es sich mit einer gegen den Willen der Eltern vorgenommenen Taufe eines jüdischen Mädchens verhaltet Die Congregatio s. ofticii beantwortete die Frage dahin: daß jüdische Kinder gegen den Willen der Eltern nicht getauft werden sollen. Die Kongregation berief sich auf eine Bulle Julius III., der eine Strafe von 1000 Dukaten auf die wieder den Willen der Eltern vollzogene Taufe eines JudenkinW legte. Unter Jnnocenz X. wurde die Wohlthat des Asyls auch den in die K irche sich flüchtenden Inden zuerkannt. Jnnocenz IX., 1676—1689, kam wegen den Juden in Spannung mit der Republik Venedig. Die Republik befand sich im Kriege mit der Türkei. Auf seinem siegreichen Feldzuge in Morea hatte ihr Feldherr Morosiui, 1685, viele Christen und Juden gefangen genommen und dieselben mit sich nach Venedig geführt. Die Christen wurden freigelassen, die Inden aber im Gefängnis; gehalten. Sic wandten sich um Schutz an den Papst, der die Republik zur Freilassung derselben nöthigte. Zu bemerken ist noch folgender Entscheid Jnnocenz XI: Eine jüdische Frau wurde katholisch und verließ ihren Mann, der dann sich wieder verheirathete. Als er aber selbst zur Kirche übertrat, entschied der Papst, das; die erste Ehe die wahre und giltige. Der gelehrte Verfasser schließt seine historische Erörterung mit folgenden allgemeinen Bemerkungen: Indem die Päpste den Juden den Zutritt in ihr Staatsgebiet gestatteten, nahmen sic stillschwcigend die Verpflichtung auf sich, dieselben nach ihrer Religion leben zu lassen und dieser Verpflichtung sind sic nachgekommen. Die Inden bewegten sich vielleicht nirgends freier als im Kirchenstaat und lebten nirgends sicherer als unter dcmSchutz derPäpste. Wenn anderwärts Verfolgungen gegen die Juden sehr häufig waren, im Kirchenstaat lebten die Juden gesicherter. Was die Päpste von den christlichen Regenten in betreff der Juden verlangten, das mußten sie selbst ihrer Eigenschaft als weltliche Regenten leisten. Wie sic den Königen von Portugal gegenüber die angeborenen Menschenrechte der jüdischen Bevölkerung zu schützen suchten, so anerkannten sie diese Rechte in ihrem Staate. Wir glauben sagen zu dürfen, das; in dieser Hinsicht die Papste die aufgeklärtesten Regenten ihrer Zeit gewesen sind.