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Der Israelit · 1885-09-16 · Heft 73-74 (16.9.1885) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 73-74 (16.9.1885)
Date
1885-09-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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die Gründung einer solchen Anstalt beschäftigte schon lange die Herzen vieler edler Menschenfreunde. Wie oft mutzte die Verwaltung von Wittwen, die ihre Knaben in die Anstalt brachten, unter bitteren Thränen die Klage hören, daß sie jetzt für ihre Knaben wohl ein Heim gefunden hätten, aber ihre Mädchen ganz unversorgt dastünden. Der Allmächtige, Vater der Wittwen und Waisen, lenkte in ieiner allweisen Fürsorge die Aufmerksamkeit eines edlen Gönners der Knaben-Waisenanstalt auch auf dieses edle Vorhaben. Dieser wohlthätige Herr, der zu Nürnberg wohnhaft und für die Waisenknabenanftalt schon viel Gutes und Ersprießliches wirkte, übergab der Verwaltung 100,000 M. zur Gründung einer Mädchenwaiscnanstalt. Die Verwaltung ließ nun zu diesem Zwecke einen schönen Neubau aufführcn, der mit dem bereits bestehenden Gebäude verbunden wurde, und so findet schon im Monat Juli ds. I. eine Aufnahme von Waiscnmüdchen statt. Die Waisenlnädchen erhalten in der Anstalt, wie dies bei den Knaben der Falt ist, Logis, Kost, Kleidung und Wäsche, wie überhaupt vollständige Verpflegung ganz unentgeltlich. Den Unterricht genießen die Mädchen in der Volksschule. Was die Erziehung betrifft, so sollen die Mädchen zu brauchbaren, braven Töchtern erzogen werden. Bon jenen l00,000 Mark, die der Anstalt zu erwähntem Zwecke verfügbar waren, wurde durch den Neubau, sowie durch die Einrichtung ein beträchtlicher Theil absorbirt. Die der Verwaltung zur Aufnahme von Waisenmädchen verfügbaren Mittel sind daher vorerst noch sehr geringe unb reichen mir dahin, um eine ganz kleine Anzahl von Mädchen aufnehnieu zu können, während eine größere Anzahl Ausnahmsgesnche sehr armer und dürftiger Mädchen unberücksichtigt bleibeu müssen, wodurch dann die so traurige Lage vieler bekümmerter Wiitweu nicht gebessert wird. Edle Brüder und Schwestern! Der Bau und die Grundlage zu einer Mädchen- Waisenanstalt ist durch einen edlen Menschenfreund wohl geschaffen. Soll es aber auch dieser nothwendig gewesenen und wohlthätkgen Anstalt ermöglicht werden, die heißen Thränen so vieler traurigen Wittwen zu stillen nnd den verlaffen dastehenden Mädchen die Aufnahme in die Anstalt zu bewirken, so trage doch ein Jeder zu dkefem humanen, edlen Zwecke sein Scherflein bei, unterstütze doch ein jedes mildthätige Herz auch diese neue segensreiche Anstalt mit jährlichen freiwilligen Bciträgeii oder Stiftungen und durch Gründung von Freiplätzen. Wolle doch ein jedes edle Herz einen Theil seiner Wohlthälrgkeit auch dieser Segen bringenden Anstalt zuflicßen lassen. Der Alt m ä ch t i g e, der Beschützer der Wittwen nnd Waisen, wird ein solch edles wohlthätiges Werk reichlich lohnen nnd den lieben Spendern nnd Spenderinnen eine lauge Reihe von Jahren die Frucht ihrer segensreichen Saat in Freuden nnd Glück genießen lagen. Fürth, im September 1885. Die Administration der israelitischen Waisenanstalt. Schließlich sei noch bemerkt, daß die aufgenommeneu Waisenknaben täglich zu jeder Gebetszeit in der Waisen-Synagoge für die Hingeschiedenen Mitglieder und Stifter das Kaddisch-Gebet verrichten. Zeitungsnachrichten und Cvrrespondenzen. Deutschland. Augsburg, im September. lieber die Päpste nnd die Juden im Kirchenstaate hat Probst Dr. A. Tauner in den „Kathol. Schweizerblättern" eine höchst lescuswcrthe Abhandlung veröffentlicht, i» welcher der gelehrte Verfasser historisch den Nachweis für die Thatsache leistet, wie sehr die Päpste die angeborenen Menschenrechte ans Religious- und Gewissensfreiheit zum Schutze der Juden aiievfanut nnd verihcidigt und dadurch sich über ihre Zeit erhoben haben. Wir entnehmen dem lehrreichen Aufsatz die nachfolgenden historischen Angaben: Daß die Juden in ihrer Religionsfreiheit nicht gestört werden sollten, beweisen z. B. verschiedene Verfügungen Nikolaus V. (1-147). So z. B. tadelte er die Prediger, die in ihren Borträgen die Christen gegen die Inden aufreizten. Sodann verbot er, daß ein Jude zur Taufe gezwungen werde. Auch znm Schutz der spanischen Inden schritt er ein, welche besonders in der Eharwoche zum Besuche der christlichen Kirchen angehalten wurden. Sehr günstig lautet eine von Julius NI. bei seinem Regierungsantritt erlassene Bulle, worin es heißt: daß er das Abkommen der Juden mit der Eommune von Ancona billige, wonach kein Jude wegen seines Glaubens in Untersuchung gezogen werden soll, sondern daß dieselben vollständige Religionsfreiheit genießen solle». Auch bestätigte er durch Erlaß vom Jahre 1550 die ausschließliche Jurisdiction des Kardinalvikars über die Jude». Durch Dekret vom 8. Juni 1551 verbot Julius III. auf's 'Neue, daß Söhne und Töchter von Ju- .deu ihren Elter» gewaltthätig entzogen und im

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