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Der Israelit · 1885-08-24 · Heft 67 (24.8.1885) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 67 (24.8.1885)
Date
1885-08-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1149 Frankreich. Paris. Die französische Regierung hat^ in Paris eine „praktische Schule für höhere Wiffenschaften" errichtet, in welcher sic sieben Juden unter den Professoren ernannt hat. Es sind dies die berühmten Professoren Henri Weil, Michael Vröal, Joseph Derenbourg, Jules Oppcrt, James Darmcsteter, Hartwig Derenbourg und Joseph Halevh. Die ersten vier sindMitglicder des Instituts von Frankreich. An der Anstalt wirken im Ganzen 25 Professoren. England. London, 17. August. Der Rabbiner I. Kohn Zedek predigte vorgestern, Samstag, zum ersten Mal seit seiner Rückkehr von Wiesbaden, und nahm Gelegenheit auf den unersetzlichen Verlust anzuspielen, den die hiesige Gemeinde, sowie das ganze Judenthum durch den Tod des Sir Moses Monte- -fiore erlitten. Die Zahl der Wohlthatcn dieses weltberühmten Philantropcn; bemerkte der Redner, ist Legion, die Verdienste, die er sich um die Menschheit erworben, sind unermeßlich, sein hervorragendster Charakterzug aber war seine feurige und unauslöschliche Liebe für das heilige Land, welches stets das Ideal tvar, das ihm in seinem Leben und Streben unablässig vorschwebte. Er war der wahre moderne Patriarch des Jahrhunderts, fuhr der Redner fort und schloß mit dem lebhaften Wunsche, daß man anläßlich der herannahenden, heiligen Feiertage allenthalben Geldsanimlungen für Jerusalem zu Ehren dieses großen Mannes veranstalten möge, um das von ihm begonnene gute Werk thuulichst zu fördern. Ich erlaube mir gleichzeitig die Aufmerksamkeit Ihrer zahlreichen Leser ans das vom Rabbiner I. Kohn Zedek heransgegebene „Sir Moses Montefiore-Album," welches Beiträge von den größten Dichtern und Schriftstellern in der hebräischen Literatur enthält, zu lenken. Unter Anderm sind die Gedichte von Rabbncr und Weißmaun Chajcs als Meisterstücke der Poesie, sowie ein gelungenes Widmungs-Gedicht von dem talenwollen 17jährigen Sohne des Nedacteurs besonders hervorzuheben. Das Buch ist außerdem äußerlich reichlich ausgestattct und mit Sir Moses Bildniß versehen, so daß es nichts zu wünschen übrig läßt. Ich will noch hinzufügen, daß das Werk zu bekommen ist entweder beim Herausgeber: Rev. I. Kohn-Zedek, 60 Mansel Street, E. London, oder bei seinem Sohne Herrn David Kohu-Zedek, Lemberg, Galizien. Rußland. St. Petersburg. Die örtliche Administration in Südrußland scheint sich nicht darüber beruhigen zu können, daß der russische Pöbel in diesem Jahre die Juden in Ruhe läßt, und sie möchte allem Anscheine nach seine Rolle übernehmen. Ei» anderer Sinn ist in den Verordnungen der betreffenden Administration kaum zn finden. Der Stadtbürgcrmcister zu Krolewcz (Gonv. Tschernigow) konnte es nicht verschmerzen, daß die jüdischen Stadtverordneten ihrer Pflicht gewissenhaft Nachkommen und alle Sitzungen der „Dnma" fleißig besuchen, während die christlichen Stadtverordneten in der Erfüllung dieser ihrer Bürgerpflicht sehr lässig sind und in den Dumasitzungen meist durch ihre Abwesenheit glänzen. Der wackere Bürgermeister sah nun darin eine große Gefahr für die Christenheit, und in seinem großen Leide wußte er keinen andern Ausweg, als sich an den Gouverneur um Weisung zu wenden. In einer anderen Zeit wäre wohl auch dieser ganz rathlos gewesen, denn das Statut der städtischen Selbstverwaltung hat zwar die Inden mit sehr vielen Ausnahmen bedacht, konnte aber wahrscheinlich den obigen Fall nicht voraussehen und enthält keine Bestimmung darüber; und diese Lücke auszufüllen ist kein Gouverneur compctent. Allein heutzutage darf nicht blos ein Gouverneur, sondern der letzte Polizciagent sich gegen Inden ungestraft Alles erlauben, und so ist es denn ganz in der Ordnung, wenn der Bicegouverneur (in Abwesenheit des Gouverneurs) in der Krolewczscher Angelegenheit folgende ungewöhnlich originelle Entscheidung getroffen hat: a) man soll die christlichen Stadtverordneten ermahnen, ihre Pflicht gewissenhaft zu erfüllen, aber da dies wohl wenig Aussicht auf Erfolg hätte, so solle man b) den jüdischen Stadtverordneten empfehlen, falls sie in einer Sitzung in stärkerer Anzahl vertreten sein würden als die Christen, den Sitzungssaal freiwillig zu verlassen oder untereinander zn loosen, wer aus ihrer Mitte den Platz räumen soll, oder schließlich sollen sie diejenigen von ihnen nicht zur Sitzung znlasscn, welche etwas später kommen werden. Ein anderer örtlicher Administrator, nämlich der Gouverneur von Bcssarabien, der wohl nicht die nöthige Gelegenheit gefunden hat, die örtlichen inländischen Juden zu bedrücken, sucht sein Müthchen au den ausländischen Juden zu kühle», und erließ neulich an alle Polizeibehörden ein Circular, das an Ausführlichkeit, Genauigkeit und antisemitischer Gewissenhaftigkeit wohl kaum etwas zu. wünschen übrig läßt. Am meisten scheinen ihm die rumäuischrn

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