Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 65 (17.8.1885)
- Date
- 1885-08-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1114 zu empfehlen, er sieht die Anforderungen des Thierschutzes gewahrt, wenn die Schlachtungen in rascher Weise, ohne unnöthige Quälerei ausgeführt werden. Da dies aber nur von geübten Leuten geschehen kann, diese Voraussetzung unter den jetzigen Verhältnissen nur zu häufig nicht zutrifft, so sind bei dem Polizei- und Verkehrsamte die folgenden Anträge ekngebracht worden: l) Das Schlagen von Rindvieh und Pferden darf nur durch die für den Zweck geprüften und dazu angestellten Personen erfolgen. 2) Das Kleinvieh ist vor der Tödtung durch einen Schlag auf den Kopf zu betäuben. 3) Das nach jüdischem Ritus zu schächtende Thier ist durch eine entsprechende Unterlage vor Beschädigungen beim Riederlegen zu schützen. Es soll Hoffnung vorhanden sein, daß diese Anträge, welche das Minimum dessen bilden, was vom Standpunkte des Thierschutzes gefordert werden muß, die Zustimmung der städtischen Behörden und damit die Einführung im neuen Schlachthause finden. Homburg v. d. H. Wie vor zwei Jahren, so hatte auch in diesem Jahre unser Rabbiner Dr. Appel, die hohe Ehre des Empfangs bei Ihrer Majestät der Kaiserin. Diese Thatsache legt Zeugniß ab, daß Ihre Majestät keinen Unterschied macht zwischen den verschiedenen Confessionen. O möchte doch diese edle Gesinnung in allen Kreisen unseres Vaterlandes stets nachgeahmt werden! Oesterr.- Ungar. Monarchie. Wien, 14. August. Das Comitö der von Herrn Dr. Jacob Nappaport zum Andenken an seinen Vater Dr. Moriz Nappaport errichteten Stiftung veröffentlicht folgende zwei Preisfragen zur Lösung: I. „Welchen Einfluß haben die hebräischen Psal- „men ansgeübt auf die Gestaltung der Liturgie, „auf die Entwickelung und Fortbildung der Hym- „nologie in den verschiedenen Kirchen, vorzugs- „wcise unter den modernen Völkern?" II. „Ueber die Leistungen der Juden in Frankreich „seit ihrer Gleichstellung auf dem Gebiete der „Wissenschaft, der Literatur und im bürgerlichen „Leben." Bei der Beantwortung der I. Preisfrage soll gezeigt werden, welche Psalmen und bei welchen Veranlassungen sie allmählich zum bleibenden Bestandtheil der Liturgie in den verschiedenen Kirchen geworden sind, und in welcher Weise das Psalmbuch auf die kirchlichen Hymnendichter, auf Form und Inhalt der Hymnen in den verschiedenen Kochen im Laufe der Zeit, besonders unter den europäischen Völkern, anregend und mustergebend eingewirkt hat. (Die Beantwortung kann in deutscher,französischer, italienischer oder englischer Sprache erfolgen.) Mit Beziehung auf die II. Preisfrage wird bemerkt: In sechs Jahren wird ein Jahrhundert zu Ende sein, seitdem in Frankreich, zum Erstenmale in Europa, die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze, auch derjenigen jüdischen Bekenntnisses,, sanctionirt wurde. Während dieses Zeitabschnittes wurde von keiner französischen Staatsform und keiner französischen Regierung das Pri'ucip der Gleichstellung alterirt oder auf dem Wege der Verwaltung illusorisch gemacht und haben die frei gewordenen jüdischen Franzosen die verschiedenen Gebiete der Wissenschaft und der Literatur bearbeitet und am öffentlichen Leben im Staate und im socialen Verkehr thätigen Antheil genommen. Es soll nun gezeigt worden, in welcher Weise die Juden in Frankreich seit ihrer Gleichstellung die Wissenschaft gefördert, die Literatur bereichert und an der Entwicklung des staatlich-socialen Lebens mitgearbeitet haben. (Die Beantwortung kann in deutscher oder französischer Sprache erfolgen.) Als Preissnmme für die beste Schrift jeder Preisfrage wurden achthundert Gulden Oesterreichischer Währung bestimmt. Diejenigen Herren, welche um einen Preis zu concurriren beabsichtigen, werden ersucht, die Preisschrist bis längstens den 31. December 1886 Mittags 12 Uhr ins Secretariat der israel. Cultusgemeinde in Wien (1. Seitenstettengaffe Nr. 4) ohne Namensfertigung, mit einem Motto versehen, einzusenden, und in einem zweiten Couvert, welches dasselbe Motto trägt, versiegelt Namen nnd Adresse anzugeben, wobei bemerkt wird, daß Sttftbriefs gemäß dem Autor das Recht des Eigenthllms bleibt, daß jedoch die Publicirung der Preisschriften, falls dieselbe vom Autor nicht veranlaßt wird, von dem Vorstande der Wiener isr. Cultusgemeinde über Vorschlag des Comilös vorgenommen werden kann. Neupesth, 6. August. Wie die hiesige Gemeinde sich an dem Freudenfeste Montestore's