Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 57 (20.7.1885)
- Date
- 1885-07-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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968 erscheine» zn müssen, doch die ihm vorgcworfene Ueberzeugungslosigkeit, der Gesinnungswechsel und Mangel an Wahrheit seien noch weit schwerere Vorwürfe, gegen die er sich vcrthcidkgt habe. Nach kurzer Berathnng verkündete der Vorsitzende, Amtsrichter, Dr. Kroncckcr, daß Herr Stöcker für schuldig befunden und mit einer (Geldstrafe von 150 Mark, eventuell mit 15 Tagen Gcfangn iß, Herr Schmidt mit 5oMark, eventuell mit 5 Tagen Gefängnis; zu bestrafen sei. 3/., der Kosten habe Herr Stöcker zu tragen, ‘/4 Herr Schmidt. Ans der Urtheilsbegründnng ist hervorznhebcn: Die Behauptung: „Herrn Stöcker wohne der Geist des Hasses und der Zwietracht innc," sei keine Beleidigung; wenn Gegner da» Verfahren des Herrn Stöcker, die nichtjüdischen Mitbürger gegen die jüdischen anfznrcgen und diese zu bekämpfen, als Haß und Zwietracht bezeichnen, so ist das berechtigt; die Acnßernng des Kronprinzen werde algemein geglaubt und sei daher berechtigt. Die Kundgebung der theologischen Fakultät in Jena sei notorisch erfolgt, die Behauptung also erwiesen. Während der sittliche Werth des Klägers (Schmidt) makellos sei, könne das von dem Beklagten (Stöcker) durchaus nicht behauptet werden, zumal der letzte bekannte Prozeß fcstgesteltt hat, daß Hofprcdigcr Stöcker sehr leichtfertig von der Wahrheit ab gewichen sei. Daher sei der sonst sehr schwere Vorwurf der Doppelzüngigkeit nicht streng zu ahnden. Strasmindcrnd ist zu berücksichtigen, das; Herr Stöcker schon seit Jahren seine Gegner so scharf angrcife, daß ihn aber Niemand bisher belangt habe, wodurch ihm das Ncchtsbcwnßtsein erheblich abhanden gekommen ist. Wegen der Leichtfertigkeit des Angeklagten, gröbliche und gehässige Vorwürfe mit den beleidigendsten Zusätzen ohne jeden Anhaltspnnkt gegen den Kläger geschlendert zu haben, sei ans die Strafe von 150 Mark cv. 15 Tagen Gcfangniß erkannt worden. Dieses Urtheil ist ein zweiter Vernichtungsschlag gegen jenen Mann, der sich vermaß, sich zum Sittenrichter des jüdischen Glaubens und seiner Bekenner anfzuspielcn. Das Urtheil ist gefällt — wir können schweigen. Bl. Frankfurt a. M., 7. Ab. Freitag, na» my pin 'p verschied nach längeren Leiden Rabbi T e w e l e (David) Bon-di y"j, im hohen Alter von fast 90 Jahren. Heute fand unter großer Betheiligung das Leichenbcgängniß statt. Im Trauerhause sprach Herr Moritz Lew in von hier, auf dem Friedhofe gaben Herr- Director Dr. M. Hirsch von hier und Herr Rabbiner Tr. Lehmann aus Mainz der allgemeinen Trauer den gebührenden Ausdruck. (Wir werden dem Verewigten in nächster Nummer einen besonderen Artikel widmen. — Red.) Frankfurt a. M. Herr Baron Moritz v. Königswarter in Wien, welcher in diesen Tagen hier weilte, hatte auch eine Unterredung mit Herrn Stadtrath Tr. Flcsch bezüglich der Königswarter'schen Stiftung. Gr soll in dieser Unterredung seine volle Einwilligung zu den Acndcrungcn der Stiftungs- Urkunde gegeben haben, die nörhig sind, um den Charakter der Stiftung als gemeinnützige Anstalt, im Gegensatz zu einer bloßen Familienstiftung, außer Zweifel zu setzen. Oesterr.- Ungar. Monarchie. Pcsth. Bei der am 27. Juni stattgefundenen Neuwahl des Ortsvorstandcs in der Gemeinde Gstzpa (Jütz-Nagp-Knn-Szolnokcr Komitat) wurde der dortige Insasse Joseph Rosenfeld mit großer Majorität neuerdings zum Richter gewählt. Der Genannte wurde im Jahre 1867 — sofort nach der Emancipation — zum Geschworenen gewählt, in welcher Stellung er bis 1882 verblieb, wo er dann zum Richter gelvählt wn rde. Aus Zerusakem. Bon H.Grünebaum. (Fortsetzung.) Am nächsten Tage reisten wir Morgens, ca. 1 Stunde vor Tage, nach Jerusalem ab; wozu wir einen ziemlich primitiven Wagen, mit 3 Pferden bespannt, benutzte». Die Straße, die ans einer langen Strecke Sandboden hat, wird nach ca. 2 Stunden etwas, besser, um in der Mitte des Weges sehr steinig und bergig zu werden. Der Weg dauert finden sich über der Straße Höfe oder gar Gebäude; ferner geht man selten durch eine Straße, ohne /