Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 55 (13.7.1885)
- Date
- 1885-07-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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927 gionsgemeinden bic Statuten Md Kssteuvoranschläge cmgcfordcrt, nui daraus im Interesse der israelitischen Matrikel-Institution die llcberzcugung zu erlangen, ob die israelitische Bewohnerschaft aller Ortschaften des Landes irgend einer israelitischen Gemeinde zugethcilt ist, und ob die materielle Kraft jeder Gemeinde die Garantie bietet, daß sic einen gehörig qualisizirtcn Matrikclführer erhalten kann, oder ob sich in den bestehenden Verhältnissen derartige Arüngcl zeigen, denen zufolge das Interesse der Matrikel als einer staatlichen Znstituüo» die Neuem - rhcilung der auf dem Gebiete der einzelnen Koniitate wohnenden Israeliten in Matrikelbezirke erheischt? Scicher sind thcils an mich, Ihcils an das Abgeordnetenhaus gegen die israel. Mati-ikelfiihnmg wieder zahlreiche Klagen gelangt, die insofern motivirt erscheinen, als ans den rm Wege der Jnrisdiktioncn hieher gelangten israel. Gemeinde-Akten hcrvorgcht, daß an zahlreichen Orten der israel. Matrikclführer nicht die gehörige Qualisikation besitzt; daß Gemeinden existiren, deren wenige israel. Bewohner sich nicht der nächstgelegenen, sondern in den verschiedenen Bezirke!! eines anderen Kmnitats befindlichen drei bis vier israel. Religronsgemcindcn angcfchlossen habe»; daß die israel. Bewohner zahlreicher Gemeinden, ja ganzer Bezirke des Landes weder selbst eine Neligionsgeuwmdc bilden, noch zum Verbände einer anderen Rcligionsgcmcmdc gehören, also die Lasten keiner einzigen Gemeinde tragen und ihre Matrikelsällc an einem beliebigen Orte cintragen lagen, und daß andererseits Zrvei Israel. Religionsgcmeindcn an emein Orte bestehen, wo die israel. Bewohner nicht eiinnal im Stande sind, die Jnftitmioucn einer Neligionsgcnleindc in einer Weise einznrichtcn, welche einer religiösen Korporation würdig wäre. Da ich als wahren Grund der bei der israelitischen Matrikelführung bemerkbaren Umegelmäßigkeiten einerseits den Mangel qnalisizirtcr Organe, andererseits aber die mißlichen Vcrchältniffe der israelitische» Gemeinden erkannte, habe ich mich bewogen gefühlt, schon mit meiner Verordnung sub 13.429/1883 den Oualifikationsgrad der israelitischen Matrikelfiihrer fcstzustellen, und halte jetzt noch dafür, daß die Regelung der isracüüschen Gemeinden vom Gesichtspunkte der Matrikelführrrng, beziehungswcise die Feststellung von israelitischen Matnkclbczirkcn auf Grund der niittclst allerhöchster Entschließung vom 17. Juni L I. erhaltenen Ermächtigung derart dringend durch geführt werden muß, daß jeder Ort ohne RüMcht darmss, vb m demselben ein Israelit wohnt über Licht, tu einem israelitischen MstMllbcM MMtheiit werde, so zwar, daß jeder Matrikelbczirk sogroß sei, um einen qnalisizirten Matrikelführer halten zu können. Bei der Eintheilung aber ist — wie auch in der oberwähnten Verordnung erwähnt wurde und wie cs sich auf Grund der mittlerweile gesamnielten Erfahrungen als nothwendig erweist — im Interesse der Vcrwaltung Rücksicht darauf zu nehmen, daß jeder Ort mit Bezug auf die israelitische Matrikelfnhrnng jedenfalls in einen, in demselben Komitate, womöglich auch in demselben Bezirke befindlichen, israelitischen Matrikelbezirk falle, ans dessen Gebiet er sich befindet; daß ferner in einem und demselben Orte — wenn daselbst gegenwärtig mehrere Ncligionsgemcindcn bestünden — in derNcgel nur eine israelitische Matrikclführnng bestehe, weil das Vorhandensein mehrere Matrikelämter in einem Orte, selbst in der Hauptstadt, zu Nnregelinäßigkciten führte, wo die israelitischen Eltern Gcburtsfätte in die Matrikel zweier israelitischer Neligionsgemcinden cintragen ließen. Der Leiter der mit den israelitischen Angelegenheiten beschäftigten Sektion des Ministeriums hat — auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden Daten — mir sein motivirtes Gutachten darüber unterbreitet, wieviel Matrikel-Bezirke und mit welcher Eintheilung unter Beobachtung der obigen Prinzipien auf dem unter der Obrigkeit Ew... stehenden Gebiete zu bilden wären. Bevor ich jedoch in dieser Hinsicht einen Entschluß fasse, sende ich das Gutachten Ew... mit der Aufforderung zu, Ihre Acußcrung und Ihre Beincrknngen über'die in demselben enthaltcncn Vorschläge und etwa aufgeworfenen Fragen sammt einem laut dem sub ./• hier beigeschlossenen Muster ausgefcrtigten und ausgesiillten Ausweise über die demgemäß zu treffende Eintheilung mit der Aufzählung der Zentren der israelitischen Matrikel - Bezirke und der zu denselben gehörigen einzelnen Städte und Gemeinden — die letzteren mit Bczeichnimg des Stnhlamts-Bczirkcs, auf dessen Gebiet sie liegen — mir bis Ende August d. I. vorzulegen. Zur Darnachrichtnng thcilc ich noch mit, daß die von den israelitischen Gemeinden cingclangten oder in der Zwischenzeit noch einlangcndcn Statute erst nach der incincrscits zu geschehenden cndgiltigen Fcststellnng der israelitischen Matrikel-Bezirke in Verhandlung gezogen werden; doch erkläre ich schon im vorhinein, daß ich nicht die Absicht habe, mit der Feststellung der israelitischen Matrikclbezirke auf die Israeliten in religiöser Hinsicht einen Zwang auszuüben, weshalb denn auch dieselben ihre dem Gottesdienste gewidmeten zeremoniellen Einrichtungen in der bisherigen Weise, unabhängig von dem Israeli-