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Der Israelit · 1885-07-06 · Heft 53 (6.7.1885) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 53 (6.7.1885)
Date
1885-07-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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888 auf eine« nicht uaturalisirten Ausländer siel. Wenigstens hat die Negierung bisher die Bestätigung versagt, obgleich sehr einflußreiche Personen an höchster, entscheidender Stelle wiederholt auf das Nachdrücklichste sich interessirt haben, einen günstigen Bescheid der Negierung in Oppeln herbeizuführeu. Man verspricht sich von der der hohen Behörde übersandten Rede des Rabbiners, welche er am Geburtstage des Kaisers gehalten und welche seine patriotische Gesinnung in das schönste Licht setzt, einen günstigen Erfolg. Gegen andere Kultusbeaucken ist die Behörde bereits sehr entschieden vorgegangen. Seit Monaten fungirt z. B. in Rybnik ein Cantor und Schächter nur provisorisch, weil dem Gemeiude- Cantor und Schächter jede amtliche Thätigkeit untersagt wurde. — Sehr sonderbar ist es neulich dem Gesummt - Vorstande der Gemeinde Kattowitz ergangen. Er wurde auf eine Denunciation hin in Auklagcznstand versetzt und hatte sich darüber zu verantworten, warum er einen nicht naturalinrteu Ausländer als Gemeinde-Beamten fungircn lasse. Dieser Fall bezieht sieh auf den zweiten, aus Galizien stammenden Schächter. Der erste ist schon seit Monaten nicht mehr im Amte. Jedes Mitglied des Vorstandes wurde mit einer Geldstrafe von 60 Mark belegt, weil der Schächter schon einige Zeit vor der Anmeldung bei der Behörde amtlich thätig war. Dem zweiten Schächter ist nunmehr aufgegeben worden, im Laufe der nächsten Woche seine Naturalisation zu bewirken, falls er weiter im Amte verbleiben dürfe. In derselben Stadt sind in den letzten Tagen 13 ans Russisch - Polen eingewanderte Familien ausgewicscn worden. Diese Familien rccruüren sich zumeist, wenn nicht gar ausschließlich, ans Glaubensgenossen. Einige derselben wohnen schon seit zehn Jahren und darüber in Kattowitz, woselbst sic mit gutem. Erfolge Geschäfte betrieben und sich auch sollst Nichts zu Schulde» kommen ließen. Die Ausweisungs-Ordre kam so plötzlich und wurde so schnell vollzogen, daß Manche ihre geschäftlichen Angelegeuheiten nicht gehörig regeln konnte». Ihre Neberraschnug und Bestürzung war keine geringe. Die Handhabung der Ausweisungs-Verordnung hat sehr empfindliche Härten zur Folge. So ist in dem Städtchen Lessen bei Graudcnz dcrKultusbeamte Beckermann vor ungefähr 10 Jahren hier einaewairdert; der Mann hat sich bemüht, seine Naturalisasiou zu erlangen. Äe Behörde hatte ihm aufgegebe», die Entlassung ans dem russischen Staatsverbaude nachzusucheu. Mit große» Opfern ist das geschehen, die Papiere sind vollständig in Ordnung, es Hilst ihm aber nichts, er nmß doch fort. Es bleibt nun dem Manne mchls weiter übrig, als mit Frau und 5 Kindem fein Heil in England oder Amerika zu. versuchen. — Selbst gegen bewährte uud bereits lebenslänglich angestcllte Eantoren, ja sogar gegen Rabbiner wird die Ausweisungs-Ordre in Anwendung gerächt, und nicht blos gegen solche, deren Wiege auf ruff. Boden gestanden, sondern auch gegen Oesterrcicher. (Jsr. Wochenschr.) Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pcsth, 1. Juli. Die Regelung der Rechtsverhältnisse der israelitischen Kultusgememden bildete, der Fr. Pr." zufolge, seit längerer Zeit den Gegenstand von Verhandlungen zwischen der hiesigen und der Wiener Regierung. Nachdem der zwischen Baron Eourad und Trefort gepflogene Notenwechsel nicht zum gewünschten Resultate führte und in Ungarn sich die Klagen gegen die jüdische Matrikelnführuug täglich mehrten, von einzelnen Municipieu sogar diesbezügliche Petitionen an den Reichstag gerichtet wurden, sah sich Cultusminister v. Trefort veranlaßt, "zunächst die Regelung des Matrikelnwesens in's Auge zu fassen. Diese Rothwendigkeit ergab sich insbesondere deshalb, weil die von de» israelitischen Kultusgememden ciuvcrlangte» Daten klarstellten, daß zahlreiche jüdische Bewohner des Landes gar keiner Kultusgemcrnde angehoren, ihre Matrikclnfälle nach Belieben bei näher oder entfernter liegenden Gemeinden eürtrage» lassen, ferner, daß an vielen Orten mchrere israelische Knltnsgenreindeu bestehe», obschon die daselbst ansässigen Juden kaum tut Stande sind, eine Religions-Genossenschaft zu erhalten. Auf Grund des eingelangten Materials wurde im Ministerium ein Entwurf für die Eintheilnng der Judcugemeinden in Matrikelnbezirke fertig gestellt, uud nachdem die Vorarbeiten beendigt waren, hat der Mnister mit Rücksicht darauf, daß derzeit jede Kultusgememde berechtigt ist. Matrikeln zu führen, von der Krone sich die Ermächtigung erbeten, die derzeitigen Matrikelnorte aufzulaffen und neue Meckrikelnbezirke mit neuen Centren zu bilden. Mit kaiserlicher Entschließung vom 17. Juni!. I. hat der Münster diese Ermächtigung erhalten und ans Grund derselben fämnttliche Municipieu in eurem Erlasse vom 23. Juni aufgcfordert, daß sie sich bezüglich des vom Ministerium fertiggestellten Elaborats über die Eintheilnng der Matrikelnbezirke bis Ende August l. I. äußern mögen. Sobald dies geschetzn ist, wird der Mnister die Bezirke endgültig feststelleu. Mlaß M dieser Reform habe«, tote fcte »Pr." be-

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